Bischof Dr. Gebhard Fürst: Worte zur „Ravensburger Erklärung“

Ich möchte weiter ein gutes ökumenisches Miteinander in Respekt voreinander voranbringen und weiterentwickeln. Ich tue das im Bewusstsein, dass wir getaufte Christen und Christinnen sind, die zusammen in einer schwierigen Zeit im christlichen Glauben gemeinsam unterwegs sind.

Ravensburg, Schwörsaal

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich danke Frau Monika Braun, der Zweiten Vorsitzenden des Kirchengemeinderates von Liebfrauen, für ihre Begrüßung und Frau Leopold und Frau Bichelmaier für die Präsentation „Einladende Kirche“.

Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich, dass Sie so zahlreich gekommen sind, um mit mir und untereinander ins Gespräch zu kommen. Für mich ist Ihr Kommen ein eindrucksvolles Zeichen, dass Ihnen die Ökumene ein großes Herzensanliegen ist. Dieses Herzensanliegen teile ich. Ich sehe in diesem Herzensanliegen den Willen, dem Auftrag Jesu an seine Jüngerinnen und Jünger zu entsprechen. Im Johannesevangelium betet Jesus zu seinem Vater, dass alle eins seien, „wie du Vater und ich eins sind, damit die Welt glaubt“ (Joh 17,23).

Viele hat in Ravensburg der Zeitpunkt irritiert, an dem die Ravensburger Erklärung von mir katholischerseits zurückgenommen wurde. Es wurde gefragt, warum es nicht schon 2017 eine unmittelbare Reaktion gegeben habe.

Wir, Dr. Stäps und ich, haben schon vor der Unterzeichnung im Jahr 2017 interveniert. Ich sollte auch teilnehmen, habe aber klar gesagt, dass eine gegenseitige Einladung zu Abendmahl und Eucharistie derzeit nicht möglich ist. Aus Ravensburg kam dann das Signal, das Ganze könne oder wolle man nicht mehr aufhalten. Kurz nach der Unterzeichnung habe ich dann im November 2017 ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer geführt. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass die Ravensburger Erklärung mit dem Abschnitt der gegenseitigen Einladung zu Kommunion und Abendmahl so nicht stehenbleiben kann, weil sie nicht dem Stand der ökumenischen Beziehungen zwischen Katholischer und Evangelischer Kirche entspricht: Geschehen ist daraufhin leider nichts.

Einige Wochen vor meiner Intervention hat im September 2018 die Bischofskonferenz beschlossen, dass evangelische Christen, die in Ehe mit einem katholischen Partner leben, nach einem Gespräch mit dem Pfarrer selbstverantwortet zur Kommunion gehen können. Die diözesane Handreichung zur Ermöglichung des Kommunionsempfangs für konfessionsverbindende Ehepaare habe ich in großer Zahl an alle Kirchengemeinden der Diözese versandt. Sie ist aber offensichtlich mancherorts nicht bekannt gemacht worden. Das bedauere ich!

Insgesamt ist der Prozess recht schwierig und suboptimal gelaufen. Mir tut es leid, dass es so ankam, als hätten wir von der Diözese wie ein Blitz aus heiterem Himmel zugeschlagen. Das war nicht so. Es tut mir ehrlich leid, dass dieser Eindruck entstanden ist.

Sicher wäre das ökumenische Miteinander jetzt herzlicher, wenn wir diese Situation nicht gehabt hätten. Es tut mir schon weh, dass mir vorgeworfen wird, ich würde die Ökumene zerstören, nachdem ich mich seit ich Bischof bin nachdrücklich für gute ökumenische Beziehungen und Zusammenarbeit einsetze.

Ich habe aber den Eindruck, dass es in Ravensburg weiter eine gute und konstruktive Atmosphäre des Miteinanders gibt. Diese will ich befördern. Es gibt eine Vielzahl von Vorschlägen, was man im ökumenischen Miteinander voranbringen kann. Man kann Ökumene nicht ausschließlich auf gemeinsames Abendmahl und Eucharistie reduzieren.

Ich möchte weiter ein gutes ökumenisches Miteinander in Respekt voreinander voranbringen und weiterentwickeln. Ich tue das im Bewusstsein, dass wir getaufte Christen und Christinnen sind, die zusammen in einer schwierigen Zeit im christlichen Glauben gemeinsam unterwegs sind. Um dies zu bekräftigen und entstandene Irritationen aufzulösen, bin ich heute zu Ihnen gekommen.

