Eine dritte unerlässliche Voraussetzung zur Anwendung der 2G-/3G-Regel für Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit lautet, dass dadurch niemand von deren Besuch ausgeschlossen werden darf. Die neue Möglichkeit könne folglich nur dann Anwendung finden, wenn am gleichen Tag mehrere Gottesdienste stattfinden, von denen mindestens eine Feier ohne 2G- oder 3G-Regel angeboten wird. Grundsätzlich bleiben so nämlich die bestehenden Regelungen für die Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste, die sich in den vergangenen Wochen bewährt haben, in Kraft und für ihren Besuch ist kein Nachweis erforderlich. In der Alarmstufe gilt hierbei fortan jedoch, dass der Gemeindegesang reduziert werden soll. Mischformen, in denen im gleichen Gottesdienst die „ohne 2G-/3G-Regel“ und die „2G-/3G-Regel“ zur Anwendung kommen, zum Beispiel in verschiedenen Bankbereichen, werden ganz ausgeschlossen.
Mit Blick auf die Feier von Gottesdiensten im Freien heißt es in der Neuregelung für die Diözese Rottenburg-Stuttgart weiter, dass auch dort die 2G-/3G-Regel angewendet werden kann. Es gelte dann im gesamten Stufensystem: kein Mindestabstand bei gleichzeitiger Empfehlung, reduzierte Abstände einzuhalten. Eine Maskenpflicht bestehe nicht und Gemeindegesang sei möglich. Wie bereits im vergangenen Jahr, gilt auch 2021 die Empfehlung an die Kirchengemeinden, in der Advents- und Weihnachtszeit auch kürzere Gottesdienste in unterschiedlichen Formaten im Freien anzubieten. Dies gelte besonders für Gottesdienste mit Kindern und Jugendlichen, da in dieser Gruppe noch relativ wenige Personen geimpft sind.
Sollten Gläubige trotz aller Schutzmaßnahmen aus Sorge vor einer Infektion von einem Gottesdienstbesuch absehen wollen, werden die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden auch darum gebeten, auf die vielfältigen Gottesdienst-Streaming-Angebote in der Advents- und Weihnachtszeit hinzuweisen. Ab dem 1. Advent werde die Liturgie aus dem Dom St. Martin in Rottenburg an den Adventssonntagen live auf www.drs.de und auf dem YouTube-Kanal der Diözese übertragen. Auch das Pontifikalhochamt am 1. Weihnachtstag mit Bischof Dr. Gebhard Fürst werde übertragen. Aus der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart würden die Christmette, das Pontifikalhochamt am 1. Weihnachtstag mit Weihbischof Matthäus Karrer und das Pontifikalhochamt zu Epiphanie am 6. Januar gestreamt. Diese seien ebenfalls über www.drs.de, auf der Homepage der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte sowie über YouTube abrufbar.