Bischof Dr. Gebhard Fürst: Bioethik in Europa - Zwischen dem technisch Machbaren und dem Prinzip Verantwortung 2006

Münster/Berlin/London

I. Einführung: Grundorientierung im politischen Handeln

Die gegenwärtige politische Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen in den Biowissenschaften und der daraus erwachsenden Biotechnologie weist auf die Grunddimension allen politischen Handelns hin: Politik braucht tragfähige Grundorientierungen, die ihr als Kompass in der Beantwortung der Fragen der Zeit dienen. Zwar gehören zum konkreten Vollzug und der Fähigkeit zur Entscheidung auch das Abwägen, der Pragmatismus und die Fähigkeit zum verantwortungsvollen Kompromiss. Diese sind aber keine Gegensätze oder Alternativen zu unverzichtbarer Grundorientierung. Um ein Bild zu gebrauchen: Kein Schiff auf dem Ozean kann sich an einer am Bug angebrachten Lampe orientieren, um seinen Kurs bestimmen zu können. Es braucht vielmehr den Kompass und die Ausrichtung an unverrückbaren Polen, die außerhalb des Schiffes liegen und diesem vorgegeben sind. Andernfalls dreht es sich bald im Kreise, verliert den Kurs und irrt ziellos umher. So ist dies auch in der Politik: Verliert die politische Gestaltung Grundorientierung, verkommt sie zu beliebigem, richtungslosem Pragmatismus.

Die säkulare Gesellschaft ist zwar mehr denn je darauf angewiesen, im Widerstreit und argumentativen Diskurs ihren Weg zu finden. Ethischer Konsens kann ja in einer pluralistischen Gesellschaft nicht verordnet werden und auch die Eröffnung eines ethischen Diskurses bietet noch keine Garantie dafür, dass dieser zu einem Konsens führt. Der Diskurs kann aber zu mehr Respekt vor den ethischen Grundhaltungen und Positionen des anderen führen und gehört somit unabdingbar auch zu dem hinzu, was Europa zusammenwachsen lässt. Die Erkenntnis, dass ein ethischer Konsens nicht zu diktieren ist, darf allerdings kein Freibrief für ethische Beliebigkeit oder Gleichgültigkeit sein.

Waren es im 20. Jahrhundert politische Ideologien, die die Optimierung des Menschen in der Gesellschaft erwirken wollten, so sind es zu Beginn des 21. Jahrhunderts die wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten des Zugriffs auf das Leben des Menschen. Die Gesellschafts- und Sozialwissenschaften werden gegenwärtig von den sogenannten Lebens- bzw. Biowissenschaften als Leitwissenschaften abgelöst. Waren es im letzten Jahrhundert zentrale Versuche von Planwirtschaft und geplanter Gesellschaft, so versuchen nun Biotechnologien im Habitus des 'Machens' den Menschen und sein Leben planerisch zu perfektionieren. Der Vision von der perfekten Gesellschaft, dem Paradies auf Erden, im Kommunismus entspricht heute die Vision der Perfektionierung des Einzelmenschen. Erstere Vision hat sich durch den Zusammenbruch des kommunistischen Systems in dramatischer Weise als falsch erwiesen. Jetzt meinen manche, mit Hilfe der Biotechnologien die perfekte Einzelperson kreieren zu können. Es ist nötig, aus dem Kollaps der Ideologie der perfekten Gesellschaft zu lernen, damit dieser Fehler nicht auf der individuellen Ebene der Personen und ihres Lebens wiederholt wird.

Christen glauben nicht an die Utopie des perfekten, endgültig erlösten menschlichen Lebens auf Erden. Das christliche Menschenbild bedeutet keine Idealisierung oder Überhöhung des Menschen, es pflanzt dem Denken und den steuernden Mentalitäten geradezu einen kritischen Stachel gegen die Überzeugung ein, Politik könne das Paradies auf Erden oder den perfekten, ‚erlösten’ Menschen schaffen. Das christliche Menschenbild liefert keine rezepthaften Lösungen für konkrete politische Probleme. Es fungiert aber zumindest als Kriterium und Korrektiv, von dem her nicht akzeptable Handlungsoptionen ausgeschlossen werden können.