Mit den drei ersten Sätzen der Ravensburger Erklärung kann ich mich wirklich identifizieren. Ich habe beileibe nicht einfach alle Abschnitte der Ravensburger Erklärung als Bischof für die Diözese Rottenburg-Stuttgart zurückgenommen. Stehen bleiben können in der Ravensburger Erklärung für die katholische Seite und für mich als Bischof die Sätze:

Hier vor Ort beginnen wir, vom Trennen zum Teilen zu gelangen, indem wir aufeinander zugehen. Hier vor Ort beginnen wir, Zeichen zu setzen für Frieden und Versöhnung, indem wir Türen öffnen. Hier vor Ort beginnen wir, uns an einen Tisch zu setzen und Grenzen zu überwinden. Hier vor Ort beginnen wir einen gemeinsamen Weg.“

Diese eindrucksvoll formulierten Selbstverpflichtungen – in der Fassung wie sie jetzt auf der Homepage von „Kirchelädtein.de“ stehen – unterstütze ich. Eines der Leitworte der Ortskirche von Rottenburg-Stuttgart lautet: wir möchten gastfreundliche Kirche, einladende Kirche sein.

In der öffentlichen Diskussion zur Rücknahme des letzten Satzes der Ravensburger Erklärung durch mich und die Diözese wurde immer wieder gefordert, ich solle hierherkommen und Rede und Antwort stehen und mich erklären und das Anliegen der Gruppe „einladende Kirche“ hören. Nun bin ich hier um Auskunft zu geben, warum ich den einen Satz der Erklärung, den letzten, nicht akzeptieren kann.

Mit der Gruppe „einladende Kirche“ hatte ich, vor unserem Treffen hier, soeben eine gute persönliche Begegnung. Jetzt bin ich hier um mich zu erklären, warum ich dem letzten Satz der Erklärung – Wir beginnen, indem wir uns hier offen und herzlich zu Kommunion und Abendmahl einladen. – nicht zustimmen kann.

Mit Blick auf das ökumenisch Erreichte, zwischen Römisch-katholischer Kirche und Evangelischer Kirche, möchte ich einen Hinweis geben, der mir sehr wichtig ist: Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 20. Februar 2018 eine Orientierungshilfe mit dem Titel „Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessions- verbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ veröffentlicht. Sie wissen, welche Diskussionen diesem Dokument vorausgingen.

Ich bin schon seit 18 Jahren zusammen mit dem emeritierten Landesbischof Friedrich von München, Schirmherr des „Netzwerks Ökumene. Konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland“ und habe mich schon im Rahmen des Dialog- und Erneuerungsprozesses in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011- 2013 verpflichtet, eine Regelung zum Eucharistieempfang für evangelische Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe zu erwirken. Und so habe ich mich über das Dokument der Bischofskonferenz sehr gefreut und es für meine Diözese in Kraft gesetzt. Ich freue mich, dass es nun erstmals in Deutschland eine offizielle Regelung gibt, die evangelischen Partnern in einer konfessionsverbindenden Ehe ermöglicht, in der katholischen Eucharistiefeier zur Kommunion zu gehen – und zwar aufgrund ihrer eigenen Gewissensentscheidung. Um bei dieser Entscheidung zu helfen, bieten wir ihnen das Gespräch an. Ich finde, wir können uns alle freuen über diese Erklärung und sie als einen wichtigen Schritt auf dem gemeinsamen ökumenischen Weg sehen. Sicherlich geht sie manchen nicht weit genug. Es ist ja auch noch nicht das Ziel, aber wir sind diesem Ziel damit ein großes Stück nähergekommen. Die entsprechenden Unterlagen habe ich mitgebracht.

Zunächst möchte ich Sie einladen, mit mir kurz hinzuschauen auf die Entwicklungen in der Geschichte der Christenheit, die zur heutigen Situation geführt haben. Ich möchte auf die inneren Gründe für ein unterschiedliches Verständnis von Abendmahl und Eucharistie schauen.

Die Geschichte der Christenheit begleitet seit ihrem Ursprung im Jesusereignis, das uns im Neuen Testament überliefert ist, durch alle Jahrhunderte hindurch das Ringen um ein angemessenes, ein rechtes Verständnis des Abendmahls bzw. der Eucharistie und der Kommunion. Unsere augenblickliche Situation in Fragen von Abendmahl und Eucharistie können wir nur aus der Heiligen Schrift und der geschichtlichen Überlieferung verstehen.

