Eine denkmalgerechte Sanierung des historischer Dachstuhls ist notwendig
Die Dachstuhlkonstruktion des Hauptgebäudes im Kloster Obermarchtal stammt überwiegend aus der ursprünglichen Bauzeit und ist insbesondere in den Traufbereichen stark sanierungsbedürftig. Die Schäden wurden durch ein umfassendes Gutachten dokumentiert. Die Sanierungsmaßnahmen erfolgen nach den Vorgaben des Denkmalschutzes, um die historische Bausubstanz dauerhaft und nachhaltig zu erhalten.
Kloster Obermarchtal ist Teil des Denkmalförderprogramms 2026
Die Förderung für das Kloster Obermarchtal ist Teil der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026 des Landes Baden-Württemberg. Insgesamt stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen rund 6,9 Millionen Euro für den Erhalt und die Sanierung von 63 Kulturdenkmalen bereit. Unterstützt werden 30 private, zehn kommunale und 23 kirchliche Projekte.
Bund und Land fördern die Sanierung des Klosters Obermarchtal
Stefan Baur von der Abteilung Grund- und Bauverwaltung des Bischöflichen Ordinariats Rottenburg-Stuttgart hebt die enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege hervor: „Zu erwähnen ist noch, dass wir auch Fördermittel des Bundes beantragt und genehmigt bekommen haben, welche wir ohne die gute Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege so nicht erhalten hätten. Das Landesamt muss diese Mittel beim Bund für uns freigeben und bestätigen. Dankenswerterweise funktionierte die Zusammenarbeit auch bei diesem Projekt reibungslos und sehr professionell.“
Mehrjährige Förderung der Dachstuhlsanierungen
Die Dachstuhlsanierung wird in mehreren Bauabschnitten umgesetzt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Fördermittel bewilligt. 2024 waren es 114.040 Euro für den ersten Bauabschnitt. 2025 folgten 176.300 Euro für den zweiten Bauabschnitt.
Für 2026 sind es nun 303.870 Euro für den dritten und vierten Bauabschnitt. Die Höhe der aktuellen Förderung wurde erstmals bei der Übergabe des Bewilligungsbescheids im Kloster Obermarchtal bekannt gegeben.
Denkmalpflege sichert die Zukunft des Klosters
Baden-Württemberg unterstützt seit mehr als 40 Jahren Eigentümerinnen und Eigentümer beim Erhalt bedeutender Kulturdenkmale. Kirchen und Kommunen können dabei Fördermittel in Höhe von bis zu 33 Prozent der denkmalbedingten Kosten erhalten. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Mit der Förderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag dazu, das Kloster Obermarchtal als bedeutendes geistliches, kulturelles und historisches Erbe auch für kommende Generationen zu bewahren.