 

II. Die Grundfrage: Wann ist der Mensch ein Mensch?

Viele Menschen sind seit dem Klonschaf Dolly und besonders den Meldungen über erfolgte Klonexperimente mit menschlichen Embryonen in Südkorea, durch beinahe täglich neue Meldungen tief verunsichert. Viele sind auch ganz unmittelbar, beruflich oder privat mit den Herausforderungen, Dilemmata und Ratlosigkeiten konfrontiert, die die neuen Erkenntnisse und Techniken der Biotechnologie implizieren. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen in der Gentechnik und Biomedizin zeichnen sich tiefgreifende kulturelle und zivilisatorische Veränderungen ab. Zu Recht stellt der amerikanische Trendforscher und Wissenschaftsjournalist Jeremy Rifkin fest: „Mit jedem Schritt in die schöne, neue Welt wird die Frage drängender: Womit müssen wir das bezahlen?“ Die Lebenswissenschaften nämlich werden unser Wissen über den Menschen dramatisch erweitern. Sie wecken dadurch viele Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen. Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau hat bei einem Kongress mit dem Thema ‚Ethik und Behinderung’ im Dezember 2003 den Problemhorizont umrissen: „Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit geht es um die Frage, ob wir technische Möglichkeiten nutzen sollen, den Menschen selber zu verändern, ihn genetisch neu zu entwerfen. Ich kann gut verstehen, dass viele Menschen fasziniert sind von den Möglichkeiten der Genanalyse und der Gentechnik

Wenn wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir nutzen sollen und welche nicht, dann geht es aber nicht in erster Linie um wissenschaftliche oder technische Fragen. Wir müssen Wertentscheidungen treffen. Wir müssen entscheiden, welche technische Möglichkeit sich mit unseren Werten vereinbaren lässt und welche nicht.“

Der letzte Satz ist entscheidend: Neue Erkenntnisse fordern stets die Prüfung, ob deren Nutzung ethisch verantwortet werden kann. Denn wir wussten noch nie so viel und konnten deshalb noch nie so viel wie heute. Aber wir müssen fragen: Wollen wir alles wissen, was wir wissen können? Und sollen oder dürfen wir alles tun, was wir können bzw. tun könnten? Was sind die verlässlichen Prämissen, wo ist das Prinzip, das Geltung hat, unabhängig von Forschungslobby, Standortfragen und wirtschaftlicher Marktlage?

Die Entwicklung wirft fundamentale Fragen nach dem auf, was denn der Mensch eigentlich ist, was er soll und was er nicht soll, ja was er nicht darf angesichts dramatischer Entwicklungen, die vor uns liegen. Die Gesellschaft ist dabei, die Tötung embryonaler Menschen billigend in Kauf zu nehmen, um die Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen voranzutreiben. Weltweit gibt es ‚Fortschritte‘ beim sogenannten therapeutischen Klonen, bei dem Embryonen lediglich zum Zweck erhoffter therapeutischer Verfahren erzeugt und getötet werden. Es etabliert sich gleichzeitig die selektierende Präimplantationsdiagnostik, die über lebenswertes und lebensunwertes Menschenleben entscheidet. Längst gibt es auch eine lukrative Reproduktionsindustrie, die dazu führt, dass menschliche Lebewesen zur Handelsware werden. Es ist unbestritten, dass die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der künstlichen Reproduktion und anderer Biotechnologien extreme Kräfte entfesselt und sich in der Phase einer revolutionären Dynamik befindet, die jedoch an Unübersichtlichkeit und Risiken nichts zu wünschen übrig lässt.

Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann das vorgeburtliche Leben beginnt, ist dabei von zentralem Stellenwert: Ist der Embryo schon ein Mensch? Ab wann beginnt das Lebewesen Mensch, das immer auch personales Leben ist? Beginnt es ab dem frühestdenkbaren Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle? Im Stammzellgesetz (2002) hat der Deutsche Bundestag konsequent die Grundaussagen des Embryonenschutzgesetzes (1991) bekräftigt, wonach das menschliche Leben vom frühest möglichen Zeitpunkt an schützenswert ist. Wann aber ist der Mensch Mensch? Kommt ihm von Anfang an der volle Schutz der Menschenwürde zu, oder handelt es sich anfänglich bloß um einen „Zellhaufen“, also letztlich eine nicht-personale Sache oder bestenfalls ein Wesen mit dem Status eines Tieres, das bei „hochrangigen“ Forschungszwecken zum Forschungsobjekt und dabei abgetötet werden darf?