Das Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern vor seinem Leiden und Sterben ist der Ursprung der Feier des Abendmahles, der Feier der Eucharistie. Das Bemühung um das rechte Verständnis dessen, was im Abendmahl, in der Feier der Eucharistie geschieht, ist so alt wie die Christenheit. Die lange Überlieferungsgeschichte im Christentum hat ihren Ursprung in den Worten Jesu. „Nehmt und esst, das ist mein Leib … Nehmt und trinkt, das ist mein Blut … Tut dies zu meinem Gedächtnis …“

Der Völkerapostel Paulus hat als erster die „Einsetzungs-Worte Jesu im Abendmahlssaal im Ersten Korintherbrief (1 Kor,11,23-25) ca. 15-20 Jahre nach Jesu Tod und Auferstehung schriftlich gefasst. Paulus ruft die Christen in Korinth dazu auf, den Leib des Herrn in der Feier des Abend-Mahles vom alltäglichen festlichen Mahl zu unterscheiden! „Unterscheidet den Leib des Herrn!“ ruft er der Gemeinde zu (vgl. 1Kor 11,26ff). Es gab also in Korinth eine Mahlpraxis, eine Feier des Abendmahls, die Paulus nicht in allem gefiel. Er ruft deshalb nachdrücklich auf zu würdigem und angemessenem Verhalten in der Abendmahlsfeier im Sinne dessen, was Jesus mit seinen Einsetzungsworten gemeint hat. Den Leib des Herrn sollen sie unterscheiden vom alltäglichen festlichen Mahl mit Brot und Wein! Dies ist ein erstes wichtiges Kriterium für unsere heutige Situation.

Ein weiteres wichtiges Kriterium können wir der Geschichte der ersten Christen in der Verfolgung entnehmen, nämlich, dass Kirchengemeinschaft Voraussetzung der Teilnahme am Herrenmahl ist. Die in der Christenverfolgung Christus verleugnet haben, wurden aus der Kirche ausgeschlossen. Erst durch glaubhafte Umkehr konnten sie wieder in die Kirche aufgenommen werden und die Kommunion, den Leib des Herrn, in der Feier der Eucharistie empfangen. Dies wurde je in Friedensbriefen dokumentiert. Pax, Friede, bedeutete dabei die Wiederaufnahme in die Kirchengemeinschaft. Hier zeigt sich der Zusammenhang von Kirchengemeinschaft und der Möglichkeit, die Kommunion, den Leib Christi, zu empfangen. Ein zweites Kriterium für das, was im Abendmahl, in der Eucharistie geschieht.

Neben anderen Theologen in der Geschichte der Christenheit bezeugen große Mystikerinnen im Mittelalter ihren Glauben an die wirkliche und tatsächliche Gegenwart des Herrn Jesus Christus im Empfang des Leibes Christi. Eine herausragende Gestalt, die Mystikerin Hildegard von Bingen (1098-1197), setzt sich intensiv mit der Gegenwart Jesu Christi im Altarsakrament auseinander. Hildegard glaubt an die wirkliche reale Gegenwart Christi im Altarsakrament. In der Sprache der Theologie wird diese Gegenwart dann die Realpräsenz Christi genannt. Ein drittes Kriterium für das, was im Abendmahl geschieht: Christus wird unter den Gestalten von Brot und Wein im Sakrament des Altares wirklich gegenwärtig.

Ein anderer Großer, der das Geschehen in der Eucharistie durchdenkt ist Thomas von Aquin. In seinem Katechismus schreibt er über die Eucharistie: Durch Wiederholung der Einsetzungsworte Jesu im Abendmahlssaal, also durch die Wandlungsworte beim Abendmahl wird „das Brot in den Leib Christi und der Wein in sein Blut verwandelt, und zwar so, dass der ganze Christus enthalten ist unter den Gestalten des Brotes, die ohne ihre Substanz verbleiben und der ganze Christus unter den Gestalten des Weines.“ Thomas von Aquin ist der herausragende Lehrer der Realpräsenz, der wirklichen realen, ganzheitlichen Gegenwart Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein.

Trotz vieler Kontroversen um das rechte Verstehen dessen, was in der Feier des Abendmahls, der Feier der Eucharistie, geschieht, gab es doch im breiten Strom der Überlieferung einen einmütigen Glauben an die wirkliche Gegenwart Jesu Christi im Altarsakrament, ein Glaube, der die Fortdauer der Wandlung über den Empfang des eucharistischen Brotes hinaus festhielt.

