Mit Inkraftsetzung der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg hat sich für die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Notwendigkeit ergeben, ihre diözesanen Regelungen für die Feier der Liturgie anzupassen.
So besteht laut Bischof Dr. Gebhard Fürst ab sofort weder in der Alarmstufe noch in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit, dass 3G-, 2G- oder 2G+-Gottesdienste mit zusätzlichen Lockerungen gefeiert werden können. Das bedeutet, dass der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen verschiedener Haushalte sowie die Maskenpflicht unbedingt einzuhalten sind. Für alle Gottesdienste gilt darüber hinaus in der Alarmstufe II eine Maximaldauer von 60 Minuten.
Hintergrund dessen ist, dass für die Kirchengemeinden der Diözese seit dem 27. November die Möglichkeit bestand, bei Gottesdiensten in der Advents- und Weihnachtszeit, zu denen viele Mitfeiernde erwartet werden, die G-Regelung anzuwenden, wodurch in der Basis-, Warn- und in der Alarmstufe der Corona-Verordnung des Landes der Mindestabstand unter Einhaltung des Mund-Nasen-Schutzes hätte unterschritten werden können. Diese Möglichkeit entfällt nun in beiden Alarmstufen.
Unabhängig davon können Gottesdienste so wie bisher ohne Nachweis gefeiert werden und die bestehenden Regelungen und Hygienekonzepte, die sich während der Pandemie bewährt haben, bleiben in Kraft.