Aus der Biologie gewinnen wir die Erkenntnis, dass das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zur befruchteten Eizelle mit doppelten Chromosomensatz beginnt. Ab diesem Moment entwickelt sich menschliches Leben nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Mit der Befruchtung ist ein Mensch im Werden da. Die Biologie liefert keine andere überzeugende Grenzziehung für den Beginn des menschlichen Lebens.

Gemäß dem tutioristischen Prinzip, nämlich im Falle einer Wahl zwischen zwei Möglichkeiten stets die sichere zu wählen, ist es notwendig, für den Abschluss des Befruchtungsprozesses als Beginn menschlichen Lebens zu votieren. Dann aber gilt für in vivo gezeugte und für in vitro erzeugte Embryonen das Gleiche: Beide sind (prinzipiell) wie geborene Menschen zu behandeln. Denn die Entwicklung des Menschen ist durch Identität und Kontinuität von der Zeugung bis zum Tod gekennzeichnet. Die befruchtete Eizelle ist kein anderer Mensch, als der, der später geboren wird. Die Menschenwürde zeichnet wegen der Potentialität, ein Moralsubjekt zu sein, den Menschen als Menschen aus. Menschenwürde kann folglich nicht mit der Zeit erworben werden und nicht wieder verloren gehen; sie ist weder teilbar noch abstufbar.
Jeder Versuch, eine andere Grenze für den Beginn des menschlichen Lebens und damit für die Schutzwürdigkeit des Menschen zu ziehen, ist damit willkürlich und in der Konsequenz ungerecht. Der Embryo ist Mensch und individuelle Persönlichkeit von Anfang an - es fehlen die Argumente für eine abgestufte Schutzwürdigkeit, denn es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier wird ein Embryo zum Menschen. Daher gibt es auch keine Embryonen erster und zweiter Klasse, und es ist falsch, zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Embryonen zu unterscheiden.

 

III. Der Maßstab Menschenwürde

Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries stellte diese Grundsätze mit ihrer Rede an der Berliner Humboldt-Universität (2003) in Frage. Nach Zypries ist ein im Reagenzglas gezeugter Embryo zwar "kein beliebiger Zellhaufen", über den man verfügen kann. Für sie ist es aber zweifelhaft, ob diesem bereits Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes zukommt, weil er sich nicht von sich aus zu einem Menschen entwickeln könne und weil es dazu einer Frau als Mutter bedürfe. Die Ministerin unterscheidet demnach zwischen dem Grundrecht auf Leben, das sie auch dem im Reagenzglas erzeugten Embryo zugestehen will, und dem Grundrecht auf Menschenwürde, das ihres Erachtens nur dem Kind im Mutterleib zukommt. Frau Zypries Argumente sind inkohärent: Die ‚Umweltbedingungen’ des Embryos sind zwar notwendig, aber nicht hinreichend für sein Selbstsein. Denn der Mutterleib verschafft dem Embryo kein neues Potenzial. Auch die Bemerkung, Menschenwürde setze bestimmte "wesentliche Bestandteile" voraus, nämlich die "Möglichkeit der Eigenverantwortung" und der "selbstbestimmten Lebensgestaltung", ist eine gewagte These: Schwerstbehinderte, Wachkomapatienten oder Altersdemente hätten nach dieser Wesensdefinition von Menschsein lediglich einen abgestuften Lebensschutz. All das zeigt, wohin eine Wissenschaftspolitik ohne ethische Orientierung führen kann.

Aber die Möglichkeiten der verschiedenen Biotechnologien und des Menschenklonens stellen nicht nur die Politik vor neue Aufgaben und Entscheidungen. Es ist die Gesellschaft insgesamt, die sich mit ihren Träumen, Wünschen und Idealen auseinandersetzen muss. Denn diese schaffen erst die Nachfrage nach den biotechnologisch ermöglichten Verfahren des Forschungs- bzw. reproduktiven Klonens. Deshalb sollte das Krankheits-, Heilungs- und Gesundheitsverständnis, das hinter biotechnologischen Optionen steht, nachdrücklich hinterfragt werden. Fragen im Zusammenhang der Biotechnologie dürfen nicht nur aus medizinethischer Sicht diskutiert werden, sondern müssen auch sozial-, berufs- und organisationsethisch erörtert werden.