Durch die Reformation entsteht nun eine neue Situation. Sie zeigt sich in Martin Luthers Wandlungs- und Eucharistieverständnis und der Weiterentwicklung verschiedener innerreformatorischer Ausdifferenzierungen der Auffassungen, wie die Einsetzungsworte Jesu zu verstehen sind und wie mit den eucharistischen Gaben umzugehen ist.

Martin Luther hält bei aller Kritik am Messopfer der Katholiken an der realen Gegenwart und Wirklichkeit Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein fest. Sein Abendmahlsverständnis lässt sich im Katechismus von Martin Luther nachlesen. Luther hält unbeirrbar an der leiblichen Gegenwart des Herrn, unter, in und mit den Gestalten von Brot und Wein fest.

Luther ist und bleibt der Überzeugung von der tatsächlichen realen Gegenwart des Herrn im Sakrament des Altars. Er lehrt die Realpräsenz. Allerdings die Realpräsenz in usu, die wirkliche Gegenwart im Empfang des Leibes Christi, das heißt der Leib Christi ist beim Empfang des eucharistischen Brotes wirklich gegenwärtig. Aber Luther kennt keine Wandlung der Gaben in die Qualität bleibender Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben.

Interessant für unseren Zusammenhang heute ist, dass Martin Luther Christen ohne Glauben an die Realpräsenz nicht zum Abendmahl zulässt. Die Bedingung zur Zulassung ist also das Bejahen eines inhaltlichen Verständnisses dessen, was im Altarsakrament geschieht.

Die theologische Besinnung auf das Abendmahl in der evangelischen Kirche hat im 20. Jhd. zu Klärungen in der Frage der Realpräsenz Christi geführt. Und auch der ekklesiologische Charakter des Abendmahls wurde wiederentdeckt. In der eucharistischen Anamnese – der Herabrufung des Heiligen Geistes – über die Gaben von Brot und Wein in der katholischen Liturgie der Eucharistiefeier – schenkt der in den Tod gehende Herr sich selbst als Gabe zur Versöhnung und Vergebung, die nur empfangen werden kann. Und zugleich schenkt er sich als den, der den Menschen in die Bewegung seines Dienstes an Gott und den Menschen hineinnimmt.

Gemeinsam können evangelische und katholische Christen heute bekennen: „Jesus Christus selbst ist in der Feier des Herrenmahles (Abendmahl, Eucharistie) real gegenwärtig. In der Feier des Herrenmahles vollzieht sich die sakramentale Vergegenwärtigung des einmaligen Kreuzesopfers Jesu Christi.“[1]

Über das Ob überhaupt der Gegenwart Christi im Altarsakrament und über das Das der wirklichen Gegenwart Christi besteht im Bekenntnis, im Glaubensgut zwischen uns, liebe Schwestern und Brüder, inhaltlich Übereinstimmung. In der Frage wie diese Gegenwart zu verstehen ist, wie das mit dem real, mit dem tatsächlich gegenwärtig zu erklären und zu verstehen ist und wie nachhaltig die Wandlung der Gaben von Brot und Wein in Leib und Blut Christi ist, wie nachhaltig sich die Wandlungsworte, unabhängig vom Glauben des die eucharistischen Gaben Empfangenden, auswirken, darüber geben unsere beiden Konfessionen unterschiedliche Auskünfte. Wir sind uns deshalb darin nicht einig. Wir Katholiken wissen wohl, dass wir auch mit unseren Verstehens-Versuchen, Erklärungen und Antworten nicht an das große Geheimnis des Glaubens an den im Altarsakrament wirklich gegenwärtigen ganzen Jesus Christus heranreichen. Deshalb verkündet der Priester nach dem Sprechen der Einsetzungsworte über Brot und Wein in der Liturgie der Eucharistie: „Was wir hier feiern ist das Geheimnis des Glaubens.“ – Die versammelten Gläubigen antworten mit dem Lobpreis auf Jesus Christus: „Deinen Tod o Herr verkünden wir und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit!“

In den Überzeugungen, in den Bekenntnissen, die bezüglich von Abendmahl und der Eucharistie formuliert sind und wirklich werden, gibt es bisher keine Einheit. Daraus ergeben sich unterschiedliche Feiern des evangelischen Abendmahls und der katholischen Eucharistie und auch einen unterschiedlichen Umgang mit den eucharistischen Gaben von Brot und Wein.

