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Ehrenamtliche Streitschlichtung

Bischof Fürst ernennt 20 Mitglieder des Kirchlichen Arbeitsgerichts Rottenburg und der Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat

Rottenburg

Die Vereidigung der Mitglieder des Kirchlichen Arbeitsgerichts sowie der Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat durch Bischof Dr. Gebhard Fürst erfolgte infolge der Corona-Pandemie nicht wie geplant bei einer Feierstunde im Bischofshaus. Stattdessen erhalten die Ernannten ihre Urkunden auf dem Postweg zugesandt. Bischof Fürst ernannte insgesamt 20 Frauen und Männer für ihre ehrenamtlichen Ämter. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Der Auftrag des Arbeitsgerichts und der Einigungsstelle besteht darin, in kirchlichen Einrichtungen zur Überwindung von Konflikten und Kommunikationsproblemen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beizutragen. Das Kirchliche Arbeitsgericht steht dabei weiterhin unter der Leitung von Amtsgerichtsdirektor a. D. Klaus Mayerhöffer und sein Stellvertreter bleibt auch in den kommenden fünf Jahren der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dr. Bernd Schendzielorz. Dagegen ist die Besetzung der künftigen Leitung der Einigungsstelle nach dem altersbedingten Ausscheiden von Horst Helmut Leicht, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, und Nikolaus Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Ulm, derzeit noch offen. Für das Arbeitsgereicht und für die Einigungsstelle ernannte Bischof Fürst insgesamt 18 Beisitzerinnen und Beisitzer.

Beim Arbeitsgericht sind dies: Winfried Baur, Stuttgart; Lothar Bolz, Meckenbeuren; Dr. Thomas Kleine, Stuttgart; Julia Kurzenberger, Rottenburg; Dieter Metzger, Rottenburg; Bernd Nowack, Rottenburg; Tatjana Richter, Stuttgart; Andreas Schardt, Stuttgart; Barbara Schmid, Ravensburg; Hermann Staiber, Schwäbisch Gmünd; Cornelia Sonntag, Maselheim; Susanne Zaphiriou, Sindelfingen.

Bei der Einigungsstelle wurden zu Beisitzern ernannt: Siegfried Burger, Rottenburg; Lisa Kappes-Sassano, Esslingen; Gernot Ruthofer, Stuttgart; Christoph Schmitt, Rottenburg; Bernd Wiggenhauser, Meckenbeuren; Reinhard Will, Tübingen.

Zum Hintergrund

Während für individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten auch bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig sind, nutzt die katholische Kirche ihr verfassungsmäßiges Selbstbestimmungsrecht, um im Rahmen des sogenannten Dritten Weges eigene kollektivarbeitsrechtliche Streitschlichtungsorgane einzurichten. Die Kirchlichen Arbeitsgerichte befassen sich ausschließlich mit Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeitnehmermitbestimmung und Tariffindung und existieren seit 2005. Teilweise – wie in der Diözese Rottenburg-Stuttgart – sind sie getrennt für einzelne Diözesen eingerichtet, teilweise auch für mehrere Diözesen zusammen. Sie stehen unter der Leitung eines Juristen mit Befähigung zum staatlichen Richteramt, der – vergleichbar den staatlichen Arbeitsgerichten – seine Entscheidungen unter Hinzuziehung je eines Beisitzers sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite fällt. Hierfür wurden jeweils sechs Beisitzerinnen und Beisitzer ernannt. Die Verhandlungen finden öffentlich im Bischof-Leiprecht-Zentrum in Stuttgart-Degerloch statt.

Daneben existiert die Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat als ein Organ für die Schlichtung innerbetrieblicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Recht der Arbeitnehmermitbestimmung. Bei der Einigungsstelle wurden von beiden Seiten je drei Beisitzerinnen und Beisitzer berufen. Diese erörtern zusammen mit den Streitparteien und von diesen für den einzelnen Fall zu benennenden Beisitzern unter einem Vorsitzenden eine Lösungsmöglichkeit. Diese Verhandlungen finden nichtöffentlich statt.

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