Die Katholische Kirche wird deshalb ihre Überzeugungen über den Menschen und seine Würde in die verschiedenen Kontexte, über die rechte soziale, ökonomische und staatliche Ordnung im gesellschaftlichen Diskurs geltend machen. Sie versteht sich dabei als Anwalt der Humanität und der Unverfügbarkeit des Menschen. Denn das Leben des Menschen ist nach christlichem Verständnis mehr als eine beliebige biologische Tatsache. Nach jüdisch-christlichem Glauben hat Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen. Der Gedanke der Menschenwürde hat seinen Ursprung im Wissen um die jedem Menschen eigene Gottebenbildlichkeit. Aber auch 'nichttheologische' Begründungen führen zu der Erkenntnis, dass die Menschenwürde dem Menschen allein schon aufgrund seines Menschseins zukommt und jeder rechtlichen Regelung vorgängig ist.
In diesem Sinne bildet das Prinzip der Menschenwürde, in dem die Unan¬tastbarkeit des Menschen auch in seiner körperlichen Existenz verankert ist, nicht nur die Grundlage unserer demokrati¬schen Verfassung , sondern spiegelt eben auch die Wirklichkeit eines breite Konsenses der Verständigung innerhalb der Gesellschaft.

Mit dieser Dimension der Unantastbarkeit ist das angesprochen, was das Christentum, ja alle Religionen die Dimension des Heiligen nennen. Interessanterweise sind es auch gerade nichtchristliche oder agnostische Autoren, die in die gleiche Richtung argumentieren. So schrieb z.B. der italienische Schriftsteller und Regisseur Pier Paolo Pasolini bereits vor vielen Jahren: „Dass das Leben heilig ist, versteht sich von selbst; dieses Prinzip steht über dem Prinzip der Demokratie, und es erübrigt sich, darüber weitere Worte zu verlieren.“ Verlieren wir diese Dimension, so liefern wir Menschen uns an uns selber aus. Wir werden unser eigener Gott. Erst der Respekt vor dem Heiligen, dem Unverfügbaren und Unantastbaren sichert unser Menschsein und schützt den Menschen vor der Selbstvergötzung. Wir müssen diese Dimension des Nichtmachbaren wieder im eigenen Bewusstsein zulassen und anerkennen, besonders in seinen Konsequenzen. Der jüdische Philosoph Hans Jonas befasst sich in seinem Buch "Das Prinzip Verantwortung" mit den Spannungen, Widersprüchen und Wunden der modernen Gesellschaft. Er schreibt dort Sätze, die in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind: "Die Ehrfurcht allein, indem sie uns ein ‚Heiliges‘, das heißt unter keinen Umständen zu Verletzendes enthüllt (und das ist auch ohne positive Religion dem Auge erscheinbar) wird uns auch davor schützen, um der Zukunft willen die Gegenwart zu schänden, jene um den Preis dieser kaufen zu wollen.“ Hellsichtig weist Jonas darauf hin, worauf es ankommt. Er ist überzeugt, dass wir ohne die Wiederherstellung der Kategorie des Heiligen überhaupt eine Ethik haben können, welche die extremen Kräfte, die wir heute besitzen, zügeln könne.

Bereits im März 1996 hatte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) anlässlich der Beratungen über das Vertragswerk durch die Regierungskonferenz der Europäischen Union deshalb deutlich angemahnt, dass „die wesentlichen ethischen Werte, die die Menschen bewegen, bei der Gestaltwerdung Europas nicht aus dem Blick“ geraten dürften.

