Bischof Dr. Gebhard Fürst: Impulsvortrag beim Forum Juristen und Kirche 2005

"Aktive Sterbehilfe – Wohltat oder Sünde?
Bischof Dr. Gebhard Fürst
Impulsvortrag beim Forum Juristen und Kirche

Sehr geehrte Damen und Herren!

In unserer Zeit ist die Aufgabe, das medizinisch Leistbare, das juristisch Vertretbare und das ethisch Unbedenkliche oder Gebotene zu einem Ausgleich zu bringen, ungleich schwieriger geworden. Der medizinische Fortschritt ermöglicht Vorgehensweisen, von denen wir vor einigen Jahren nicht zu träumen wagten. Dies bringt viel Wohltaten mit sich aber stellt uns vor ganz neue – insbesondere auch ethische Probleme.
Natürlich dürfen wir die Möglichkeiten medizinischer Fortschritte dankbar nutzen. Ja wir sind dazu allermeist verpflichtet! Als Christen sind wir keineswegs forschungs- oder fortschrittsfeindlich, aber wir sind lebensfreundlich. Viele Hoffnungen verbinden sich mit dem medizinischen Fortschritt auf Verlängerung des Lebens und auf Erhöhung der Qualität der Gesundheit und des Lebens insgesamt.

Und doch stellen wir fest, dass bei Kranken, Patienten und ihren Angehörigen Ängste wachsen, die schier unendlichen medizinischen Möglichkeiten könnten am Lebensende und bei bewusstlosen Schwerstkranken unkritisch eingesetzt werden und so möglicherweise das pure Leiden verlängern.
Immer wieder wird die Forderung nach aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) laut. In unserer Gesellschaft werden Wohlstand, steigender Lebensstandard und Vitalität bis ins hohe Alter hinein als programmatische Ziele verkündigt. Viele Menschen können sich für das eigene Leben kaum mehr Entbehrungen und Grenzsituationen vorstellen. Die eindrucksvollen Erfolge der Medizin führten zu einer zuweilen ins Unermessliche gehenden Hoffnung: Wiederherstellung der Gesundheit, Schmerzbeseitigung oder gar unendliches Leben.
In aller Kürze möchte ich aus Sicht der katholischen Kirche zunächst theologische Grundsätze vorstellen und diese anschließend auch in verschiedenen ethischen Handlungsüberlegungen umzusetzen versuchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

"Der Kranke ist ein Parasit der Gesellschaft. In einem gewissen Zustande ist es unanständig, noch länger zu leben. Das Fortvegetieren in feiger Abhängigkeit von Ärzten und Praktiken, nachdem der Sinn von Leben, das Recht zum Leben verlorengegangen ist, sollte bei der Gesellschaft eine tiefe Verachtung nach sich ziehen." Mit diesen Worten beschrieb der Philosoph Friedrich Nietzsche eine Thematik, die heute mehr denn je auf der aktuellen Tagesordnung steht. Durch die Gesetzgebung in den Niederlanden und Belgien und bestimmte Handhabungen in der Schweiz (Tötung auf Verlangen) schwappt auch die mit dem Thema Selbstbestimmung zusammenhängende Diskussion um die aktive Sterbehilfe in die deutsche Gesellschaft hinein. In den Medien war von einem Selbstmordkoffer in Australien und Selbstmordpillen in der Apotheke (in Belgien) zu lesen und nach einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben vom 17.9.03 sind offenbar 60% der Befragten für aktive Sterbehilfe! Neuestens: Schweizer Sterbehilfeverein ‚Dignitas’ hat seine erste deutsche Filiale eröffnet und damit die Debatte um den würdigen Tod wieder eröffnet. Nennen wir die Dinge beim Namen: Es geht um absichtliche Tötung schwerkranker und sterbender Menschen. Mir ist wichtig, dass wir uns den größeren Kontext bewusst machen, in dem die Frage steht: Die Fragen am Lebensbeginn, Fragen in extremen Situationen des Lebens und eben Fragen am Lebensende hängen alle miteinander zusammen.

