Bischof bezieht Stellung zur Ökumene und zur „Ravensburger Erklärung“

Gebhard Fürst steht 400 Besuchern Rede und Antwort

Als eine „gute Aktion“, die er befördern wolle, bezeichnete Bischof Gebhard Fürst bei einer Veranstaltung am Montagabend im Ravensburger Schwörsaal das ökumenische Miteinander katholischer und evangelischer Christen in der Stadt. Der gegenseitigen Einladung zu Eucharistie und Abendmahl erteilt er derzeit allerdings eine Absage. 
Der Bischof erklärte sehr ausführlich und theologisch fundiert sein „Nein“ zur gegenseitigen Einladung zu Eucharistie und Abendmahl. Eine solche setze die Kirchengemeinschaft voraus - die aber trotz aller Bemühungen in der Ökumene leider noch nicht erreicht sei. Fürst räumte ein, dass der Prozess, der schließlich zur Rücknahme der „Ravensburger Erklärung“ geführt habe, „suboptimal und holprig gelaufen sei“. 
Es gebe viele Möglichkeiten eines guten ökumenischen Miteinanders, sagte er. Und: Ökumene sollte nicht auf die Frage des Abendmahls begrenzt werden. Daher weise er die „Ravensburger Erklärung“ nicht insgesamt zurück, betonte der Bischof und erläuterte, weshalb er aber den Teil der Erklärung nicht mittragen kann, in dem sich die Gläubigen beider Konfessionen im Oktober 2017 gegenseitig zu Kommunion und Abendmahl eingeladen hatten. Als Grund nannte der Bischof die unterschiedliche Bewertung der gewandelten Hostie innerhalb der beiden Kirchen. Ohne eine geänderte theologische Auffassung dazu in der evangelischen Kirche sah Fürst derzeit keine Möglichkeit eines ökumenischen Abendmahls. Dabei verwies er mit Blick auf konfessionsverbindende Ehen indes auf die Möglichkeit, dass der protestantische Ehepartner nach einem Gespräch mit dem Pfarrer und aufgrund der eigenen Gewissensentscheidung seit vergangenem Sommer an der katholischen Kommunion teilhaben kann. „Das ist ein wichtiger Schritt, in die Richtung, den sich viele wünschen“, sagte er und setzte mit Blick auf Kritiker hinzu: „Vielen geht das sicher nicht weit genug,  aber es ist ja auch noch nicht das Ziel.“ 
Bischof Fürst drückte vor 400 Besuchern im voll besetzten Schwörsaal auch sein Bedauern darüber aus, dass 2018 der Eindruck entstanden sei, die Rücknahme der Einladung zur Eucharistie für evangelische Christen in der oberschwäbischen Kreisstadt durch die Bistumsleitung sei ein Jahr nach Unterzeichnung der „Ravensburger Erklärung“ aus heiterem Himmel erfolgt. Das sei nicht der Fall gewesen. Als Bischof, der sich seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2000 stark für die Ökumene eingesetzt hat, tue es ihm auch sehr weh, wenn ihm vorgehalten werde, er zerstöre diese. 
In einigen Rückmeldungen aus dem Publikum wurde Bischof Fürst dafür gelobt, die Position der katholischen Kirche klar dargelegt zu haben. Dies sei für viele der Anwesenden sehr hilfreich gewesen, hieß es seitens der Veranstalter, die noch während des Abends Rückmeldungen aus dem Kreis der Besucher vortrugen, die diese auf ausgelegten Karten notiert hatten. Dabei gab es auch Kritik: Es entstehe durch die Diskussion um das gemeinsame Abendmahl der Eindruck, dass das Kirchenrecht über den einzelnen Gläubigen gestellt wird, hieß es. Bischof Fürst antwortete: „Meine Schritte erfolgen nicht wegen dem Kirchenrecht, sondern wegen meiner Überzeugung.“ Aufgabe des Bischofs sei es zudem, die Einheit der katholischen Kirche zu gewährleisten und der Gefahr einer Fragmentierung entgegenzutreten. 
Zum Hintergrund:
Mit der „Ravensburger Erklärung“ hatten sich Protestanten und Katholiken gegenseitig in der über Jahrhunderte paritätisch geprägten Stadt zu Abendmahl und Eucharistie eingeladen. Christen beider Konfessionen hatten in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft  2014 mit ihrer „Anknüpf Aktion“ damit begonnen, über zwei Jahre hinweg ein Band zwischen der katholischen Liebfrauenkirche und der evangelischen Stadtkirche in Ravensburg zu knüpfen. Daraus war die Idee zur Einladung an eine Tischreihe zwischen den beiden Kirchen im Oktober 2017 und schließlich auch die „Ravensburger Erklärung“ entstanden. Nachdem sich der katholische Stadtpfarrer später auf Weisung aus Rottenburg von der Erklärung distanzieren musste, war es aus Protest der Gläubigen im Oktober 2018 zu einem Schweigemarsch gekommen.

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