Der Diözesanrat ist die gewählte Vertretung aller Katholik:innen der Diözese Rot-tenburg-Stuttgart. Ebenso gehören ihm die Mitglieder des Diözesanpriesterrats als Ganzes sowie berufene und beratende Mitglieder an. In Vollversammlungen kommen alle Mitglieder drei- bis viermal im Jahr zusammen und beraten pastorale Fragestellungen, beziehen zu gesellschaftspolitischen Themen öffentlich Stellung und fassen finanzielle Beschlüsse. Nur in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vereint der Diözesanrat drei Gremien in einem: Als Katholikenrat vertritt er "die Basis".
Als solcher kann er im Namen der Katholik:innen der Diözese zu wichtigen Angelegenheiten öffentlich Stellung beziehen. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Er fördert die Arbeit der kirchlichen Gremien und Verbände und entsendet Vertreter:innen u. a. in überdiözesane Gremien. Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben richtet der Rat Diözesanausschüsse ein, die zwischen den Vollversammlungen tätig sind. Neben dem Geschäftsführenden Ausschuss, Pastoral-, Finanz- und Bauausschuss greifen weitere Ausschüsse relevante Themen auf.