Wir haben in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nach langen und intensiven Beratungen ein Prioritätenpapier mit dem Titel ‚Zeichen setzen in der Zeit’ verabschiedet, das von mir als verbindliche Handlungsorientierung der Pastoral in der Diözese schon 2003 in Kraft gesetzt wurde. Darin ist als eine der vier Großprioritäten das Thema ‚Aufstehen für das Leben’ benannt. Ich darf den Eingangssatz dieser Priorität zitieren: "Das Leben des Menschen in seiner einzigartigen Würde ist der menschlichen Verfügungsmacht entzogen. Diese Grundüberzeugung wird heute besonders in Bezug auf Beginn und Ende des Lebens immer wieder in Frage gestellt. Es geht darum zu klären, was der Mensch darf und was nicht."

Es ist mir wichtig, dass wir heute aus gegebenem Anlass gemeinsam unseren Blick auf das Lebensende des Menschen und die damit verbundenen Fragen richten. Denn auch hier geht es zuerst und zuletzt um die Frage nach der Würde des Menschen.


1. Das Sterben und der christliche Glauben

Die Debatte über die aktive Sterbehilfe zeigt, wie wichtig diese Diskussion über Wert und Würde des menschlichen Lebens ist. Es darf aber nicht bloß bei einer offenen Diskussion bleiben. Es geht darum, klare Orientierung zu geben und ethische Normen zu benennen.

Die Menschen haben vielfach große Angst, schwer krank, behindert und damit pflegebedürftig zu werden. Diese tiefe Angst ist neben den Einschränkungen der Gesundheit, der Mobilität, der physischen, psychischen und geistigen Kräfte vor allem auch die Angst davor, in eine Abhängigkeit zu geraten, die als Entwürdigung und Entmündigung empfunden wird. Diese Ängste sind positiv gewendet Ausdruck einer Sehnsucht nach einer menschenwürdigen Pflege, nach einer Pflege, die einen nicht alleine lässt in den schwersten Stunden des Leidens und des Sterbens, eine pflegende Begleitung, die auf individuelle Bedürfnisse auch dann eingeht, wenn man abhängig ist von der Fürsorge anderer Menschen. Aber es gilt auch: Wenn ein Mensch sein Leben beenden will, ist eine solche Handlung immer auch ein Hilfeschrei. Gerade weil wir als Christen in unserem Gottesglauben die Hoffnung auf das Geschenk eines letzten Glückens, auf endgültiges Heil haben, stellen sich diese Fragen verschärft. Nach christlichem Menschenverständnis besitzt jeder Mensch in all seinen Lebensphasen Würde, einen eigenen Wert und Sinn. Alles menschliche Leben, ja jede Phase des Lebens ist Geschenk Gottes – und nicht eigenes Produkt.

Als Christen glauben wir: Wir selbst sind nicht Produkt unserer eigenen schöpferischen Tätigkeit, wir sind auch nicht einfach blindes Produkt blind ablaufender Naturprozesse, die uns determinieren. Wir sind nicht Ergebnisse von Zufall oder Notwendigkeit. Wir sind überzeugt, dass wir im letzten Geschöpfe Gottes sind und dass wir in unserer Singularität von Gott geschaffen wurden nach seinem Ebenbild. Aus dieser Gottebenbildlichkeit ergibt sich eine Würde, die nicht aufgeht in dem, was wir leisten und machen können. Aus der Gottebenbildlichkeit ist das, was unsere moderne Verfassung Menschenwürde nennt, abgeleitet. Unser Leben als Mensch ist uns deshalb vor allem geschenkt, gegeben und aufgegeben. Damit ist es dem verfügenden Zugriff letztlich entzogen. Was wir uns nicht selbst gegeben haben, dürfen wir uns auch nicht selbst nehmen und Gott spielen.