Im Blick auf die aktuellen bioethischen Fragen sind transnationale Ordnungen und Orientierungen notwendig, zu der die Katholische Kirche aufgrund ihrer Geschichte und ihres Selbstverständnisses als weltweite, universale Kirche ihren Beitrag leisten will. In einer Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament wird ein ‚Raum der gemeinsamen Werte’ gefordert. Zwar gelten in Europa ‚im großen und ganzen’ die gleichen Werte und Grundsätze, diese werden jedoch in der Praxis „nicht überall in der gleichen Weise umgesetzt. So findet man zu ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt von Land zu Land unterschiedliche Standpunkte vor.“

Es muss auf der EU-Ebene möglich sein, den Respekt vor auf ethischen Grundentscheidungen basierenden Rechtsnormen einzelner Staaten nicht nur dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass der jeweilige Staat auf nationaler Ebene an seiner Sonderregelung festhalten darf. EU-Regelungen im Bereich Bioethik dürfen nicht nur Mindeststandards sein, sie müssen auch langfristige und konstruktive Perspektiven für das Menschenbild und dem Umgang mit Mensch und Technik bieten.

Die Bedeutung ethischer Prinzipien in Zusammenhang mit dem 6. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft kommt im Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates deutlich zum Ausdruck. Im Artikel 3 heißt es. „Bei allen Forschungsmaßnahmen innerhalb des Sechsten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden.“ Und erläuternd wird dies im Anhang I näher bestimmt: „Bei der Durchführung dieses Programms und bei den entsprechenden Forschungstätigkeiten sind die ethischen Grundprinzipien einschließlich des Tierschutzes zu beachten. Diese umfassen unter anderem die Prinzipien, die sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben, den Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens.“

 

IV. Ein konkretes Beispiel und die Chance bestehender Dissense

Der Umgang mit dem Moratorium zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm zeigte dann eines ganz deutlich: Es wurde versucht, auf den sonst üblichen Abstimmungswegen auch in Sachen Forschung an menschlichen Embryonen eine für alle an der Abstimmung beteiligten Staaten befriedigende Übereinkunft zu erzielen. Es war nicht überraschend, dass dieser Versuch, bei der Frage nach der Förderung von verbrauchender Embryonenforschung mit EU-Geldern wie mit anderen Abstimmungsmaterien umzugehen zum Scheitern verurteilt war. Denn auf der Basis so grundlegend verschiedener Anschauungen über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit bzw. die ethische Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Forschung an menschlichen Embryonen (einschließlich der Entnahme von embryonalen Stammzellen, die zur Abtötung der Embryonen führen) konnte keine Einigung erwartet werden. Aber auch, wenn es im Ministerrat nicht um die Entscheidung ging, ob diese Forschung in den Mitgliedstaaten erlaubt werden soll – dies ist ja Angelegenheit der Mitgliedstaaten selbst – so ging es doch um die Frage, ob solche Forschung aus dem Budget der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden soll, also aus den Beiträgen aller Mitgliedstaaten. Eine solche Finanzierung ist ethisch nicht neutral. Wenn der Ministerrat akzeptieren würde, dass EU-Gelder für embryonale Stammzellforschung und insbesondere für die verbrauchende Embryonenforschung genutzt würden, so würde dies eine Legitimierung der Vernichtung menschlicher Embryonen bedeuten. Der Generalsekretär der COMECE, Prälat Noël Treanor, wies darauf hin, dass die fundamentale Bedeutung dieser Frage für unser Menschenbild und für unsere Gesellschaft sich nicht leugnen lasse, ganz gleich welche Haltung man in der Sache einnimmt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gingen dann in ihrer Erklärung vom 24. November 2003 noch einen Schritt weiter: „Solche verbrauchende Embryonenforschung mit Gemeinschaftsgeldern aller EU-Länder zu fördern, bedeutet, die Rechtsordnungen von Ländern, in denen diese Forschung verboten ist, mitsamt ihren ethischen Grundlagen zu relativieren und einseitig anderen Ländern wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.“ Es stellt sich also die Frage, wie mit einem fundamentalen ethischen Dissens zwischen den verschiedenen EU-Ländern bei einer EU-relevanten Entscheidung umgegangen werden soll. Es genügt sicher nicht, darauf zu verweisen, dass die einzelnen Länder ja ihre strikten Regelungen beibehalten können, dann aber eine andere, freizügigere EU-Entscheidung zu treffen, die für die anderen gilt.