Die Praxis im Umgang mit den eucharistischen Gaben aufgrund der katholischen Auffassung von der Weiterexistenz von Christus in Brot und Wein als Leib und Blut in der Hostie über den Akt der Feier des Abendmahles und des Empfangs der Kommunion durch den Gläubigen hinaus ist unterschiedlich.

Der Umgang mit den eucharistischen Gaben von Brot und Wein in der katholischen und evangelischen Kirche folgt – wie oben skizziert – aus verschiedenem Verständnis von Eucharistie und Abendmahl. Beide tun nach eigenem Verständnis in vielem, aber nicht in allem das gleiche, bzw. legen das, was sie feiern und liturgisch tun, verschieden aus und gehen dann je anders mit den gewandelten Gaben – Brot und Wein/Leib und Blut Christi – um.

Deshalb möchte ich zum Schluss noch einiges über den Umgang mit den eucharistischen Gaben in der katholischen Kirche sagen, weil daran das unterschiedliche Verständnis der Feier der Eucharistie und der Kommunion deutlich wird.

Da steht zunächst das Amen des Empfängers bei der Kommunion.

Beim Austeilen des eucharistischen Brotes sagt der, der die Kommunion austeilt zu dem, der die Hostie empfängt: „Der Leib Christi!“ Und der Empfänger antwortet darauf mit dem bestätigenden Wort: „Amen!“ – „Ja, so ist es, so sei es!“ Er bestätigt im Amen, dass er den ganzen leibhaftigen Jesus Christus im zu Leib und Blut Christi gewandelten Brot und Wein empfängt!

Die nicht empfangenen eucharistischen Gaben werden ehrfurchtsvoll aufbewahrt. In jeder katholischen Kirche steht ein Tabernakel. In ihm werden die übriggebliebenen eucharistischen Gaben, die Hostien, verbracht und aufbewahrt. Der Tabernakel ist der Ort der fortwährenden Anwesenheit des aus der Feier der Eucharistie und der Wandlung der Gaben hervorgegangenen Leibes Christi in der Gestalt des Brotes.

Das Ewiges Licht brennt vor dem Tabernakel, als Zeichen, dass hier der eucharistische Christus gegenwärtig ist.

Die katholischen Kirchen haben deshalb immer offene Türen, damit Menschen kommen können und sich der Gegenwart des eucharistischen Christus‘ auszusetzen und zu ihm beten können. Sie können Christus begegnen auch außerhalb des Gottesdienstes. Hier an diesem heiligen Ort ist Christi Gegenwart im eucharistischen Brot. Hier können die Gläubigen ihm anbetend nahen.

Die bleibende Gegenwart Christi im Brot des Lebens ermöglicht die Krankenkommunion: Christus kommt im gewandelten Brot als Leib Christi zu jedem Kranken und begegnet ihm ganz, nicht nur im Wort, sondern als Leib Christi in der Gestalt des Brotes: Christus selbst wird dem Kranken eine wirkliche Speise.

Ich feiere an den Hochfesten des Kirchenjahrs zusammen mit Gläubigen am Abend einen feierlichen Vespergottesdienst, das Abendgebet der Kirche mit der Verehrung des eucharistisch gegenwärtigen Christus‘. Solche Gottesdienste sind Anbetungsgottesdienste.

Thomas von Aquin, einer der größten Theologen der Christenheit bis heute und einer der gebildetsten Menschen von damals und zugleich ein Mensch von großer Spiritualität, hat dazu ein wunderbares Gedicht geschrieben, das ich oft mit den Gläubigen vor dem Allerheiligsten – der Monstranz mit der Hostie – singe. „Gottheit tief verborgen“ (GL,497) ist es überschrieben:

Gottheit tief verborgen, betend nah ich dir.
Unter diesen Zeichen bist du wahrhaft hier.
Sieh, mit ganzem Herzen schenk ich dir mich hin,
weil vor solchem Wunder ich nur Armut bin.

Augen, Mund und Hände täuschen sich in dir,
doch des Wortes Botschaft offenbart dich mir.
Was Gott Sohn gesprochen, nehm ich glaubend an;
er ist selbst die Wahrheit, die nicht trügen kann.

Ich weiß, dass dieses Lied im säkularen Raum wie diesem hier, sich vielleicht fremdartig anhört, auf alle Fälle anders als in der feierlichen Liturgie in der Kirche. Aber ich bekenne mit diesem Lied auch meinen Glauben, der in mir lebendig ist, weil ich davon innerlich überzeugt bin. – Danke

 

[1] Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde, Wolfgang Thönissen (Hg.), Freiburg 2007, S. 372

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