2. Aufstehen für das Leben – gegen eine Mentalität des Todes

Die rasanten Entwicklungen in der Biomedizin und Medizintechnik zeigen vielfältige Möglichkeiten, dem Wohl des Menschen zu dienen. Unsere Lebenswirklichkeit ist bestimmt von Vitalität und Dynamik und bezieht von dorther ihre Werte. Dies zeigt sich an der geradezu panischen Angst, etwas zu versäumen, irgendwelche Lebensmöglichkeiten ungenutzt zu lassen. Die Beschleunigung des gesamten Lebens ist ein Zeichen für diese Grundbefindlichkeit. Die damit kontrastierende Erfahrung der Vergänglichkeit und des Todes wird verdrängt.

Wissenschaftlicher Fortschritt steht neben seinen Segnungen auch in Gefahr, die Utopie eines von Krankheit und Leid befreiten Lebens zu fördern und über Lebensanfang und Lebensende bestimmen zu wollen. Der Kontakt mit dem Tod wird heute so lange und so effizient wie möglich aus dem Leben ausgeschlossen. Da dies nicht wirklich gelingen kann, wird der Tod – ganz in der herrschend gewordenen Mentalität des Machens - zu etwas Handhabbarem gemacht, das der eigenen Verfügungsmacht unterstellt wird. Dabei wird alles, was an den Tod erinnert, weggeredet, weggeturnt, weggeatmet, weggeschluckt, weggeschminkt, weggespritzt, weggeschnitten. So zu wirken und auszusehen, dass niemand das wirkliche Alter vermutet, ist ein Ideal unserer Zeit und zugleich Ausdruck und Teil der Tabuisierung, der ‚Exkommunikation’ des Todes. Wir investieren unglaublich viel, um den Tod zu verdrängen. Und wenn er sich schon nicht abschaffen lässt, soll er wenigstens zu unseren Bedingungen eintreten.

Spätestens hier aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt sich die Brisanz des christlichen Menschenbildes für das humane Zusammenleben. Denn als Christen sind wir überzeugt, dass menschliches Leben in allen seinen Phasen unantastbar ist. Das christliche Bild vom Menschen widerspricht einer wie immer gearteten Machbarkeit als totaler Verfügung über das Leben.
So schwer es uns auch fallen mag, so müssen wir zur Kenntnis nehmen: Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Leiden gehören zum Menschsein dazu. Gerade im Umgang mit den Sterbenden zeigt sich das humane, lebensfreundliche oder das lebensfeindliche Potential einer Gesellschaft. Das beginnt bei der wortwörtlich verstandenen Seelsorge und endet mit den Möglichkeiten einer modernen Schmerztherapie und Palliativmedizin. Es waren Christen, die überall in Europa Siechen- und Krankenhäuser errichteten und mit der Zeit ein öffentliches Bewusstsein schufen für die unbedingte Würde, ja für die ‚Heiligkeit’ jedes einzelnen Lebens. Dieses Bewusstsein ist jedoch heute kein Allgemeingut mehr.


3. Euthanasie und die Heiligkeit allen Lebens

Die eigentliche ethische Frage, die sich bei den modernen Möglichkeiten der Medizin stellt, lautet: Darf der Arzt, was die Medizin kann? Muss Leben unter allen Umständen erhalten und verlängert werden? Was ist am Ende des Lebens sittlich erlaubt, und was ist sittlich verboten? Alle Versuche, auf diese und andere Fragen sittlich vertretbare Antworten zu geben, müssen davon ausgehen, dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht verfügt werden darf und dass der Mensch einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben hat. Damit aber deutlich bleibt, dass Leben grundsätzlich heilig ist, muss eben auch das vorsätzliche Tötungsverhalten verboten bleiben. Außerdem entsteht bei einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe der fatale Eindruck, wenn etwas rechtlich möglich ist, dann ist es auch moralisch erlaubt.

Daraus ergibt sich für den Umgang mit Kranken und Ster¬benden in der letzten Lebensphase die Verpflichtung zur Hilfe beim Sterben und die Verpflichtung, einen Menschen nicht zu töten. Ein entscheidender Gesichtspunkt bleibt hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Dass der Wille des Patienten Grundlage jeder Behandlung ist, gilt auch in der letzten Phase des Lebens und im Sterbeprozess. Die Ärzte und das gesamte Behandlungsteam werden deshalb im Sinne des kranken oder sterbenden Menschen entscheiden.

