Rottenburg
Instruktion Redemptionis sacramentum (Sakrament der Erlösung)
Am 23. April 2004 hat Francis Kardinal Arinze die Instruktion „Redemptionis sacramentum“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat mit der Erarbeitung dieser Instruktion den in der Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ von Papst Johannes-Paul II. 2003 erteilten Auftrag erfüllt, die bezüglich der Eucharistie verbindlichen liturgischen Normen darzustellen und zu erläutern, damit sie in Treue eingehalten werden.
Eine überblickartige Zusammenfassung der Instruktion bietet die “Erste einführende Information und Stellungnahme“ des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Karl Kardinal Lehmann (vgl. hier komplette Stellungnahme im Anschluss dieser Erklärung).
Der gesamte Text der Instruktion selbst findet sich unter Redemptionis sacramentum
Die Instruktion „möchte zu jener Übereinstimmung unserer Gesinnung mit der Gesinnung Christi hinführen, die in den Worten und Riten der Liturgie zum Ausdruck kommt“ (Instructio Nr.6). Insbesondere die würdige, ehrfürchtige und den eucharistischen Glauben entfaltende Feier der Eucharistie nach der geprägten Form des römischen Ritus, der in der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils gründet, ist ihr Anliegen. Die Instruktion ist also keine Rückwendung hinter die liturgische Erneuerung der Liturgie des Konzils, wie von manchen befürchtet wurde (vgl. hierzu die Artikel Einführung von Ministrantinnen keine Fehlentwicklung sowie: Kultur der Offenheit wird auch zukünftig für die Kirche in unserem Bistum kennzeichnend sein Stellungnahmen vom Herbst 2003 ).
Die Instruktion und die darin erneut vorgelegten Normen über die rechte Feier der Heiligen Eucharistie können nur im Zusammenhang der im Jahr 2003 veröffentlichten Enzyklika ‚Ecclesia de Eucharistia’ von Papst Johannes Paul II. gelesen und verstanden werden. Denn der Reichtum der im sakramentalen Geschehen der Eucharistie vergegenwärtigten Überlieferung soll den Gläubigen erschlossen und unverfälscht vermittelt werden können. Missbräuche und Fehlverhalten bei der Eucharistiefeier, die dieses Anliegen der Enzyklika verdunkeln, werden deshalb umfassend und konkret aufgeführt. Auch wenn festzuhalten ist, dass die meisten der aufgeführten Missbräuche unsere Situation gar nicht treffen, hilft ihre Aufzählung, die Ehrfurcht vor der liturgischen Form zu stärken, ihre Glaubensdimension vertiefter zu verstehen und so gläubiger zu feiern und mitzufeiern. Die Feier der Eucharistie ist ja Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche.
Die seit vielen Jahren in der Diözese Rottenburg-Stuttgart von mir zum pastoralen Schwerpunkt erhobene Bemühung um eine Vertiefung des Verständnisses der Liturgie, insbesondere der Feier der Eucharistie, gehört in diesem Zusammenhang. Ich möchte deshalb auch auf das von mir erlassene Dekret „Zeichen setzen in der Zeit“ hinweisen, in dem die Förderung eines vertieften Verständnisses und der angemessenen Feier der Liturgie - gerade auch der Eucharistie - eine klare pastorale Priorität einnimmt. Alle Verantwortlichen und Gläubigen unserer Diözese sind gehalten, sich dieser Priorität und ihren benannten konkreten Feldern in besonderer Weise anzunehmen.
Die Instruktion ‚Redemptionis sacramentum’ stellt klar heraus, dass der eucharistische Dienst des Priesters als Leiter der Eucharistie unersetzbar ist, und benennt, was ihm deshalb in der Feier vorbehalten bleibt. Sie erinnert aber auch an die vielfältigen Beiträge der anderen Ämter, Dienste und Aufgaben, die zum lebendigen Vollzug der eucharistischen Liturgie gehören.
Manche mögen sich an der klaren und sehr fordernden Sprache der Instruktion stören. Ich bitte aber sehr herzlich, ihr tieferes Anliegen deshalb nicht aus dem Auge zu verlieren. Vor allem fordere alle ich auf, die sich am Gespräch beteiligen, sie aufmerksam und ohne vorgefasstes Urteil zu lesen, damit durch eine sachkundige Diskussion die intendierte positive Wirkung für das Verständnis und die Feier der Eucharistie nicht Schaden nimmt.
