Bischof Dr. Gebhard Fürst zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen 2001

Rottenburg

Am heutigen Donnerstag wird die endgültige Fassung der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen vom Dezember 2001 vom Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates per Kurier dem Bundeskanzler, dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten zugestellt. Am Nachmittag wird die Stellungnahme der Öffentlichkeit ohne weitere Kommentierung übergeben

Diese Art der Veröffentlichung erstaunt und befremdet mich. Durch die formlose Übergabe besteht keine Möglichkeit, die inhaltliche Diskussion des Gremiums darzustellen. Dass die Stellungnahme des Rates ohne Pressekonferenz und weitere Erklärungen veröffentlicht wird, entspricht zudem nicht den Vereinbarungen im Rat. Zur alleinigen Feststellung von Mehrheitsverhältnissen wäre die ganze interne Beratungsarbeit des Gremiums nicht nötig gewesen.

Es ist Aufgabe des Rates, durch seine Beratung das ethische Urteil von Entscheidungsträgern zu unterstützen und zu fördern. Die Stellungnahme des Rates dient dem Interesse der unvertretbaren eigenen Urteilsfindung. „Vom Ethikrat wird erwartet, dass er Stellungnahmen für politisches und gesetzgeberisches Handeln abgibt. In einem demokratischen Gemeinwesen schließt das einen öffentlichen Dialog ein. Jeder muss sich ein Bild von den Chancen und Risiken der neuen Techniken machen können, um sich auf dieser Grundlage ein eigenes Urteil zu den damit verbundenen ethischen Problemen bilden können. Zu diesem Zweck wird sich der Ethikrat darum bemühen, aktuelle Probleme in ihren Voraussetzungen und Folgen verständlich zu machen.“(16-21) Der Rat beabsichtigt deshalb im Interesse der eigenen Urteilsfindung, in der Frage des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen „die unterschiedlichen Positionen und die zu ihrer Begründung vorgebrachten Argumente transparent zu machen.“ (138f)

Obwohl der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Spiros Simitis, anlässlich der Pressekonferenz vom 29. November 2001in Berlin (erste mündliche Präsentation des Beratungstandes im Ethikrat) in seiner mündlichen Stellungnahme zum Stand der noch nicht abgeschlossenen Beratung ausdrücklich und nachdrücklich darauf hinwies, dass mit der Stellungnahme des Rates keinerlei Entscheidung der anstehenden Frage verbunden sei oder eine Empfehlung ausgesprochen werden wolle, entstand in der Öffentlichkeit der irrige Eindruck, der Nationale Ethikrat habe eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Ich möchte deshalb nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Ethikrat keinerlei Legitimation hat, als Entscheidungsgremium aufzutreten. Er hat lediglich beratende Funktion. Sein Rat soll in den öffentlichen und parlamentarischen Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess einfließen. Deshalb ist der Inhalt der Stellungnahme von entscheidender Bedeutung. Der inhaltlichen Darstellung der im Ethikrat vorhandenen Positionen und ihrer Pro- und Kontra- Argumente kommt die eigentliche Relevanz zu.

Auf wesentliche Rahmenbedingungen dieser Stellungnahme möchte ich im folgenden hinweisen.

Gegenstand der Stellungnahme ist die Frage nach dem möglichen Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken aus sogenannten „überzähligen“ menschlichen Embryonen. „In der vorliegenden Stellungnahme steht ... die Frage im Mittelpunkt, ob der Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken moralisch und politisch akzeptabel ist.„ (73f)

Die Stellungnahme steht unter einem Vorläufigkeitsvorbehalt. Der Rat beabsichtigt, sich in Zukunft erneut und gründlicher mit der Frage der Zulässigkeit der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu befassen. Die Frage „der grundsätzlichen Zulässigkeit der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen“ wurde erörtert, „ohne dabei jedoch zu einem abschließenden Urteil zu gelangen.“(74-76) Ein abschließendes Urteil „bleibt weiteren Beratungen vorbehalten, die zu einer gesonderten, ausführlicheren und später vorzulegenden Stellungnahme führen werden.“(76/77) Insbesondere muss es in diesen Beratungen erneut um den Status des embryonalen Menschen gehen.