Mir ist wie Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren klar: Wir bewegen uns hier sicher auf einem der schwierigsten ethischen Gebiete, in denen es sich genauso differenziert wie präzise zu orientieren gilt. Die Frage nach der Reichweite und der Grenze der Selbstbestimmung im Hinblick auf das eigene Leben im Kontext des Mit-Anderen-Lebens und der daraus resultierenden Verantwortung für das Ganze stellt sich hier in aller Schärfe. Der Grenzbereich zwischen Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Euthanasie verlangt zuerst danach, sich möglichst genauer Begrifflichkeit zu bedienen. Um Missverständnisse und Fehldeutungen zu vermeiden, sollte der Begriff Euthanasie nur im Sinne der aktiven Euthanasie als direkte Tötung eines Sterbenden (oder unheilbar Kranken) und als schuldhafter Verzicht auf eine geforderte Lebenserhaltung verwendet werden. In allen anderen Fällen sollte immer nur von Hilfe beim Sterben, von Sterbebeistand oder Sterbebegleitung die Rede sein. Sterbehilfe als Sterbebeistand oder Sterbebegleitung will einem Sterbenden das Sterben erleichtern und ihm helfen, seinen eigenen Tod sterben zu können. Man könnte hier deshalb auch von Lebenshilfe für Sterbende sprechen.

Da ich weiß, dass die Problematik zwischen Sterbehilfe und Euthanasie für Sie alle ein bedrängendes und täglich aktuelles Thema ist, erlaube ich mir einige nähere Gedanken zum Thema:
Der einzige Staat der Welt, der bislang versucht hat, aktive Euthanasie zu legalisieren, war das regionale Parlament der ‚Northern Territories’ von Australien. Sehr rasch wurde allerdings vom gesamtaustralischen Parlament das Gesetz mit guten Gründen außer Kraft gesetzt und zurückgenommen.
Ich sehe in der Hauptsache drei Folgen einer etwaigen Freigabe der Euthanasie.


a. Zerstörung des Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnisses

"Grundlage des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient ist seit jeher der ärztliche Auftrag, menschlichem Leben nicht zu schaden, sondern es zu erhalten und zu fördern. Dieses Vertrauensverhältnis wird erheblich gefährdet, wenn der Arzt dem Patienten nicht mehr allein als Heilender und Helfender, sondern ebenso als Tötender begegnet."
b. Für den Schwerstkranken entsteht das Problem, "ob er seiner Umgebung die Last seiner Pflege weiter zumuten darf. Dies kann den Kranken auf eine geradezu unerträgliche Weise unter Druck setzen und dazu führen, dass er gegen seinen Willen ‚Ja’ sagt zur Beendigung seines Lebens".


c. Der Hippokratische Eid der Ärzte

Das Jahrtausende alte ärztliche Ethos hat nicht die Tötung von Patienten, sondern das Nichtschaden, das Wohl tun und das Lindern von Leiden zum Inhalt. Das in unserer europäischen Kultur mit ihren vielen Wurzeln und Facetten kontinuierlich durchgehaltene Ethos hat trotz oder gerade wegen der entsetzlichen Widersprüche dazu in unmenschlichen Systemen zunehmend weltweit seinen Niederschlag gefunden.

Es ist unbestritten, dass alle in der Diskussion Engagierten für ein menschenwürdiges Sterben sind. Wir müssen aber sehr wohl aufpassen, dass in unserer Gesellschaft keine Tötungsmentalität entsteht. Ich nenne einzelne Beobachtungen, die Ihnen in ähnlicher Form sicher auch begegnen. Menschen werden älter und bedürfen verstärkter Pflege. Da geht es um Pflegepersonal und damit um die sogenannten personalen Ressourcen. Und da liegt der Gedanke nahe, dass Alte, die gepflegt werden müssen, wertvolle Zeit der Jungen verbrauchen, dass sie Kräfte binden, die anderswo "sinnvoller" eingesetzt werden könnten. So entstehen höhere Kosten, finanzielle Ressourcen - wie etwa das Erbe - werden verbraucht, die Alten liegen den Jungen auf der Tasche. Solche Gedanken sind Beispiele von dem, was ich mit Tötungsmentalität meine.