Auf der Ebene der Bischofskonferenz und ihrer zuständigen Kommissionen und Experten ebenso wie auf der Ebene eines jeden Bistums müssen wir die Instruktion „Redemptionis sacramentum“ sorgfältig auswerten, ihre Bedeutung und ihre Konsequenzen für uns erkennen und wo notwendig, eine fehlerhafte liturgische Praxis korrigieren. Zugleich dürfen wir aber auch dankbar sein, dass wir in den letzten Jahren schon zu einer wirklichen geistlichen Verlebendigung der Feier der Liturgie gefunden haben. Ich möchte allen herzlich danken, die in verschiedenen liturgischen Zuständigkeiten und Gremien auf Diözesanebene und auf Ebene der Kirchengemeinden hierzu ihren Beitrag geleistet haben. Ich danke auch all den Frauen und Männern, denen die würdige Feier der Eucharistie ein tiefes Anliegen ist und die sich deshalb in verschiedenen Aufgaben und Diensten entsprechend engagieren.
Ohne eine intensive innerkirchliche Verkündigungs- und Überzeugungsarbeit sowie einen lebendigen konstruktiven und vertrauensvollen Dialog wird uns die immer wieder neu nötige Vergewisserung über Wesen und Reichtum der Liturgie der Eucharistie mit einer entsprechenden liturgischen Praxis nicht gelingen. Ich lade alle in der Pastoral tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Priester und Diakone, PastoralreferentInnen und GemeindereferentInnen dazu ein, auch in Zukunft ihren Beitrag zu leisten, damit die liturgische Praxis im Sinne der Entfaltung des Reichtums der Eucharistie gestaltet wird.
Rottenburg, den 26.4.2004
Bischof Dr. Gebhard Fürst
Erste einführende Information und Stellungnahme des
Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann,
zu der Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
In seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom 17. April 2003 hat Papst Johannes Paul II. die Bedeutung der großen liturgischen Tradition der Kirche hervorgehoben und einen eindringlichen Appell ausgesprochen, die verbindlichen liturgischen Normen treu zu befolgen. Der Darstellung und Erläuterung dieser Normen ist die Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" (Redemptionis sacramentum) gewidmet, die auf Anweisung des Heiligen Vaters von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Abstimmung mit der Kongregation für die Glaubenslehre erarbeitet worden ist (Datum der päpstlichen Approbation ist der 19. März 2004, Datum der Verabschiedung durch die Gottesdienstkongregation der 25. März 2004; die Veröffentlichung erfolgt jetzt am 23. April 2004).
Das Dokument bietet in acht Kapiteln, ergänzt durch ein Vorwort und ein Schlusswort, einen Überblick der wichtigsten Normen für eine würdige und mit den kirchlichen Maßgaben im Einklang stehende Feier der Heiligen Messe. Die Instruktion erlässt keine neuen Vorschriften, sondern stellt die geltenden Bestimmungen im Zusammenhang dar. Sie konkretisiert das Anliegen des Papstes, das er in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia theologisch begründet und Priestern wie Laien ans Herz gelegt hat: Die Eucharistie in ihrer authentischen Gestalt als Spiegel und Zeugnis der einen und universalen Kirche zu feiern (vgl. EDE 52).
· Die Instruktion wird eröffnet durch die ersten beiden Kapitel (I.-II.), die den spezifischen Aufgaben und Kompetenzen von Bischöfen, Priestern und Diakonen einerseits sowie aller gläubigen Christen andererseits gewidmet sind. Die besondere Verantwortung des Diözesanbischofs für das liturgische Leben in seinem Bistum wird dabei eigens hervorgehoben. Dasselbe gilt für die aktive und bewusste Teilnahme der Laien an der liturgischen Feier (participatio actuosa), die einen Angelpunkt der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils bildet. Die Instruktion regt dazu an, die vielfältigen Möglichkeiten, die sich in der Vorbereitung und Gestaltung der Heiligen Messe legitimerweise bieten, bewusst wahrzunehmen, ohne dabei in einen übertriebenen Aktionismus zu verfallen.
· Die Bemühungen um eine lebendige und bewusst gefeierte Liturgie werden anerkannt. Zugleich muss man jedoch bedauern, dass zur selben Zeit die Kenntnis und das Bewusstsein für die verbindliche liturgische Grundordnung zurückgegangen sind. Im III. Kapitel der Instruktion wird der Versuch unternommen, unter einer Reihe von Einzelaspekten (von der Wahl der eucharistischen Materien über die Frage der Beauftragung zur Predigt bis hin zur Verbindung der Messfeier mit profanen Anlässen und Vorgängen) wieder eine größere Klarheit herzustellen. Im V. Kapitel werden diese Überlegungen unter einer konkreten Perspektive (Ort für die Feier der Heiligen Messe, sakrale Gefäße, liturgische Gewänder usw.) weiter ausgeführt.
