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Bischof Dr. Gebhard Fürst: Erklärung zum Votum des Nationalen Ethikrates 2001

Rottenburg

Die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse des Nationalen Ethikrates in der Frage des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen darf nicht als Entscheidung missverstanden werden. Der Ethikrat zeigt zwei Argumentationsstränge auf, von denen einer den Import embryonaler Stammzelllinien deutlich ablehnt. Selbst diejenigen, die sich einen Import vorstellen können, binden diese Möglichkeit an strikte Bedingungen.

Wir bedauern, dass sich trotz der starken Bedenken, die nicht nur von den Kirchenvertretern immer wieder geäußert werden, 14 von 23 anwesenden Mitgliedern des Nationalen Ethikrates für eine begrenzte Möglichkeit des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen zum Zwecke der Forschung ausgesprochen haben. Aus der Sicht der Katholischen Kirche muss die Forschung an embryonalen Menschen verurteilt werden, weil sie der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens von Anfang an und der Menschenwürde widerspricht.

Das Votum des Nationalen Ethikrates ist keine Vorentscheidung für den Deutschen Bundestag. Neben den Ausführungen des Nationalen Ethikrates liegen den Abgeordneten weitere Entscheidungshilfen vor, insbesondere der "Teilbericht Stammzellforschung" der vom Bundestag selbst eingesetzten Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". Die Enquetekommission hält mehrheitlich "die Verwendung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, auch wenn diese im Ausland stattfindet, ethisch für nicht vertretbar und wissenschaftlich für nicht ausreichend begründet".

Die Förderung selbst hochrangiger Forschungsinteressen darf unter keinen Umständen dazu führen, dass embryonale Menschen verzweckt und als Rohstofflager missbraucht werden.

Die anstehende Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Frage des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen wird von großer Tragweite im Umgang mit menschlichem Leben gerade auch in seinen hilflosesten Phasen sein.

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