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Empfehlung statt Pflicht

Ab dem 1. Mai gilt bei der Feier von Gottesdiensten zwar die ausdrückliche Empfehlung zum Tragen einer Maske, nicht mehr jedoch die Pflicht.

Rottenburg / Stuttgart

"Die Entwicklung der Pandemie in den letzten Wochen macht es möglich, die letzte größere Einschränkung bei der Feier von Gottesdiensten, die Maskenpflicht, auszu­setzen", schreibt Bischof Dr. Gebhard Fürst in seiner 77. Mitteilung zur aktuellen Lage. Deshalb besteht ab dem 1. Mai 2022 zwar noch die ausdrückliche Empfehlung, aber nicht mehr die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen.

Zuvor waren mit der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg Anfang April zunächst die Mindestabstände gefallen. So ist es seitdem auch Gemeinden mit kleinen Kirchen wieder möglich, regelmäßige Gottesdienste zu feiern.

 

Es war ein großes Geschenk für uns alle,
die Heilige Woche gemeinsam begehen zu können.

Bischof Dr. Gebhard Fürst

 

"Es war ein großes Geschenk für uns alle, die Heilige Woche gemeinsam begehen zu können", so Bischof Fürst. "Wir konnten uns in unseren Gemeinden treffen und austauschen, zusammen Gottesdienst feiern und einander Freud und Leid mitteilen. Wir wissen nun, dass dies nicht selbstverständlich ist, und ich bin dankbar dafür, dass es nun wieder so möglich war."

Keine Einschränkungen für Chöre und Kirchenkonzerte

Während der Kommunionausteilung ist das Tragen einer FFP2-Maske für alle Kommunionspenderinnen und Kommunionspender jedoch auch über den 1. Mai hinaus verpflichtend. Mundkommunion ist während des Gottesdienstes noch nicht möglich. Auch auf das Reichen der Hände beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.

Für Chöre und Kirchenkonzerte gelten ab dem 1. Mai keine Einschränkungen mehr. Die Sonntagspflicht allerdings bleibt ausgesetzt.

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