Angesichts der demographischen Entwicklung mit der Umkehr der Alterspyramide, der sich verschärfenden ökonomischen Rahmenbedingungen und der gesamtwirtschaftlichen Situation und der entstehenden hohen Kosten für eine gute Pflege mit optimaler medizinischer und medizintechnischer Versorgung geraten wir insgesamt unter einen sich aufbauenden gewaltigen Druck. Die Allokationsproblematik gehört ebenfalls in diesen Bereich.

In Einrichtungen und in Familien fällt es zunehmend schwer, zuzulassen, dass jemand stirbt, auch wenn durch medizinische Maßnahmen (Reanimation, künstliche Ernährung) nur der Prozess des Sterbens verlängert wird. Die Forderung, Menschen sterben zu lassen, wenn keine Aussicht auf Heilung bzw. Linderung mehr besteht, ist gesellschaftspolitisch allerdings höchst brisant: Da die letzte Lebensphase enorm kostenintensiv ist, kann der Ruf nach natürlichem Sterben auch von wirtschaftlichen Interessen geleitet sein. Umgekehrt soll das Leben bereits in seiner Entstehung so perfektioniert werden, dass Einschränkungen aller Art nach Möglichkeit ausgeschlossen sind. Letztlich gibt hierbei also nicht die Selbstbestimmung den Ausschlag, sondern die Unterstellung eines unerträglichen und aussichtslosen Leidens, also die sogenannte Lebensqualität.

Ein drastischeres Beispiel ist schließlich der Gedanke, dass die Pflege Sterbender grundsätzlich nutzlos ist und letztlich nichts bringt. Dahinter steht häufig die Vorstellung vom selbstbestimmten Leben als höchster Maxime: Wer nicht mehr selbstbestimmt leben kann, meint, alles andere sei fremdbestimmtes und das heißt abhängiges Leben. Dann ist es besser zu sterben bzw. sich zu töten.

Gestatten Sie mir hier die Randbeobachtung, dass in derselben Linie der Ansatz steht, defektes und behindertes Leben auszusortieren. Aus christlicher Überzeugung ist entschiedener Widerspruch gegen diese reine Nützlichkeitsideologie angebracht. Gegen die Berechnung von Menschenwert in Kategorien der Brauchbarkeit und Kostennutzenkalkulationen setzen wir das christliche Bild vom Menschen als Ebenbild Gottes in jeder Phase seines Lebens.

Es ist kein Zeichen von Humanität, wenn wir Menschen wie ausgediente Maschinen aus dem Verkehr ziehen, wie überholte technische Geräte ausmustern, auf einen Schrottplatz abschieben und sie dann kostengünstig und "sozialverträglich" entsorgen und durch Leistungsstärkere ersetzen. Denn zum menschlichen Leben gehören die Phasen des Alterns, auch des Krankseins und der Gebrechlichkeit. Menschen sind nicht nur dann Menschen, wenn sie stark, schön, leistungsfähig und sozialverträglich sind. Menschen, die schwach, vielleicht unansehnlich sind, sind genauso Menschen. Sonst ergäben sich in unserer Gesellschaft nicht nur faktisch, sondern durch das Sein des Menschen programmiert, bessere und schlechtere, höhere und niedrigere Menschen mit allen Konsequenzen. Aber weil wir davon überzeugt sind, ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe, Menschen besonders in den schweren Stunden zu begleiten und ihnen in allen Phasen ihres Leben menschenwürdig zu begegnen. Dass auch in Deutschland eine so große Mehrheit für die aktive Sterbehilfe eintritt, zeigt, dass wir in diesem Bereich bisher zu wenig überzeugt haben.
Dabei ist es wichtig, dass wir vor dem Hintergrund unserer grundsätzlichen ethischen Optionen auch immer möglichst konkret deutlich machen, wie denn sinnvolle und menschenfreundliche Alternativen aussehen können. Hier möchte ich vor allem auch auf die Palliative Medizin hinweisen. Die Palliativmedizin sucht nicht so sehr nach Wegen passiver Sterbehilfe, als vielmehr nach besserer, aktiver (personaler und medikamentöser) Begleitung beim Sterben. Wo die Grenzen der kurativen Medizin erreicht sind, sind damit ja nicht die medizinischen Möglichkeiten an ihre Grenzen gekommen. Ein umfassender Ansatz bezieht hier die palliative Medizin mit ein, die sich besonders der Schmerztherapie und der Linderung anderer Symptome (Luftnot, Übelkeit, Erbrechen) widmet. Darüber hinaus beinhaltet sie auch die psychosozialen und spirituellen Aspekte der Verarbeitung der Krankheit bei Patienten und Angehörigen.