Die Bedenken jener Staaten müssten vielmehr auch auf EU-Ebene Konsequenzen haben. Um auf das Beispiel zurückzukommen: Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass Deutschland mit anderen Ländern die Förderung verbrauchender Embryonenforschung mit EU-Geldern ablehnt, weil es sich bei den Embryonen eben nicht um die Forschung mit Materialien handelt, sondern um menschliche Lebewesen, die getötet werden. Eine Gemeinschaft muss durch solche zunächst als „Bremsung“ wirkende Haltungen nicht gelähmt werden. Im Gegenteil: Solche Haltungen bringen die kreative Suche nach Alternativen hervor. Deshalb sollten jeweils anstehende Diskussionen nicht mit dem Ziel kurzfristiger Nivellierung bestehender Unterschiede in der bioethischen Bewertung geführt werden. Vielmehr sollte es verstärkt auch „best practice“-Diskussionen geben: Wo wird am besten mit dem Menschen umgegangen, was können wir voneinander lernen? Der Austausch über solche Probleme eröffnete so das Nachdenken über die Frage, wie ein Europa aussehen könnte, in dem Menschen unterschiedlicher Überzeugungen miteinander leben können, ohne die ethischen Grundhaltungen des anderen für belanglos zu erklären. Die Akzeptanz von Grenzen um des Menschen willen ist folglich nicht schädlich oder fortschrittsfeindlich, sondern fördert gerade die Suche nach menschenwürdigen Wegen.

 

V. Grenzen der Forschungsfreiheit und das Grundprinzip der Lebensdienlichkeit

Die Position der Katholischen Kirche ist in diesen Fragen durchaus nicht wissenschafts- oder forschungsfeindlich, sondern lebensfreundlich. Sie befürwortet daher die Gentechnik und Biomedizin, wo sie die Würde des Menschen achtet und fördert; sie kann aber auch nicht umhin, auf Gefahren und Folgen hinzuweisen, die sich hieraus ergeben. Genforschung und Gentechnik können außerordentlich segensreich wirken, sie können aber auch zum Fluch werden. Das geschieht, wenn sie offen oder insgeheim der Versuchung nachgeben, einen Neuen Menschen produzieren zu wollen. Der ‚Neue Mensch’ wird schnell zum Götzen, auf dessen Altar Menschenopfer dargebracht werden: In Ländern der EU Kinder mit Down-Syndrom, anderswo Mädchen wegen ihres Geschlechts, heute Kinder mit schweren Erbleiden, morgen solche, denen es an Intelligenz, Schönheit oder einfach an Erfolgsaussichten mangelt. Denn auf dieser abschüssigen Bahn der ständigen Erweiterung und Verschiebung der Grenzen des Menschen genügt es, und das zeigt die Mentalitätsveränderung, schon heute längst nicht mehr, sich selbst zu verwirklichen. In der heraufziehenden neuen Mentalität man muss sich selbst neu erfinden und neu erschaffen.

In der Diskussion spielt die Frage nach der Forschungsfreiheit eine wichtige Rolle. Unbestritten ist die Forschungsfreiheit ein hohes rechtsstaatliches und deshalb grundgesetzlich geschütztes Gut. Entsprechend ist medizinische Forschung, die darauf zielt, Krankheiten zu heilen, in hohem Maße geboten. Zugleich muss aber an die unverletzliche Würde eines jeden Menschen erinnert werden, die im Zentrum des christlichen Menschenverständnisses steht, die zudem auch Grundlage vieler Verfassungen ist und auch im bereits genannten 6. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft verankert wurde. Die Menschenwürde begrenzt die Forschungsfreiheit, damit diese nicht zu unmenschlichen Konsequenzen führt. Es bedarf einer Rangordnung der Werte, damit notwendige Abwägungen begründet erfolgen. An der Menschenwürde findet die Freiheit der Forschung ihre Grenzen.

