Diözesanrat

Feier erst im kommenden Jahr

Der Diözeanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart feiert dieses Jahr sein 50. Jubiläum. Foto: Diözesanrat

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Der Diözesanrat feiert in diesen Tagen sein 50. Jubiläum. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Festlichkeiten auf das kommende Jahr verschoben.

Grund zum Feiern hat in diesem Jahr der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart aufgrund seines 50-jährigen Jubiläums. Am 27. Juni 1970 konstituierte der damalige Bischof Carl Joseph Leiprecht den ersten Diözesanrat für Rottenburg-Stuttgart mit fünfjähriger Amtszeit. Seitdem schaut der Rat nicht nur auf zehn bewegende, spannende aber auch erfolgreiche Amtsperioden zurück, sondern feiert zudem seine bundesweit einzigartige Rätestruktur. Denn der Rat vereint in seinem “Rottenburger Modell“ gleich drei Funktionen in einem: Als Pastoralrat berät er die Diözesanleitung, als Katholikenrat vertritt er alle Gläubigen der Diözese und als Kirchensteuervertretung bestimmt er über den Diözesanhaushalt. Seit Jahrzehnten engagieren sich demokratisch gewählte Ehrenamtliche gemeinsam mit dem Priesterrat, dem Bischof, dem Generalvikar und beratenden Mitgliedern aus dem Bischöflichen Ordinariat für ein lebendiges Glaubensleben und eine lebenswerte Gesellschaft in der württembergischen Diözese.

Jubiläumsfest verschoben auf 2021

Im Rahmen eines großen Jubiläumsfestes wollte der Diözesanrat die Teilhabe und Mitbestimmung in der Württembergischen Diözese von 1970 bis 2020 feiern. Doch aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie verschieben die Verantwortlichen die Veranstaltung auf das kommende Jahr. „Das große Fest – und das soll es auch werden – ist in der aktuellen Situation nicht zu verantworten“, erklärt Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart. „So schade die Verlegung auch ist, sie ist richtig und notwendig.“ So werde das Gremium in 2021 das 51. Jubiläum in Stuttgart festlich begehen. „Dann werden wir das große Engagement der vielen gewählten Räten über die Jahre hinweg feierlich würdigen“, betont auch Bischof Dr. Gebhard Fürst. „Schon jetzt danke ich allen von Herzen für ihr Mitwirken damals wie heute und freue mich auf weitere Jahrzehnte, in denen mir und meinen Nachfolgern gewählte Räte mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Das Modell lebt weiter: Wahl des 11. Diözesanrats

Während 1970 der erste Diözesanrat für fünf Jahre konstituiert wurde, berät nun, 50 Jahre später, bereits der zehnte Diözesanrat kirchliche Fragestellungen, gesellschaftspolitische Themen und fasst finanzielle Beschlüsse. Und die Wahl zum nächsten Diözesanrat steht bereits vor der Tür. So wählen Ende dieses Jahres die Kirchengemeinde- und Pastoralräte den elften Diözesanrat für die kommenden fünf Jahre. „Wir hoffen auch in diesem Wahljahr wieder auf viele verschiedene, engagierte Räte, die die Zukunft unserer Kirche entscheidend mitgestalten“, so Warmbrunn. „Themen stehen – wie immer – genug auf der Agenda!“ Mit der Wahl setzt sich die Rätestruktur immer weiter fort. Gerade auch im Hinblick auf den Synodalen Weg sei es wichtiger denn je „unser bewährtes Rottenburger Modell lebendig zu halten“, meint Bischof Fürst.

Historischer Abriss

1968 setzte der Rottenburger Bischof Carl Joseph Leiprecht das „Rottenburger Modell“ in Kraft. Eine zunächst freiwillige, auf drei Jahre begrenzte Wahlperiode für Kirchengemeinderäte bestätigte das Modell, so dass 1970 der Diözesanrat mit umfassenden Funktionen – Katholikenrat, Pastoralrat und Kirchensteuervertretung – eingerichtet und 1971 das sogenannte „Rottenburger Modell“ verpflichtend für alle Kirchengemeinden eingeführt wurde. Die Besonderheit daran: Anders als in vielen anderen Diözesen, die für pastorale Fragen sowie für die Vermögensverwaltung zwei verschiedene Gremien vorsehen, werden in der Württembergischen Diözese die Aufgabenbereiche in einem Gremium gebündelt.

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