Es wäre mehr als wünschenswert, wenn die palliative Versorgung einen größeren Verbreitungsgrad finden könnte, was in einem ersten Schritt durch eine verbesserte Zusammenarbeit (Vernetzung) zwischen allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen begonnen werden könnte. Überdies wäre es hilfreich, wenn bereits bei der Diagnose einer schweren Krankheit Patient und Angehörige über palliative Versorgungsmöglichkeiten informiert würden.

In diesem Grenzbereich zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe muss auch die Frage nach künstlicher Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr angesprochen werden. Es handelt sich –sei es per Magensonde durch Mund oder Nase oder durch die Bauchdecke (PEG-Sonde) oder intravenös- jedenfalls um Eingriffe, die einer Einwilligung des Patienten oder seines Stellvertreters bedürfen, wenn sie legitim geschehen sollen. Hier wäre eine rechtzeitigere und umfassendere Information des Betroffenen und seiner Angehörigen vonnöten, als dies heute noch häufig der Fall ist, vor allem, bevor der Eingriff vorgenommen wird. Die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr kann für Sterbende eine schwere Belastung darstellen, muss also nach neueren Erkenntnissen nicht in jedem Fall zur Basisbetreuung gehören, wohl aber die Stillung von Hunger- und Durstempfinden.


4. Menschen würdig pflegen –
Unterstützung für Angehörige und Enttabuisierung von Pflege

Meine Damen und Herren, nach christlicher Überzeugung begegnen wir in jedem Menschen einem Geschöpf Gottes. Das gilt für kranke und pflegebedürftige Menschen zu Hause, für Patienten im Krankenhaus wie für Bewohner im Pflegeheim und deren Angehörigen. Pflege im Lichte der Mitleidenschaft orientiert sich an der Würde des pflege- und hilfebedürftigen Menschen, hat ihr Maß in der Individualität dieses Menschen und in seinen individuellen Bedürfnissen. Die Zahl der Menschen, die auf Betreuung und Pflege angewiesen sind, nimmt immer mehr zu. Fast zwei Millionen in Deutschland sind pflegebedürftig. Noch einmal so viele Menschen brauchen die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Gerade die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen brauchen die besondere Unterstützung. Statt zum Sterben helfen, beim Sterben helfen, darum geht es.

Es ist mir an dieser Stelle nochmals wichtig, auf ein konkretes Beispiel hinzuweisen. Denn gewissermaßen als Gegengewicht zur fortschreitenden Tabuisierung und Anonymisierung des Sterbens begann sich die sogenannte Hospizbewegung zu formieren: Menschen sollten nicht einsam oder allein sterben müssen, sondern – wenn sie es so wünschten – in Gemeinschaft von Menschen, die bereit und befähigt sind, sie durch menschlichen Beistand über die Schwelle des Todes zu begleiten. Als Kirche müssen wir die ethischen Maßstäbe, die wir setzen und setzen müssen, auch selbst vorbildhaft und zeichenhaft verwirklichen. Wir müssen zeigen, dass die ethische Grund-Orientierung der Kirchen, des christlichen Glaubens, wirklich ein Mehr an Humanität für die betroffenen Personen und die Gesellschaft insgesamt bedeuten. Wir werden daher unsere Anstrengungen im Bereich der Palliativ- und Hospizarbeit noch verstärken. Bereits jetzt gibt es drei kirchliche Hospize in unserer Diözese. Ein weiteres ist im Bau. Bei anderen Hospizen besteht eine Mitträgerschaft. Ethische Normen im Zusammenhang der Sterbehilfe sind nicht Selbstzwecke, sondern haben einen Mehrwert und dieser Mehrwert heißt Humanität.

