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Regelungen für Gottesdienste

Für Gottesdienste über die Feiertage gelten folgende Regelungen – unabhängig davon, ob die Gemeinden 3G-, 2G- oder 2G+ vor Ort anwenden.

Rottenburg / Stuttgart

Symbolbild: Pixabay

Wer an Weihnachten einen Gottesdienst besucht, muss darauf achten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie einen Abstand von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte einzuhalten. Der Abstand gilt auch beim Betreten und Verlassen der Kirche.

Zudem bitten wir die Besucherinnen und Besucher, Menschenansammlungen an den Ein- und Ausgängen zu vermeiden sowie sich die Hände am Eingang zu desinfizieren. Entsprechende Möglichkeiten stellen die Gemeinden bereit. Die Kontaktflächen und Gegenstände wie Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt und es wird in den Kirchen für eine gute Belüftung gesorgt. Die Kontaktdaten aller Teilnehmenden werden erfasst.

Regelungen gehen über die Vorgaben des Landes hinaus

Für alle Gottesdienste gilt darüberhinaus eine Maximaldauer von 60 Minuten. Viele Gemeinden bieten Gottesdienste nur mit vorheriger Anmeldung an, da sich wegen des Abstandsgebots der zur Verfügung stehende Platz in den Kirchen reduziert.

Bereits seit einigen Wochen ist der Gemeindegesang im Gottesdienst nur noch eingeschränkt möglich. Damit gehen die diözesanen Regelungen bereits über die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg hinaus. Zudem gilt aktuell für Chorgesang eine Maximalzahl von acht Sängerinnen und Sängern, die ebenfalls nur in Abstand zueinander singen dürfen. 

Keine Infektionen dank bewährter Hygienekonzepte und Regelungen

Unsere strengen Hygienevorschriften für den Gottesdienstbesuch gelten nun seit eineinhalb Jahren und in den 250.000 liturgischen Feiern zwischen März 2020 und November 2021 gab es in unserer Diözese keinen einzigen Fall, bei dem sich jemand im Gottesdienst infiziert hat. Die bestehenden Regelungen und Hygienekonzepte, die sich während der Pandemie bewährt haben, bleiben in Kraft.

Weitere Anpassungen über Weihnachten sind nicht vorgesehen.

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