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Öffentliche Gottesdienste ab dem 9. Mai

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird es ab Samstag, 9. Mai, wieder möglich sein, miteinander in der Kirche Gottesdienst zu feiern.

Rottenburg / Stuttgart

Grundlage hierfür ist eine „Bischöfliche Anordnung für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten nach der Lockerung der aktuellen Beschränkungen“. Um die Gesundheit aller Mittfeiernden bestmöglich zu schützen, werden die Gottesdienste jedoch nur mit weitreichenden Einschränkungen stattfinden können. Bischof Dr. Gebhard Fürst: „Trotz der Einschränkungen ist dies ein Zeichen der Ermutigung nach den vergangenen, für uns Christen sehr schweren Wochen.“

Ansteckungsrisiko minimieren

Um ein Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren, wird es nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden geben können. Diese Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenraums. Um den Schutz der Gottesdienstbesucher sicherzustellen, erweitert die Diözese den seitens der Landesregierung vorgegebenen Sicherheitsabstand  auf mindestens zwei Meter nach allen Seiten. Dies kann zum Beispiel dadurch gewährleistet werden, dass nur jede zweite oder dritte Bankreihe belegt wird. Die Sitzplätze müssen gekennzeichnet werden. Stehplätze sind nicht möglich.

Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche sind die notwendigen Abstände einzuhalten. Wenn möglich, sollen die Laufwege nur in einer Richtung begehbar sein, um ein Zusammentreffen zu vermeiden, und die Ein- und Ausgänge sollten sich unterscheiden. Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher wird empfohlen. An den Eingängen muss es eine Möglichkeit zur Handdesinfektion geben.

Es wird ausschließlich in denjenigen Kirchen Gottesdienst gefeiert werden können, in denen diese Regelungen eingehalten werden können. Die Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten haben die Freiheit, je nach Situation vor Ort zu entscheiden, welche und wie viele öffentliche Gottesdienste in welchen Kirchen und Kapellen gefeiert werden.

Anmeldung ist Voraussetzung für Teilnahme

Prinzipiell wird es Gottesdienste auch nur dann geben, wenn sich mindestens zwei Personen bereit erklären, den Einlass und die Einhaltung der Regeln in den Kirchen als Ordner zu kontrollieren. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gottesdienst  ist eine vorherige Anmeldung.

Gemeindegesang ist nicht möglich, da gemeinsames Singen einer größeren Gruppe von Personen ein besonderes Infektionsrisiko birgt. In möglichst allen Gottesdiensten sollten deswegen Kantorinnen und Kantoren zum Einsatz kommen, die Lieder stellvertretend für die Gemeinde singen. Das gemeinsame Beten ist in den Gottesdiensten möglich.

Gottesdienste im Freien und Prozessionen können stattfinden, wenn die Teilnehmerzahl 100 Personen nicht übersteigt und auch hier der Mindestabstand von zwei Metern stets eingehalten wird. Zusammenkünfte oder Feste nach einem Gottesdienst im Freien sind nicht möglich. Auch für diese Gottesdienste müssen Infektionsschutzkonzepte vorab erstellt werden.

Sonntagspflicht weiter ausgesetzt

Die Sonntagspflicht bleibt trotz dieser neuen Möglichkeiten bis auf weiteres ausgesetzt. Dies ist auch ein deutliches Signal für ältere Personen oder Menschen, die zu Risikogruppen gehören. Sie sollen einerseits nicht von der Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch ausgeschlossen werden, andererseits aber keine falsche innere Verpflichtung verspüren, trotz des Bewusstseins der eigenen Gefährdung in den Gottesdienst kommen zu müssen.

Gottesdienstvorlagen für den häuslichen Gebrauch werden auch weiterhin für die Sonntage zur Verfügung gestellt.

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