Erarbeitet wurde die Vorlage unter Federführung der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz des Bischöflichen Ordinariats in Rottenburg. Per bischöflicher Verfügung werden die 1020 katholischen Kirchengemeinden in Württemberg mit allen in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen verpflichtet, eigene Schutzkonzepte zu erstellen und diese der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz zur Prüfung vorzulegen.
Die Verantwortung liegt vor Ort
Laut Generalvikar Dr. Clemens Stroppel liegt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der festgelegten örtlichen Maßnahmen bei den leitenden Pfarrern und den Kirchengemeinderäten vor Ort.
„Dafür, dass ein Schutzkonzept wirksam und hilfreich ist, muss es im Alltag fest verankert sein und gelebt werden. Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen“, sagt der Generalvikar.
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders
und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.
Generalvikar Dr. Clemens Stroppel
Die diözesane Präventionsbeauftragte Sabine Hesse freut sich, dass die Kirchengemeinden mit dem Musterkonzept, einschließlich seiner umfangreichen Anlagen, ein sehr gutes Instrument an die Hand bekommen, um ihre Verpflichtung auf einem hohen Qualitätsniveau umzusetzen.
Ein Fokus der Prävention liege auf der Auswahl und Begleitung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konkret gehöre es in der Diözese so zum Standard, dass neue Mitarbeitende ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, einen Verhaltenskodex unterzeichnen und der Teilnahme an einer Präventionsfortbildung zustimmen müssen.
Das ganze Spektrum kirchlichen Engagements im Blick
In dem Schutzkonzept für die Kirchengemeinden werde nun beispielsweise festgelegt, wie diese die verpflichtenden Fortbildungen umsetzen sollten, wie sie mit Hinweisen auf sexualisierte Gewalt umzugehen haben und wer die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts vor Ort begleitet.
Der Blick richte sich dabei auf das ganze Spektrum kirchlichen Engagements vor Ort: auf Haupt- genauso wie auf Ehrenamtliche und von der Arbeit in einer Kindertagesstätte bis hin zur Kranken- und Altenpflege.