Diözesanrat

"Glaube, Verantwortung, Zukunft"

Prälat Dr. Klaus Krämer und das Präsidium des 11. Diözesanrats laden gemeinsam zum Katholikentag in Stuttgart ein. Sechs Personen stehen hinter einem Tisch. Vor sich haben Sie ein Werbeschild für den Katholikentag, der im Mai in Stuttgart stattfindet.

Auf dem Bild von links: Prälat Dr. Klaus Krämer, Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn, Bischof Dr. Gebhard Fürst, Generalvikar Dr. Clemens Stroppel, Präsidiumsmitglied Veronika Rais-Wehrstein, Priesterratssprecher Martin Stöffelmaier. Bild: Diözesanrat / Ines Szuck

Der Diözesanrat beschäftigt sich mit pastoralen Schwerpunkten und empfiehlt Bischof Fürst, die Taufspendung durch pastorale Dienste einzuführen.

In seiner Sitzung am 25. und 26. März, die Corona-bedingt erneut digital stattfinden musste, tauschte sich das oberste gewählte Priester- und Laiengremium der Diözese Rottenburg-Stuttgart über die Taufspendung durch Laien aus und legte die pastoralen Schwerpunkte für die Jahre 2023/24 fest. Davor beschäftigten sich die Mitglieder noch einmal mit der Resolution zur Weltbischofssynode und der Forderung an den Bischof, diese bei der Stellungnahme der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu berücksichtigen.

Beitrag der Diözese für die Weltbischofssynode

Der Diözesanrat möchte sich konstruktiv an dem weltweiten synodalen Prozess zur Vorbereitung der Weltbischofssynode beteiligen. Dazu hatte das Gremium in seiner Funktion als Pastoralrat in der zurückliegenden Vollversammlung im November 2021 eine Resolution verabschiedet, unter anderem zur Abschaffung des Pflichtzölibats und zur Geschlechtergerechtigkeit bei den geistlichen Ämtern.

Bischof Dr. Gebhard Fürst, der Vorsitzende des Diözesanrats, hatte zuvor einen Sonderweg für Deutschland ausgeschlossen, nun aber zugesagt, diese Resolution bei seiner Rückmeldung an die Weltbischofssynode zu berücksichtigen: "Dem Votum des Diözesanrats kommt eine besondere Bedeutung zu. Ist er doch das zentrale Beratungsorgan des Bischofs in diesen Fragen. Sie können sich also sicher sein, dass ich das Votum in den Bericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart an die Weltbischofssynode aufnehmen werde." Offen ist, wie es dann weitergeht.

Dem Glaubenssinn der Gläubigen dem "sensus fidei fidelium" soll künftig mehr Beachtung geschenkt werden, so auch der von der Vollversammlung des Synodalen Wegs in Deutschland beschlossene Orientierungstext. Den Glaubenssinn entfalten alle Mitglieder der Kirche gemeinsam. Sie deuten Zeichen der Zeit auf der Grundlage der Heiligen Schrift. Dazu Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats: "Bei diesem gemeinschaftlich gestalteten Erkenntnisprozess wollen wir im Dialog in der Kirche gesehen und gehört werden. Ganz besonders stehen Opfer des Missbrauchs im Vordergrund, aber auch die Anliegen des Kirchenvolks insgesamt. Ein Dialog muss getragen werden von gegenseitiger Anteilnahme, Empathie, Respekt und Offenheit, aber auch von der gegenseitigen Bereitschaft zur Veränderung. Ein unüberwindbares Machtgefälle macht einen Dialog wertlos, er wirkt destruktiv für einzelne Menschen, aber auch für die Kirche insgesamt."

Die Frage der Benachteiligung der Frauen in unserer Ortskirche sei keineswegs allein von innerkirchlicher Bedeutung; er diene, trotz aller gegenteiliger Beteuerungen, als Legitimation der Benachteiligung von Frauen in weltweiten Dimensionen. Letztlich könnten die Forderungen nur mit einer Änderung des Kirchenrechts erfüllt werden. "Als Ausweg sehe ich eine Einheit in Vielfalt in unserer Kirche und damit die Ermöglichung eines eigenständigen Wegs für alle Länder in den Kulturkreisen, in denen die Gleichberechtigung der Frauen weit fortgeschritten ist", so Dr. Warmbrunn.