Forschungsfreiheit und der Wunsch nach Gesundheit gelten nicht unbedingt, sondern nur, soweit die Würde eines anderen Menschen nicht tangiert wird. Wird der Embryo in vitro zu Forschungszwecken erzeugt oder nach Diagnostik verworfen, dann wird er lediglich als Mittel für andere Zwecke benutzt, sein Selbstzweck wird übergangen. So ist auch eine Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den zu erwartenden Vorteilen aus embryonenverbrauchender Forschung "zum Wohle" anderer per se nicht zulässig. Die Formel ‚Embryonen müssen getötet werden, damit geborene Menschen überleben können’ ist nicht haltbar, auch wenn die Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen mit immensen, bislang jedoch nicht eingelösten Heilsversprechen gerechtfertigt wird. Kein Mensch hat das Recht, auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen Heilungsmöglichkeiten zu fordern. Gesundheit kann niemals jemand garantieren, auch nicht durch PID oder die Züchtung von menschlichen Ersatzorganen. Letztlich sind und bleiben Menschen endliche Wesen:

Menschen, die in der Regel krank und alt werden und ausnahmslos sterben müssen.

Die Katholische Kirche verteidigt mit der Forderung nach unbedingtem Lebensschutz für embryonale Menschen nicht einen nostalgischen Lebensbegriff, sondern eines der moralischen Grundprinzipien der Aufklärung und sieht mit Sorge, dass gerade in vorgeblich modernen und aufgeklärten Gesellschaften diese Prinzipien zugunsten ökonomischer Nutzenkalküle fraglich und disponibel werden. Das Prinzip der Menschenwürde bedeutet immer auch, dass der Mensch Ziel und Zweck aller gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung sein muss, niemals jedoch als Mittel zu irgendwelchen Zwecken instrumentalisiert werden darf. Was wissenschaftlich und technisch versucht wird, gerade in der Medizin und Pharmazeutik, muss dem Wohl des Menschen, auch dem Wohl der kommenden Generationen nachgewiesenermaßen dienen. Nachgewiesen werden muss, warum etwas im Bereich der Forschung und Anwendung getan wird, und nicht, warum es nicht getan werden soll. Die Position, dass es vielleicht einmal nutzen und vielleicht auch nicht schaden wird, reicht nicht aus, wenn es um solche Probleme wie die anstehenden geht. In den Möglichkeiten der Biotechnologien handelt es sich um eine qualitative und nicht nur um eine quantitative Steigerung menschlicher Verfügungsmacht über menschliches Leben. Unsere Verantwortung wird auf ein nie zuvor Gekanntes und auch ethisch früher nicht Bedachtes ausgedehnt.

Der bereits zitierte Philosoph Hans Jonas befasste sich bereits 1979 in seinem vielbeachteten Buch ‚Das Prinzip Verantwortung‘ mit Spannungen, Widersprüchen und Wunden, die unser technologisches Zeitalter prägen. Seine darin entwickelte Ethik formuliert Einsichten, die mitten hinein in die derzeitigen Diskussionen passen. Das größte Problem fasst er präzise in folgenden Satz: „Die ‚Zukunft‘ (...) ist in keinem Gremium vertreten; sie ist keine Kraft, die ihr Gewicht in die Waagschale werfen kann. Das Nichtexistente hat keine Lobby und die Ungeborenen sind machtlos." Jonas fordert daher eine Ethik, die in der Lage ist, den enormen Möglichkeiten, die wir heute besitzen, standzuhalten. Er plädiert eindringlich dafür, die anstehenden ethischen Fragen nachhaltig zu bedenken und Antworten zu finden, „bevor wir uns auf eine Fahrt ins Unbekannte einlassen" . Hans Jonas rät ganz konkret angesichts so gewaltiger Dimensionen der Kategorie Verantwortung dazu, im Zweifelsfall, der heute der Regelfall sei, folgende Grundregel anzuwenden: „in dubio pro malo – wenn im Zweifel, gib der schlimmeren Prognose vor der besseren Gehör, denn die Einsätze sind zu groß geworden für das Spiel.“ Es spricht vieles dafür, die von Hans Jonas unter dem Oberbegriff „Prinzip Verantwortung“ für solche Sonderfälle entwickelte „Heuristik der Furcht“ in dem Sinne Platz greifen zu lassen, dass ungünstige Prognosen der Risiken und der Begleit- und Nebenwirkungen zu beachten sind. Eine Verantwortungsethik verdient deshalb bei der Bewertung von Konfliktsituationen der hier vorliegenden Art den Vorrang vor einer eher pragmatischen Beurteilung, selbst wenn sie gegebenenfalls zu einer Verlangsamung des medizinischen Fortschritts führen sollte.

