Bischof

Bischof hält Requiem für früheren Offizial

Anschließend erfolgt die Beisetzung von Ernst Rößler in dessen Heimatgemeinde.

Bischof Gebhard Fürst leitet am Freitag, 6. März, das Requiem für den am 27. Februar verstorbenen Ernst Rößler, der bis Oktober 2001 als Bischöflicher Offizial am Diözesangericht in Rottenburg tätig war. Bischof Fürst wird die Predigt halten. Beginn des Requiems in der Kirche Mariä Geburt in Hasenweiler ist um 14 Uhr. Im Anschluss daran findet die Beerdigung statt.

Am 27. Dezember 1930 in Hasenweiler geboren, besuchte Rößler von 1937 bis 1941 die Volksschule in Hasenweiler, anschließend die Oberschule in Wilhelmsdorf und von 1946 bis 1950 das Konvikt in Ehingen. Nach der Reifeprüfung nahm er das Studium der Katholischen Theologie an der Universität Tübingen auf und schloss dieses im Sommer 1954 erfolgreich ab. Am 16. Juli 1955 wurde er in Rot an der Rot zum Priester geweiht.

Als Vikar war Rößler in Wangen und Ulm-Söflingen tätig. 1960 kam er an das Bischöfliche Offizialat nach Rottenburg, wurde 1968 von Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht zum Vizeoffizial ernannt und seit dem 25. Januar 1972, dem Tag seiner Ernennung zum Offizial, lag die Verantwortung für das Gerichtswesen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart auf seinen Schultern.

Neben seiner Tätigkeit als Richter und Eheverteidiger in Eheprozessen war Rößler auch Präses der Kolpingsfamilie Rottenburg. Seit 1960 war er zusätzlich in der Pfarrseelsorge tätig. 1975 wurde er vom Heiligen Vater zum Päpstlichen Ehrenkaplan und 1977 zum Päpstlichen Ehrenprälat ernannt. Auch nach seiner Pensionierung im Jahr 2001 war Rößler segensreich in den Gemeinden seiner Heimat, in der Seelsorgeeinheit Zocklerland, tätig.

Bischof Fürst würdigt den Verstorbenen als umsichtigen Richter und als Gerichtsvorsitzenden, der das Streben nach einem wahren und gerechten Urteil in Liebe auch von seinen Mitarbeitern einforderte. Rößler habe seine reichen Spezialkenntnisse in der Theologie, im Kirchenrecht, in der Psychologie, in der Psychiatrie und Medizin, wie auch seine allgemeine Menschenkenntnis und sein gesundes Urteilsvermögen in viele kanonische Gutachten einfließen lassen.

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