Taufe durch pastorale Dienste auf dem Weg

In der Vollversammlung des Diözesanrats im Mai 2021 hatte Bischof Dr. Gebhard Fürst angekündigt, dass er die Möglichkeiten, die ihm das Kirchenrecht bei der Taufspendung durch Laien bietet, nach klugem Ermessen zeitnah umsetzen wird. Er möchte damit auf der einen Seite eine Antwort auf die pastorale Realität geben, in der der deutliche Wunsch vieler Familien – auch verstärkt durch die Corona-Zeit – zu einer Tauffeier im Familienkreis und einer damit verbundenen individuelleren Form der pastoralen Begleitung rund um die Tauffeier deutlich wird.

Ein ebenfalls von der Hauptabteilung Pastorale Konzeption erarbeitetes Konzept für die Ermöglichung der Taufe durch die hauptamtlichen Dienste ist vom Diözesanrat sehr positiv aufgenommen und unterstützt worden. Einzelne Mitglieder können sich eine Taufe durch besonders geschulte theologische ehrenamtliche Laienchristen vorstellen. An dem Konzept soll nun weitergearbeitet werden, damit es in der Praxis gut umgesetzt werden kann.

"Ich möchte auf diese Weise eine möglichst breite Akzeptanz für die Taufspendung durch Laien finden, auch mit denen, die als Priester oder Diakone betroffen sind. Ich möchte hier keine Entscheidung treffen, die dann zu großen Irritationen oder gar zur Spaltung führen würde. Deshalb gilt: mit der Perspektive so schnell als möglich umzusetzen, geht im Hinblick auf die Taufspendung Qualität vor Schnelligkeit", so Bischof Dr. Fürst.

Glaubenskommunikation, Ehrenamtsförderung, Vernetzung

Alle zwei Jahre empfiehlt der Diözesanrat als Pastoralrat Bischof Dr. Gebhard Fürst pastorale Schwerpunkte für die Weiterentwicklung der Seelsorge in der Diözese. Nach intensiven Beratungen hat das Gremium das Beratungspapier für die pastoralen Schwerpunkte in den Jahren 2023 und 2024 mit großer Mehrheit verabschiedet. Dieses war zuvor vom Pastoralausschuss und der für die Pastoral zuständigen Hauptabteilung unter der Leitung von Weihbischof Matthäus Karrer sorgfältig erarbeitet worden.

Die vier Schwerpunkte stellen jeden einzelnen Menschen und seinen Glauben in den Mittelpunkt, fordern eine zeitgemäße Engagementkultur, die grundlegend für eine partizipative Kirche ist, eine Vernetzung des pastoralen und diakonischen Handelns sowie eine strategische Personal- und Organisationsentwicklung.

Der Bischof hat zugesichert, diesem Rat weitgehend zu folgen: "Diese Schwerpunkte sollen aber nicht in den nächsten drei bis vier Jahren abgearbeitet und dann wieder neue gesucht werden. Vielmehr sehe ich sie als verbindliche Perspektiven wesentlicher Akzente in der Pastoral und im kirchlichen Handeln auf die Zukunft hin. Damit möchte ich signalisieren, wie wichtig mir hier das Votum des Diözesanrats ist."

Beschlüsse zum Diözesanhaushalt

Der Diözesanrat hat zur Umsetzung von Beschlüssen aus dem letzten Jahr die Kosten für die Kindergartenbeauftragten umgeschichtet und im Diözesanhaushalt entsprechend berücksichtigt. Weitere Beschlüsse betreffen das Eigenbetriebsgesetz, den Rückfluss von nicht benötigten Coronahilfen und die Verwendung von nicht verausgabten Mitteln aus dem Projekt "Kirche am Ort".

Daraus wird unter anderem ein Zuschuss für die Renovierung des Klosters Reute in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro bestritten. "Das Kloster Reute ist dem Diözesanrat als Tagungsort seit Jahrzehnten bestens vertraut", so Dr. Warmbrunn. "Wir freuen uns, dass Reute nun zu einem modernen spirituellen Zentrum für die ganze Diözese werden soll."

Einladung zur Teilnahme am Katholikentag

Gemeinsam mit Dr. Irme Stetter-Karp, seit November 2021 Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und ehemalige Ordinariatsrätin der Diözese Rottenburg-Stuttgart lud Bischof Dr. Fürst zur Teilnahme am Katholikentag vom 25. bis 29. Mai 2022 in Stuttgart ein. Dieser wird eine Fülle interessanter und vielseitiger Veranstaltungen bieten.

"Wir wollen den Katholikentag begehen, weil er ein Ort des Dialogs ist, an dem auch und gerade die aktuellen Themen, wie die Kriegssituation in der Ukraine zur Sprache kommen können und sollen. Angesichts der gegenwärtigen Situation soll er ein großes Friedenszeichen sein", so Bischof Dr. Fürst.

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