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Neue Regeln für die Advents- und Weihnachtszeit

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ermöglicht größere Gottesdienste in den Gemeinden. Während der Corona-Alarmstufe gilt in diesen Fällen die 2G-Regel.

Rottenburg

Foto: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Jochen Wiedemann

Eine neue bischöfliche Anordnung aktualisiert und ergänzt die bestehenden Regelungen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Feier der Liturgie in der Advents- und Weihnachtszeit. So besteht für die Kirchengemeinden der württembergischen Diözese ab dem 27. November die Möglichkeit, bei Gottesdiensten, zu denen viele Mitfeiernde erwartet werden, die 2G-/3G-Regelung anzuwenden.
Sowohl in der Basis-, Warn- als auch in der Alarmstufe der Corona-Verordnung des Landes kann dabei der Mindestabstand von 1,5-Metern unter Einhaltung des Mund-Nasen-Schutzes unterschritten werden.

Damit folgt die Diözesanleitung der Bitte um die Ermöglichung größerer Gottesdienstgemeinden, die in den vergangenen Wochen vielfach an sie herangetragen wurde. Dabei konnten schon vor dieser Neuregelung besondere Gottesdiente, wie beispielsweise Trauungen oder Einzeltaufen, unter Beachtung von 3G und infolge dessen unter gelockerten Bedingungen gefeiert werden. In der „Corona-Alarmstufe“ des Landes besteht nach der neuen bischöflichen Anordnung nun indes für alle diese Gottesdienste nur noch die Möglichkeit, die 2G-Regel anzuwenden. Für die Mitwirkung und den Zugang zu diesen Gottesdienstfeiern muss ein gültiger, vollständiger Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und überprüft werden. In der Basis- und der Warnstufe genügt bei der Wahl von 3G ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest oder ein Impf- beziehungsweise Genesenennachweis.

Die Entscheidung darüber, in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit die Neuregelung anzuwenden, trifft der Kirchengemeinderat vor Ort, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Ausschuss beziehungsweise dem Gesamtkirchengemeinderat der Seelsorgeeinheit, heißt es in der Anordnung. Eine weitere zwingende Voraussetzung, die es zu berücksichtigen gilt, sei, dass Ordnerinnen und Ordner sich bereits vor der Entscheidung des Kirchengemeinderats bereit erklären müssten, die aufwändigeren Zugangskontrollen zu übernehmen und die Voraussetzungen dafür zu kennen. Dies umfasse eine konsequente Prüfung des gültigen Impfnachweises, des gültigen Genesenennachweises oder einer gültigen und tagesaktuellen negativen Testbescheinigung bei allen Gottesdienstbesuchern sowie bei allen Mitwirkenden.

Eine dritte unerlässliche Voraussetzung zur Anwendung der 2G-/3G-Regel für Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit lautet, dass dadurch niemand von deren Besuch ausgeschlossen werden darf. Die neue Möglichkeit könne folglich nur dann Anwendung finden, wenn am gleichen Tag mehrere Gottesdienste stattfinden, von denen mindestens eine Feier ohne 2G- oder 3G-Regel angeboten wird. Grundsätzlich bleiben so nämlich die bestehenden Regelungen für die Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste, die sich in den vergangenen Wochen bewährt haben, in Kraft und für ihren Besuch ist kein Nachweis erforderlich. In der Alarmstufe gilt hierbei fortan jedoch, dass der Gemeindegesang reduziert werden soll. Mischformen, in denen im gleichen Gottesdienst die „ohne 2G-/3G-Regel“ und die „2G-/3G-Regel“ zur Anwendung kommen, zum Beispiel in verschiedenen Bankbereichen, werden ganz ausgeschlossen.

Mit Blick auf die Feier von Gottesdiensten im Freien heißt es in der Neuregelung für die Diözese Rottenburg-Stuttgart weiter, dass auch dort die 2G-/3G-Regel angewendet werden kann. Es gelte dann im gesamten Stufensystem: kein Mindestabstand bei gleichzeitiger Empfehlung, reduzierte Abstände einzuhalten. Eine Maskenpflicht bestehe nicht und Gemeindegesang sei möglich. Wie bereits im vergangenen Jahr, gilt auch 2021 die Empfehlung an die Kirchengemeinden, in der Advents- und Weihnachtszeit auch kürzere Gottesdienste in unterschiedlichen Formaten im Freien anzubieten. Dies gelte besonders für Gottesdienste mit Kindern und Jugendlichen, da in dieser Gruppe noch relativ wenige Personen geimpft sind.

Sollten Gläubige trotz aller Schutzmaßnahmen aus Sorge vor einer Infektion von einem Gottesdienstbesuch absehen wollen, werden die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden auch darum gebeten, auf die vielfältigen Gottesdienst-Streaming-Angebote in der Advents- und Weihnachtszeit hinzuweisen. Ab dem 1. Advent werde die Liturgie aus dem Dom St. Martin in Rottenburg an den Adventssonntagen live auf www.drs.de und auf dem YouTube-Kanal der Diözese übertragen. Auch das Pontifikalhochamt am 1. Weihnachtstag mit Bischof Dr. Gebhard Fürst werde übertragen. Aus der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart würden die Christmette, das Pontifikalhochamt am 1. Weihnachtstag mit Weihbischof Matthäus Karrer und das Pontifikalhochamt zu Epiphanie am 6. Januar gestreamt. Diese seien ebenfalls über www.drs.de, auf der Homepage der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte sowie über YouTube abrufbar.

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