Diözesanrat

Keine Entschädigung aus Kirchensteuer

Bischof Dr. Gebhard Fürst und Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn. Bild: Tina Campinge

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart werden keine Kirchensteuermittel für Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs verwendet.

Der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart beschließt in seiner heutigen Sitzung im Kloster Reute – zusammen mit dem Vorsitzenden Bischof Dr. Gebhard Fürst – keine Kirchensteuermittel für Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche zu verwenden. Für das kollektive Versagen der Bischöfe und ihrer leitenden Mitarbeiter dürften nicht die Gläubigen als Solidargemeinschaft in Haftung genommen werden.

„In unserer Diözese wird es keine Anerkennungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch aus Kirchensteuermitteln geben. Das Geld hierfür wird aus Vermögenswerten der Diözese, die nicht durch Kirchensteuergelder zustande gekommen sind, bereitgestellt“, betont Bischof Dr. Fürst.

Erklärung: Mit großer Mehrheit angenommen

In einer beschlossenen Erklärung fordert das oberste gewählte Priester- und Laiengremium der Diözese noch lebende Täter sowie verantwortliche Bischöfe und deren leitende Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Als Kirchensteuervertretung sieht das Gremium einheitliche, nachvollziehbare und rechtlich verbindliche Regelungen bei den Entschädigungszahlen als unabdingbar an.

Zudem verlangt es von den deutschen Bischöfen bei allen Fragen der Verwendung der Kirchensteuer eine unmittelbare Beteiligung der hierfür Verantwortlichen. „Es ist essentiell, dass alle Kirchensteuervertretungen der Diözesen eingebunden werden“, erklärt Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn. „Selbstverständlich unterstützen wir grundsätzlich den berechtigten Anspruch der Missbrauchsopfer und selbstverständlich muss für die Folgen des Missbrauchs Verantwortung übernommen werden – nicht jedoch zu Lasten der Kirchensteuer.“

Zum Hintergrund

Einzelne deutsche Bischöfe haben unlängst, ohne Beteiligung und Mitwirkung der für die Kirchensteuer Verantwortlichen, öffentlich über hohe Summen für Entschädigungen der Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche diskutiert. Dabei wurde und wird zuletzt immer deutlicher, dass diese Zahlungen nur mit Mitteln aus der Kirchensteuer geleistet werden könnten.

Umfangreiche Broschüre zum Thema

Um den Umgang der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit der Aufarbeitung des Themas sexueller Missbrauch zu dokumentieren, hat das Bischofshaus eine umfangreiche Publikation erstellt, die in der ersten Dezemberwoche als "KS Spezial" dem Katholischen Sonntagsblatt beigelegt und in hoher Auflage an die Kirchengemeinden in der Diözese, die Dekanatsgeschäftsstellen, Bildungshäuser, Akademien, Caritas-Regionalstellen, Verwaltungszentren, BDKJ-Dekanatsstellen, Kitas und Religionslehrer/innen versandt wird. Außerdem wird die Publikation im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg und im Bischof-Leiprecht-Zentrum in Stuttgart aufliegen.

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