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Wandel ermöglichen und Stabilität gestalten

Kirchensteuer, Taufspendung, Inklusion: In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Diözesanrat mit drängenden Themen intensiv beschäftigt.

Untermarchtal
Diözese Rottenburg-Stuttgart / Markus Waggershauser

Im St.-Anna-Quartier in Tettnang leben Menschen aus 36 Nationen, mit und ohne Behinderung, alt und jung zusammen. Das Quartier ist ein inklusives Leuchttumprojekt in der Diözese. Bild: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Markus Waggershauser

In seiner Sitzung am 5. und 6. Mai 2023 hat sich der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ausführlich mit dem Thema Entwicklung der Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Diözese auseinandergesetzt.

Davor beschäftigten sich die Mitglieder mit der Taufspendung durch Laien und informierten sich über die Chancen und Herausforderungen in Kindertagesstätten und Familienzentren in der Diözese. Ein weiteres Thema war die Arbeit des Diözesanratsausschusses Inklusion. Außerdem formulierte das Gremium eine Erklärung zum Krieg in der Ukraine mit einem Appell an die politischen und kirchlichen Entscheidungsträger:innen, den Krieg unverzüglich zu beenden.

Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen

Unter dem Leitsatz „Wandel und Entwicklung ermöglichen und Stabilität für die Zukunft gestalten“ beschäftigte sich der Diözesanrat am Samstag mit der Entwicklung der Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen und deren Auswirkungen auf die Diözese. Dazu informierte Generalvikar Dr. Clemens Stroppelausführlich und grundlegend. Er verdeutlichte zunächst die Pastoralen Orientierungen und die Systematik der Einnahmen der Diözese.

Mit Hilfe von Vorausberechnungen stellte er die Entwicklung der Mitgliederzahlen, Kirchensteuereinnahmen und Einnahmen der Diözese und Kirchengemeinden bis 2040 ausführlich dar. Dabei wurde klar, mittelfristig führen die Säkularisierungsprozesse (durch Bildung, Deinstitutionalisierung, funktionale Differenzierung, Religionsfreiheit usw.) zu einem deutlichen Rückgang der Kirchenmitglieder, bis 2035 um 18 bis 24 Prozent, bis 2040 ist mit einem Minus von 20 bis 30 Prozent zu rechnen. Dieser deutliche Rückgang insbesondere der Kirchensteuer zahlenden Mitglieder führt zu einem Rückgang der Kirchensteuerkraft bis 2040 von bis zu 40 Prozent.

Die Folgen für die Diözese: Ab 2026 können die Ausgaben der Diözese im engeren Sinn und der Kirchengemeinden nicht mehr gedeckt werden. Für Diözese und Kirchengemeinden zeichnet sich eine Deckungslücke ab. Aus den strategischen Rücklagen kann diese Deckungslücke weder für die Diözese noch für die Kirchengemeinden, hier angesichts der steigenden Betriebskosten und der hohen Kosten für die energetische Ertüchtigung und Erreichung der Klimaneutralität, gedeckt werden.

"Wichtig ist, dass jedem klar ist, der Haushalt der Diözese i.e.S. sowie der gemeinsame Haushalt der Kirchengemeinden benötigt Konsolidierungsprozesse, mit denen einerseits Deckungslücken geschlossen, andererseits strategische Rücklagen für Innovationen oder Nachhaltigkeit erhalten werden, mit dem Ziel, Wandel und Entwicklung zu ermöglichen und Stabilität für die Zukunft zu gestalten", erklärte Stroppel.

Anhand dieser Informationen und Erkenntnisse tauschte sich das Plenum anschließend in Kleingruppen darüber aus, was beim anstehenden Konsolidierungsprozess von den Verantwortlichen beachtet werden sollte.

Konsolidierungsstrategie erarbeiten

Auf Basis der vorgestellten Analyse werden der Ökonom und Haushaltsreferent, der Finanzausschuss des Diözesanrates, bei Bedarf erweitert um Hauptabteilungen und weitere Ausschüsse des Diözesanrates, Eckpunkte für eine mittel- und langfristigen Finanzstrategie als zentrales Element einer Konsolidierungsstrategie erarbeiten. Darin einfließen werden auch die Anregungen und Empfehlungen aus der Kleingruppenarbeit.

Diese Finanzstrategie soll in der nächsten Vollversammlung, am 07. Oktober 2023, zur Abstimmung in den Diözesanrat eingebracht werden. Die strategischen Eckpunkte sollen in der Folge operationalisiert und je nach Dynamik der Negativentwicklung der Kirchensteuern in die künftigen Doppelhaushalte eingearbeitet und durch die entsprechenden Gremiumsbeschlüsse umgesetzt werden.

Generalvikar Stroppel betonte: "Es geht jetzt zunächst darum, Rahmenrichtlinien festzulegen, innerhalb derer wir dann in der Sedisvakanz arbeiten und Beschlüsse fassen können, die notwendig sind, um den finanziellen Rahmen einzuhalten. Und das sind nicht nur Finanzentscheidungen, sondern auch pastorale Entscheidungen."