Auch die Darstellung der beiden Positionen hierzu in der Stellungnahme des Ethikrates und ihrer Pro- und Kontra-Argumente in der anstehenden Frage beanspruchen keine Vollständigkeit. Sie sind „lediglich ... zwei systematisierende Skizzen, die nicht den Anspruch erheben, alle Argumente zu berücksichtigen oder alle in der Debatte vertretenen Positionen für oder gegen die Forschung an Embryonen abzubilden.“(140-142)

Die Darstellung der jeweiligen Positionen liegt in der Eigenverantwortung der sich mit der entsprechenden Position identifizierenden Mitglieder des Ethikrats. Die Tatsachen, dass beide Positionen nebeneinander stehen, bedeutet selbstverständlich nicht, dass die je andere Seite sie für gleichberechtigt hält.

Trotz nicht überbrückbarer Dissense in zentralen Fragen besteht in manchen Positionen im Ethikrat Einigkeit. Auf einige möchte ich hinweisen:

„Die Forschung an embryonalen (menschlichen) Stammzellen ... stellt Fragen nach Inhalt und Reichweite elementarer Verfassungsprinzipien wie der Menschenwürde und des Lebensschutzes, aber auch der Wissenschaftsfreiheit ...“ (99-102)

„Entscheidender Bezugspunkt (für das ethische Urteil) sind die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die grundlegende Bedeutung des Lebensschutzes.“ (104f)

Hinter den Forschungsvorhaben „steht die Hoffnung, dieses Wissen eines Tages therapeutisch einsetzen zu können“.(55) „Einmütig warnt der Ethikrat jedoch vor vorschnellen Erwartungen“ (120) auf Heilung von Krankheiten durch neue Therapien. Die Forschung befindet sich erst im Stadium der Grundlagenforschung.

Der Ethikrat „betont die Notwendigkeit, die weniger umstrittenen Forschungsansätze mit nichtembryonalen Stammzellen nachdrücklich zu verfolgen.“(121-122)

„Wenn Ethik und Verfassung gegen die Forschung unter Verwendung menschlicher Embryonen sprechen, dürfen wirtschaftliche Gesichtspunkte keine Rolle spielen.“ (124-126)

Eine Aufteilung von öffentlichem und privatem Bereich bezüglich des Geltungsbereiches der ethischen Prinzipien und rechtlichen Regelungen wie in den Vereinigten Staaten hat der Rat als nicht akzeptabel verworfen (vgl. 959f und 1009f)

Trotz solcher Gemeinsamkeiten besteht im Ethikrat aber ein fundamentaler Dissens: „Die Mitglieder des Rates sind sich .... über die grundsätzliche und hohe Bedeutung der involvierten Rechtsgüter und ethischen Prinzipien einig, nicht jedoch darüber, was daraus für die verbrauchende Forschung an frühen Embryonen folgt.“(135-137) Im Wesentlichen gibt es zu dieser Frage zwei einander wesentlich widersprechende Positionen.

Die von mir als Bischof zusammen mit anderen vertretene Position findet sich unter Punkt 5.2 der Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Sie ist auch der schriftlichen Niederschrift meines mündlich vor dem Ethikrat vorgetragenen Statements zu entnehmen.

Die Kernaussage lauten: Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt das Leben eines Menschen. Ihm kommt von allem Anfang an Menschenwürde und absolute Schutzwürdigkeit zu. Die Zerstörung des embryonalen Menschen ist Tötung menschlichen Lebens. Verbrauchende Embryonenforschung ist deshalb ethisch unverantwortbar. Da die aus Embryonen gewonnen embryonalen Stammzellen die Tötung des Embryos voraussetzen, ist der Import solcher Stammzellen ethisch nicht zu rechtfertigen.

Ich habe mich deshalb für die Option D ausgesprochen.

„Der Import von (embryonalen menschlichen) Stammzellen gilt als ethisch unzulässig. Maßgeblich dafür ist die grundsätzliche Beurteilung der Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Da diese als unzulässig Instrumentalisierung (Tötung) menschlichen Lebens angesehen wird, muss auch der Import solcher Zellen verworfen werden: Die importierten Zellen tragen den ethischen Makel ihrer Entstehungsbedingungen, der Import wird durch die Steigerung der Nachfrage einen kausalen Beitrag zum Embryonenverbrauch in den „Exportländern“ leisten, er wird dazu führen, dass das Schutzniveau für Embryonen auch in Deutschland absinken wird.“ S. 34; Zeilen 1137-1145)

Weitere Nachrichten

72-Stunden-Aktion
Weihbischof Matthäus Karrer besucht 72-Stunden-Gruppe in Isny und informiert sich über Foodsharing.
Weiterlesen
72-Stunden-Aktion
72 Stunden-Aktion in Tuttlingen. Bild: youngcaritas
Bei der 72 Stunden Aktion im Dekanat Tuttlingen-Spaichingen gibt es einen Kunstworkshop, eine Ausstellung folgt.
Weiterlesen