Einer großen Mehrheit der Diözesanbischöfe ist es wichtig, dass die 15 von der Synodalversammlung gefassten Beschlüsse so bald wie möglich umgesetzt werden. Dies geschieht unter anderem unmittelbar in den Diözesen oder durch die Weiterleitung von Voten an Papst Franziskus. Das teilt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit.
Für die Begleitung der Weiterarbeit an den Beschlüssen (dazu zählt auch die Begleitung des Synodalen Ausschusses) bis zur sechsten Synodalversammlung 2026, die die Ergebnisse evaluieren soll, sind auch finanzielle und personelle Ressourcen auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz notwendig.
Wie die Mehrheit seiner Kollegen, stimmte auch Bischof Dr. Gebhard Fürst in der Sitzung für die geplante Finanzierung über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). Da hierüber im Ständingen Rat jedoch einstimmig entschieden werden muss und vier Bischöfe (Gregor Maria Hanke/Bistum Eichstätt, Stefan Oster/Bistum Passau, Rudolf Voderholzer/Bistum Regensburg und Kardinal Rainer Maria Woelki/Erzbistum Köln) erklärt haben, einer weiteren Finanzierung des Synodalen Wegs über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) nicht zuzustimmen, muss nach einem alternativen Finanzierungsmodell gesucht werden, das die Weiterarbeit ermöglicht.
Die erste Sitzung des Synodalen Ausschusses soll, wie vorgesehen, am 10./11. November 2023 stattfinden.