Bischof Dr. Gebhard Fürst: Gemeinsame Presseerklärung der Bischöfe in Württemberg zum Klonen von Menschen 2004

Rottenburg, Stuttgart

Zum ersten Mal haben Forscher in Südkorea Menschen geklont. Die dreißig Embryonen, die sie im Reagenzglas hergestellt hatten, haben sie zwar schon nach wenigen Tagen wieder getötet. Sie hatten diesmal auch nicht die Absicht, sie in den Leib einer Frau einzupflanzen, damit ein Klon-Baby heranwächst. Aber sie haben den ersten Beleg dafür geliefert, dass eben dies eines Tages möglich sein wird.

Wir kritisieren das Geschehen aufs Schärfste und sehen jetzt auf dramatische Weise die Befürchtungen bestätigt: Das Fehlen eindeutiger Regelungen führt da-zu, dass das technisch Machbare ethisch nicht verantwortbare Fakten schafft.

Es zeigt sich, dass auch die Unterscheidung zwischen ‚therapeutischem’ und ‚re-produktivem’ Klonen praktisch sinnlos und ethisch nicht tragfähig ist, da sich die Technik nicht unterscheidet und in beiden Fällen ein genetisch kopierter embry-onaler Mensch erzeugt wird. Somit öffnet derjenige, der das ‚therapeutische Klo-nen’ erlaubt, auch Tor und Tür für das angeblich nicht gewollte ‚reproduktive Klonen’.

Zweifellos aber wirft auch das therapeutische Klonen bereits schwerwiegende e-thische Fragen auf. So werden Frauen als Eizellspenderinnen benötigt und müs-sen sich dazu einer nicht risikofreien Hormonbehandlung aussetzen. Insbesonde-re müssen die aus den Eizellen entstehenden Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen getötet werden. Durch das Klonen wird der Mensch zum Produkt der Technik. Beim Klonen handelt es sich um die Instrumentalisierung von Men-schen. Menschliches Leben darf aber niemals zum Verbrauchsgut werden. Auch aus noch so verständlichen Forschungsinteressen oder vermeintlichen Heilsver-sprechen werden wir eine Herabsetzung des Wertes menschlichen Lebens nicht hinnehmen.

Die medizinische Forschung mit menschlichen Embryonen ist ein Eingriff in ihr Recht auf Leben und ihre Integrität sowie ein Verstoß gegen die Menschenwür-de. Indem der Embryo getötet wird, um Forschung betreiben zu können, wird er nicht als Zweck an sich, sondern nur als bloßes Mittel betrachtet. Menschliche Embryonen aber sind nicht ein moralisch indifferentes Biomaterial, mit dem nach Belieben verfahren werden kann. Embryonen sind Menschen von Anfang an und als solche zu behandeln.

Nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist die Menschenwürde nicht an bestimm-te Leistungsniveaus und Entwicklungsstufen gebunden, sondern kommt dem Menschen aufgrund seines Menschseins zu, das mit der Verschmelzung von Sa-men und Eizelle beginnt (vgl. auch Embryonenschutzgesetz). Daher lassen sich die Forschungsfreiheit und mögliche Gesundheitsinteressen anderer keinesfalls gegen das Lebensrecht des Embryos abwägen.

Auch die Deutsche Bundesregierung hat mit zu verantworten, dass in der UN im November 2003 keine Konvention erreicht werden konnte, die sowohl das repro-duktive wie auch das sogenannte therapeutische Klonen weltweit verbietet. Die-ses Verhalten der Bundesregierung wiegt umso schwerer, als sie vom Deutschen Bundestag parteiübergreifend aufgefordert worden war, in der UN ein eindeuti-ges, umfassendes und weltweites Klonverbot zu erreichen. Wir fordern die Bun-desregierung auf, die eindeutige Willensbekundung des Bundestages endlich zu beachten und sich nunmehr dringend und energisch für eine klare Regelung der weltweiten Ächtung jeglichen Klonens einzusetzen. Wir appellieren an die in den einschlägigen Forschungsprojekten tätigen Wissenschaftler, Menschenleben nicht einem maßlosen Forschungsdrang zu opfern und die Menschenwürde von Anfang an zu achten.

 

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