Religionsfreiheit ist ein selbstverständlicher Teil der demokratischen Verfassung in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert sie in Artikel 4. Doch weltweit sieht es ganz anders aus. Einen Überblick über die Situation gibt eine Ausstellung in der Kirche St. Bonifatius in Crailsheim.
„In mehr als einem Drittel der Länder auf der Welt gibt es keine volle Religionsfreiheit. In diesen Ländern leben zwei Drittel der Menschheit“, sagte Stefan Stein. Mit einem Vortrag eröffnete der Referent für Öffentlichkeitsarbeit beim Hilfswerk Kirche in Not die Ausstellung „Herausforderung Religionsfreiheit“, die die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Schwäbisch Hall in Kooperation mit der katholischen Kirchengemeinde nach Crailsheim geholt hat.
Die Ausstellungsbanner erläutern zunächst ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über die Europäische Menschenrechtskonvention bis hin zum Grundgesetzt, wie die Religionsfreiheit rechtlich verankert ist. Dann gehen die Banner, die bei Kirche in Not als Wanderausstellung ausgeliehen werden können, auf einzelne Aspekte der Religionsfreiheit ein. Dazu gehören zum Beispiel die Freiheit, die Religionsgemeinschaft zu wechseln, oder die Möglichkeit, sich als Religionsgemeinschaft in der Öffentlichkeit zu äußern. Zugleich machen die Texte deutlich, wo auf der Welt diese Aspekte der Religionsfreiheit eingeschränkt werden und wie das passiert.
Bericht liefert aktuelle Analysen
In seinem Vortrag ergänzte Stein die Ausstellung durch Ergebnisse des Berichts „Religionsfreiheit weltweit“, in welchem Kirche in Not alle zwei Jahre analysiert, wie es um die Religionsfreiheit bestellt ist. Der aktuelle Bericht ist gerade erst Ende Oktober veröffentlicht worden.
Er dokumentiert Verletzungen der Religionsfreiheit vor allem in Afrika, im Nahen Osten und im asiatischen Raum. Stein nannte drei Ursachen für die Einschränkung der Religionsfreiheit, die von Diskriminierung bis zur Verfolgung reichen könne: die Ausbreitung islamistischer Terrorgruppen, Aktivitäten religiös-nationalistischer Bewegungen und die Herrschaft totalitärer Regime.
Der Referent führte aus den verschiedenen Regionen einzelne Länder als Fallbeispiele an. So bezeichnete Stein Burkina Faso als „unser Sorgenland“. In Burkina Faso in Subsahara-Afrika seien im Jahr 2024 mehr als 6300 Menschen durch islamistische Gewalt getötet worden. Wobei Stein betonte, dass nicht nur Christen, sondern auch Muslime von der Verfolgung betroffen seien.




