Missbrauch und Prävention

Bischof beruft Mitglieder des Betroffenenbeirats

Bild: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Jochen Wiedemann

Bischof Dr. Gebhard Fürst hat sieben Personen zu Mitgliedern des neuen Betroffenenbeirats der Diözese Rottenburg-Stuttgart berufen.

Bischof Dr. Gebhard Fürst hat sieben Personen zu Mitgliedern des neuen Betroffenenbeirats der Diözese Rottenburg-Stuttgart berufen. Dieser hat die Aufgabe, die Interessen von Missbrauchsopfern in der Diözese bei der Aufarbeitung des erlittenen Leids zu vertreten.

"Ich bin Ihnen, denen ein solch großes Leid durch Vertreter unserer Kirche zugefügt wurde, sehr dankbar dafür, dass sie in dem Betroffenenbeirat mitwirken und Sie mit Ihrem Mut und Ihrer Zuversicht die Interessen von Missbrauchsopfern vertreten und die Zukunft unserer Kirche mitgestalten möchten", sagt Bischof Fürst. Die nun erfolgte Berufung gilt für drei Jahre und kann verlängert werden. Die sieben Mitglieder (fünf Männer und zwei Frauen) möchten mit ihren Namen nicht öffentlich genannt werden.

 

Ich bin Ihnen, denen ein solch großes Leid durch Vertreter unserer Kirche zugefügt wurde, sehr dankbar dafür, dass sie in dem Betroffenenbeirat mitwirken.
Bischof Dr. Gebhard Fürst

 

Nach seiner konstituierenden Sitzung, die zeitnah stattfinden wird, soll der Beirat seine Arbeit entsprechend der "Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" aufnehmen. Das Gremium erhält von der Diözese eine hauptamtliche Ansprechperson, arbeitet jedoch völlig unabhängig, und es besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber der Diözese.

So ist der Betroffenenbeirat auch frei in der Wahl seiner internen Arbeitsorganisation und gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. 

Kritische Begleitung sämtlicher Aufarbeitungsprozesse

Der Betroffenenbeirat begleitet kritisch sämtliche Aufarbeitungsprozesse in der Diözese. Dies umfasst die Arbeit der "Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Beschäftigte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart", die im Januar ihre Arbeit aufgenommen hat, sowie die der bereits seit 2002 bestehenden und durch Bischof Fürst initiierten "Kommission sexueller Missbrauch" (KsM).

Gemäß der "Gemeinsamen Erklärung" sollen künftig auch zwei Mitglieder aus der Mitte des Betroffenenbeirats in der diözesanen Aufarbeitungskommission mitwirken. Diese Aufgabe nehmen zurzeit noch zwei Betroffenenvertreter wahr, die der Kommission übergangsweise angehören. 

Unabhängige Kommission arbeitet seit 2002

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart setzt sich bereits seit zwei Jahrzenten mit der Verfolgung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch auseinander. Bischof Dr. Gebhard Fürst richtete als einziger Bischof in Deutschland bereits im Jahr 2002 eine  unabhängig von ihm arbeitende "Kommission sexueller Missbrauch" (KsM) ein, die derzeit (seit 2014) von Dr. Monika Stolz, der früheren Arbeits- und Sozialministerin Baden-Württembergs und Kinderschutzbeauftragten des Landes, geleitet wird.

In Folge des Missbrauchsskandals hatte die Deutsche Bischofskonferenz mit dem "Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs" im Jahr 2020 die "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" unterzeichnet. Damit sicherten die deutschen (Erz-)Bischöfe zu, auf Ebene ihrer Diözesen Betroffenenbeiräte und Aufarbeitungskommissionen einzurichten.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist dem nun nachgekommen. Die Aufarbeitungskommission hat bereits im Januar ihre Arbeit aufgenommen.

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