· Das IV. Kapitel befasst sich mit der Heiligen Kommunion und den verschiedenen Fragen, die durch die liturgische Praxis in vielen Ländern der Welt auf ähnliche Weise hervorgetreten sind: die Voraussetzungen für einen würdigen Empfang, die äußeren Formen der Kommunionspendung, die Priesterkommunion sowie die Kommunion unter beiderlei Gestalten. Im VI. Kapitel werden Hinweise zur Aufbewahrung und Verehrung der Heiligen Eucharistie außerhalb der Messe sowie im Rahmen anderer liturgischer Feiern (z. B. Prozessionen) gegeben.
· Das VII. Kapitel nimmt die besonderen Aufgaben in den Blick, die Laien als außerordentlichen Spendern der Kommunion bzw. als Leitern von Gebetsgottesdiensten bei Abwesenheit des Priesters übertragen werden können. Hier finden wir, wie auch bei der Predigtbeauftragung, Grundregeln bestätigt, die von der Deutschen Bischofskonferenz und in den deutschen Diözesen bisher schon zugrunde gelegt und beachtet werden – was Abweichungen vor Ort und gelegentliche Missbräuche nicht ausschließt. Zu Recht weist die Instruktion immer wieder darauf hin, dass der Bewusstseinsbildung und der katechetischen Vermittlung der liturgischen Ordnung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
· Im Blick auf ein Fehlverhalten ist zuerst Vertiefung des Glaubens und der liturgischen Bildung notwendig. Als Mittel gegen schwere Verfehlungen oder uneinsichtiges Festhalten an Missbräuchen können schließlich nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten auch strafende Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das VIII. und letzte Kapitel erinnert an die entsprechenden kirchenrechtlichen Vorschriften, vor allem bezüglich besonders schwerer Vergehen (sog. graviora delicta, wie beispielsweise die absichtliche Entehrung der eucharistischen Gestalten) und nennt Regelungen für das Zusammenwirken des Diözesanbischofs mit den zuständigen römischen Kongregationen.
· Das Schlusswort bringt noch einmal das Grundanliegen dieses Dokuments zum Ausdruck, dass "alle Christgläubigen nach Möglichkeit voll, bewusst und aktiv an der Heiligsten Eucharistie teilnehmen und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren."
Für eine abschließende Würdigung des dichten Textes, der in fast 300 Anmerkungen sehr viele Hinweise auf bisherige Dokumente und Normen enthält, ist es am Tag der Veröffentlichung zu früh. Die Deutsche Bischofskonferenz wird ihre zuständigen Kommissionen und kompetente Experten um sorgfältige Analysen bitten. Jeder Diözesanbischof wird dies auf der Ebene des Bistums auf seine Weise tun.
Es ist nicht leicht, die gültigen Normen vor allem zur Eucharistiefeier bei einer detailreichen und konzentrierten Zusammenstellung so darzubieten, dass der Einwand des Legalismus und der Gesetzlichkeit nicht aufkommt. Manche angesprochenen Missbräuche betreffen nicht unsere Situation. Sehr viele Hinweise sind jedoch auch für uns hilfreich. Manches ist auch bei uns einfach vergessen. Die Instruktion ist zutiefst von dem Anliegen geprägt, die Würde der Eucharistie und die von ihr her gebotene Ehrfurcht vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. Um die geltenden Normen insgesamt und aus der Perspektive der Weltkirche leichter kennen lernen zu können, begrüßt die Deutsche Bischofskonferenz die Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" und eine damit einhergehende Besinnung auf eine stets würdige Feier der Eucharistie, der dies als Gipfel und Höhepunkt des gottesdienstlichen Lebens der Kirche in besonderer Weise zukommt. Die Instruktion selbst verweist dabei immer wieder auf die Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom 17.4.2003, die für viele Ausführungen der Instruktion die theologischen und spirituellen Grundlagen bietet.
Ein genaueres Studium der Aussagen der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und ihre Würdigung im Kontext der liturgischen Praxis der deutschen Diözesen wird uns in der kommenden Zeit nicht nur als Bischöfe, sondern gemeinsam mit vielen engagierten Priestern und Laien beschäftigen. Als Gesamteindruck lässt sich aber schon jetzt feststellen, dass dieses – von mancher Seite mit Besorgnis erwartete – Dokument keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet, sondern notwendige Einzelschritte zu deren weiterer Verwirklichung auf den Weg zu bringen sucht. In diesem Sinne wünscht die Deutsche Bischofskonferenz eine sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen Bestimmungen.