Missbrauch und Prävention

Besserer Schutz gegen sexualisierte Gewalt

Mit einem Muster-Schutzkonzept vereinheitlicht, konkretisiert und stärkt die Diözese ihre Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt.

Erarbeitet wurde die Vorlage unter Federführung der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz des Bischöflichen Ordinariats in Rottenburg. Per bischöflicher Verfügung werden die 1020 katholischen Kirchengemeinden in Württemberg mit allen in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen verpflichtet, eigene Schutzkonzepte zu erstellen und diese der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz zur Prüfung vorzulegen.

Die Verantwortung liegt vor Ort

Laut Generalvikar Dr. Clemens Stroppel liegt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der festgelegten örtlichen Maßnahmen bei den leitenden Pfarrern und den Kirchengemeinderäten vor Ort.

„Dafür, dass ein Schutzkonzept wirksam und hilfreich ist, muss es im Alltag fest verankert sein und gelebt werden. Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen“, sagt der Generalvikar. 

 

Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders
und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.

Generalvikar Dr. Clemens Stroppel

 

Die diözesane Präventionsbeauftragte Sabine Hesse freut sich, dass die Kirchengemeinden mit dem Musterkonzept, einschließlich seiner umfangreichen Anlagen, ein sehr gutes Instrument an die Hand bekommen, um ihre Verpflichtung auf einem hohen Qualitätsniveau umzusetzen. 

Ein Fokus der Prävention liege auf der Auswahl und Begleitung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konkret gehöre es in der Diözese so zum Standard, dass neue Mitarbeitende ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, einen Verhaltenskodex unterzeichnen und der Teilnahme an einer Präventionsfortbildung zustimmen müssen.

Das ganze Spektrum kirchlichen Engagements im Blick

In dem Schutzkonzept für die Kirchengemeinden werde nun beispielsweise festgelegt, wie diese die verpflichtenden Fortbildungen umsetzen sollten, wie sie mit Hinweisen auf sexualisierte Gewalt umzugehen haben und wer die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts vor Ort begleitet.

Der Blick richte sich dabei auf das ganze Spektrum kirchlichen Engagements vor Ort: auf Haupt- genauso wie auf Ehrenamtliche und von der Arbeit in einer Kindertagesstätte bis hin zur Kranken- und Altenpflege.

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    Erfahrung durch drei Pilotprojekte

    In die Mustervorlage eingeflossen seien Erfahrungen, die von 2016 bis 2019 in drei Pilotprojekten gewonnen wurden, fährt Hesse fort. „Mit fachlicher Unterstützung wurden in drei Seelsorgeeinheiten Schutzkonzepte erarbeitet“, erläutert sie und resümiert: „Die Erfahrung ist durchgängig, dass es eine Menge Arbeit ist, aber dass sich die Beschäftigung damit lohnt. Denn Missbrauch beginnt mit Grenzverletzungen, und wenn es uns gelingt, diese früh zu thematisieren und ihnen Einhalt zu gebieten, kann Missbrauch verhindert werden. Kinder und Jugendliche und alle Gemeindemitglieder erleben, dass ihre Persönlichkeit geachtet wird. Betroffene von sexuellem Missbrauch werden dadurch ermutigt, sich Hilfe zu holen.“

    Zur Umsetzung der neuen Vorgaben

    • Alle Kirchengemeinden, die bis dato noch über kein institutionelles Schutzkonzept verfügen, müssen bis spätestens Ende 2023 eines beschließen. Trägern, die bereits ein Schutzkonzept erarbeitet und verabschiedet haben, wird bis Ende 2024 Zeit gegeben, ihr Konzept zu überprüfen und anzupassen.
    • Die Erarbeitung und Umsetzung der Schutzkonzepte soll unter aktiver Teilnahme aller hierfür relevanten Gruppen erfolgen. Dies sind insbesondere: Kirchengemeinderat, haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die Kinder und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene selbst sowie die zuständige Mitarbeitervertretung.
    • Die Schutzkonzepte sind vom jeweiligen Träger regelmäßig – spätestens alle fünf Jahre – zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dies wird durch den jeweils zuständigen Dekan in der Visitation überprüft.
    • Leitungskräfte sowie vom Träger beauftragte haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende werden an Fortbildungen zur Erarbeitung und nachhaltigen Implementierung der Schutzkonzepte teilnehmen. Auf Wunsch erhalten Träger darüber hinaus eine professionelle Begleitung bei der Erarbeitung ihrer Schutzkonzepte.

    Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz

    Die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz wurde am 1. Dezember 2012 als dauerhafte Stelle im Bischöflichen Ordinariat eingerichtet.

    Sie ist zuständig für die Zielfindung, Planung und Steuerung der Präventionsaktivitäten in der Diözese und für die Weiterentwicklung verbindlicher Qualitätsstandards für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

    Sie koordiniert darüber hinaus Aktivitäten selbstständiger Träger.  

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