Das Potenzial der Gentechnik verführt die einen zu einer Machbarkeits-Euphorie, die anderen zu einer völligen Ablehnung, beides sind falsche Extreme: Es gilt, in dieser Zeit in hohem Masse Sensibilität und moralische Kom¬petenz fortzuentwickeln. Ethisch richtige Ziele und Methoden in der Gentechnik dürfen und müssen unterstützt werden, falsche Zielsetzungen der Gentechnik allerdings gilt es zu durch¬schauen und weder alles zu glauben, was sie verspricht, noch alles zu tun, was sie ermöglicht. Insbesondere gilt es, die Würde des Menschen, die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ebenso wie die Selbstbestimmungsrechte und die Persönlichkeitsrechte zu achten und so einer Kultur des Lebens zum Durchbruch zu verhelfen.

Denn das Leben ist mehr als ein biologisches Kapital, das sozialpolitischen Kosten/Nutzen-Erwägungen unterliegt. Deshalb muss (wieder neu) gelernt werden, menschliches Leben auch in Grenzsituationen als etwas zu begreifen, das seinen Zweck jedenfalls und unbedingt in sich trägt. Darum ist auch und gerade in der Biotechnologie und in der europäischen Wissenschaftsethik eine Abkehr vom technisch Machbaren zum lebensdienlich Vertretbaren als Leitprinzip des medizinischen Fortschritts erforderlich. Eine solche Kultur des Lebens erfordert konkret geradezu einen kategorischen Imperativ, stets die menschen- und lebensdienliche Perspektive im Auge zu behalten. Es geht um den Blick nach vorne, die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit dem, was möglich ist, was vielleicht einmal möglich sein wird, es geht auch um Hoffnungen und Sehnsüchte der Menschen, mit denen in hoher Verantwortung umgegangen werden muss.

Im Blick auf die Forscher heißt das etwa, die Chancen und Risiken eines Forschungsgegenstandes verantwortungsbewusst zu überprüfen, einer sorgsamen Folgenabschätzung zu unterziehen und über das Tun gewissenhaft Rechenschaft abzulegen. Die nationalen und auch transnationalen Parlamente sind gefordert, durch entsprechende Gesetze der Komplexität, den Risikodimensionen, den Zukunftswirkungen und den ethischen Implikationen der Gentechnik Rechnung zu tragen. Der christliche Glaube bewahrt Menschen vor Machbarkeits- und Erlösungsphantasien, die an wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Errungenschaften angehängt werden. Er vermag Menschen Orientierung zu bieten, wenn es um die Identifizierung moralisch bedenklicher Ziele sowie moralisch falscher Mittel geht. Die Achtung vor der unbedingten Würde jedes Menschen, auch und gerade in den Grenzbereichen seiner Existenz, zu Beginn seines Lebens, in Krankheit, Sterben und Tod, gebietet es, klare und eindeutige Regelungen aufzustellen. Leitprinzip bei all diesen Beratungen und Vereinbarungen muss sein, dass Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt wird, in dem es heißt, dass das Recht jedes Menschen auf Leben gesetzlich zu schützen ist.

Gelingt es nicht, einer Ethik zum Durchbruch zu verhelfen, die den dramatischen Herausforderungen der Biotechnologien standhalten kann, könnte in nicht so ferner Zukunft wahr werden, was ausgerechnet Bertolt Brecht in seinem Bühnenstück ‚Leben des Galilei’ Galileo Galilei (!) sagen lässt:

„Ich halte dafür, dass das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern. Wenn Wissenschaftler, eingeschüchtert durch selbstsüchtige Machthaber, sich damit begnügen, Wissen um des Wissens willen aufzuhäufen, kann die Wissenschaft zum Krüppel gemacht werden, und eure neuen Maschinen mögen nur neue Drangsale bedeuten. Ihr mögt mit der Zeit alles entdecken, was es zu entdecken gibt, und euer Fortschritt wird doch nur ein Fortschreiten von der Menschheit weg sein. Die Kluft zwischen euch und ihr kann eines Tages so groß werden, dass euer Jubelschrei über irgendeine neue Errungenschaft von einem universalen Entsetzensschrei beantwortet werden könnte."

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