Taufspendung durch qualifizierte Laien

Bischof Dr. Gebhard Fürst hat nach umfänglicher vorheriger Anhörung und Beratung mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Taufspendung entschieden, in der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Taufbeauftragung durch Laien einzuführen. Fürst sieht die außerordentliche Taufspendung durch Laien als wichtigen Schritt hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche, als richtigen Schritt hinsichtlich der Kirchenentwicklung und als wichtiges Signal der Wertschätzung für die beiden pastoralen Laiengruppen, welche seit vielen Jahrzehnten verantwortungsvoll und segensreich als glaubwürdige Seelsorger:innen in der Pastoral tätig sind.

Die Veröffentlichung des Dekretes und die Richtlinien zur Taufspendung durch Pastoralreferent:innen und Gemeindereferent:innen und die damit verbundene Gesamtplanung erfolgte im Oktober 2022 im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 11/2022.

Bei der Vollversammlung des Diözesanrats in Untermarchtal informierte Regina Seneca, Leiterin der Hauptabteilung Pastorales Personal, die Mitglieder des Diözesanrats nun über die Auswahlkriterien der Kandidat:innen zum ersten Qualifizierungskurs. Bedingt durch die hohen Bewerber:innenzahlen mussten diese nach Veröffentlichung des Dekrets erarbeitet werden. Wichtig, die Kriterien sollten sachlich, objektiv und einer Überprüfung durch Dritte standhalten.

Zu den so erarbeiteten Kriterien gehören u.a. eine langjährige Berufserfahrung, zudem muss sich der/die Bewerber:in im aktiven Dienst befinden und in einer Pfarrei verortet sein. Denn jeder Täufling werde in eine konkrete Pfarrei, Gemeinschaft vor Ort aufgenommen und mit jedem Taufkind als „lebendigem Stein“ werde an der Gemeinschaft der Kirchengemeinde weitergebaut, so Seneca. Das grundlegendste Kriterium sei aber die personelle Besetzung einer Seelsorgeeinheit, also der Blick auf die Über- oder Unterbesetzung.

Kitas und Familienzentren als Segensorte

In über 880 Kindertageseinrichtungen und über 2600 Gruppen sowie in 55 Familienzentren setzt die Diözese jede Woche ein greifbares, buntes, vielfältiges und vor allem kinder- und familienstärkendes Zeichen ihres Weltauftrags. Die Vertreter:innen der diözesanen Kindergartenkonferenz zeigten dem Diözesanrat die aktuellen Chancen aber auch Herausforderungen in diesem wichtigen Feld auf. Themen waren u.a. wie frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung trotz Fachkräftemangel erhalten werden können. Welche Unterstützung und Entlastung Familienzentren bieten können und welche Rolle die Digitalisierung dabei spielt.

Wichtig war den Referent:innen zu zeigen, was sie in ihrer Arbeit leitet. "Wir wünschen uns, dass unsere katholischen Kindertagungsstätten als Segensorte erfahrbar werden, wo Kinder stark gemacht und Familien unterstützt werden können. Wo wir den Beitrag leisten, den wir als Christen gerne in dieser Gesellschaft und an den Menschen in unserer Diözese erbringen möchten", betonte Ute Augustyniak-Dürr, Leiterin der Hauptabteilung Schulen im Bischöflichen Ordinariat und Mitglied der diözesanen Kindergartenkonferenz.

Diözesanratsausschuss Inklusion stellt Arbeit vor

Inklusion wird als gesellschaftliches Ziel verstanden, das ein Zusammenleben aller Menschen in einer Vielfaltsgemeinschaft anstrebt und lebt – unabhängig von Geschlecht, Alter, Lebensform, sexueller Identität, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen, Nationalität, sozialem Status und vielem mehr. Die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft ist unabhängig davon, ob die einzelnen mit oder ohne eine Behinderung leben und ob oder welche Unterstützung einzelne Menschen brauchen oder einbringen können. So die Definition des Begriffs Inklusion, die bei der Einsetzung des erstmals gebildeten Diözesanratsausschusses Inklusion vereinbart wurde.

"Uns leitet hierbei das christliche Menschenbild 'Jeder Mensch ist einmalig und allein durch seine Existenz eine Gabe für die Gemeinschaft'", erklärte Michael Buck, Vorsitzender des Ausschusses. Er stellte die Arbeit des Gremiums vor und benannte dabei einige Schwerpunkte:

  1. die Stärkung der Inklusionsarbeit in den katholischen Kindertagungsstätten, hier soll u.a. das Wissen über Inklusion ausgebaut werden.
  2. die Kirche als Arbeitgeber, der inklusive Arbeitsplätze ermöglicht und in unterschiedlichen Arbeitsfeldern umsetzt. Eine Idee dazu - als gesellschaftliches Zeichen sicher bedeutsam - wäre, ein diözesanes Tagungshaus zu einem sogenannten Inklusionsbetrieb zu transformieren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vernetzung derjenigen, die sich mit dem Themenfeld Inklusion beschäftigen. Das wichtigste Anliegen des Ausschusses Inklusion – die Kirche darf nicht für Ausgrenzung und Diskriminierung stehen. Vielmehr gilt es, "einen wichtigen Schritt von mehr Inklusion von Menschen in unserer Diözese zu erreichen – dann wäre die Aufgabe des Ausschusses erfüllt", betonte Buck. 

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