"Menschen, die sich zur Organspende bereit erklären, um anderen in lebensbedrohlicher Not zu helfen, sind wir zu großem Dank verpflichtet", twitterte Bischof Dr. Gebhard Fürst. "Diese Hilfsbereitschaft per Gesetz vorauszusetzen ist eine Entwertung der Solidarität, die unsere Gesellschaft trägt."
Am 16. Januar berät der Deutsche Bundestag über zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe: die Einführung der doppelten Widerspruchslösung und die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung.
Widerspruchslösung
Jeder soll automatisch zum Organspender werden, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen ausführlich informiert werden und sich registrieren können – es sei denn, sie widersprechen. Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden können. (...)
Weiterentwicklung der Zustimmungslösung
Es ist ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen. Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. (...)
Nähere Informationen über die Gesetzesentwürfe finden Sie auf der Internetseite www.organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).