Für uns als Kirche gilt dieses Annehmen und Unterstützen nicht nur für die Hilfesuchenden, für die Pflegebedürftigen, sondern auch und gerade für die Helferinnen und Helfer in der Pflege, unser Blick richtet sich auf die Lebenssituation der pflegenden Angehörigen, die tagtäglich der Sorge um ihr Familienmitglied ausgesetzt sind. Oft verausgaben sich die pflegenden Angehörigen bis zur körperlichen und psychischen Erschöpfung. Und da kaum Zeit für das eigene Leben bleibt, sind sie sozial isoliert. Es sind fast immer die Frauen, von denen erwartet wird, dass sie für die Kranken und Hilfebedürftigen sorgen. Dies geschieht nicht selten zusätzlich zur eigenen Berufstätigkeit und Versorgung. Pflegende Angehörige brauchen die Unterstützung der Gesellschaft, von uns allen und dies bedeutet vor allem konkrete Entlastungsmöglichkeiten wie zum Beispiel:

• Gesprächskreise für pflegende Angehörige mit dem gleichzeitigen Angebot, während des Treffens den Pflegebedürftigen zu Haus zu betreuen.
• Kurse für häusliche Pflege und jederzeit zugängliche individuelle Beratung bei Fragen der Pflege.
• Stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen, damit der pflegende Angehörigen sich um sich selbst kümmern kann.
• Freizeiten und Urlaubsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörigen organisieren.
• Angebote für dementiell Erkrankte, die zu Hause betreut werden

Lassen Sie mich zum Ende kommen:

‚Lebe wohl’, so lautete der Titel einer Ausstellung in Stuttgart, die sich mit Sterben und Tod in unserer Gesellschaft beschäftigte: Lebe wohl, der Blick richtet sich auf das rechte Leben, denn Sterben und Tod - aber auch auf die Frage nach dem Danach und die christliche Antwort darauf: die religiöse Dimension. Diese Fragen sind vielfach aus dem öffentlichen Blickfeld der Menschen entschwunden. Aber, wo soll denn heute ein Mensch mit Krankheit und Sterben bei sich human umgehen lernen, wenn menschliche Gebrechlichkeit, Krankheit, Sterben immer mehr in Sonderwelten abgedrängt werden, damit wir in unserem alltäglichen Leben davon verschont werden? Wo wird der Mensch hier mit der religiösen Frage, der Gottesfrage konfrontiert? Auch das ist eine Dimension des "Lebe wohl!", das ich dem Toten sage – wer gibt Antwort auf die metaphysische, religiöse Frage?
Wer in der Begleitung Sterbender, den Sterbenden, seine Gebrechlichkeit, auch seine Ängste, überhaupt menschliche Sterblichkeit annehmen lernt und nicht abwehrt, der lernt auch seine eigene Gebrechlichkeit annehmen, mit seinen eigenen Ängsten umgehen, er bekommt ein neues ein angemesseneres Verhältnis zu seiner eigenen Menschlichkeit. Er wird auch mit der Unausweichlichkeit der Frage konfrontiert, die sich dem Menschen im Angesicht des Todes stellt: darf ich hoffen oder muss ich alle Hoffnung fahren lassen, weil ich im Nichts vernichtet ende?

Und dann heißt ‚Lebe wohl’ nämlich auch, mit dem Blick auf die eigene Endlichkeit, mit dem Bewusstsein von Sterben und Tod als dem sichersten Datum im eigenen Leben auch und anders leben zu lernen. Im Mittelalter gehörte daher das ‚carpe diem’ als konsequente Kehrseite zum ‚memento mori’ dazu. Zugespitzt könnte man wohl sagen, dass alles darum geht, durch Sterben und Tod zu lernen, wie sich - der condition humaine, einschließlich der offenen Frage angemessen - wohl leben lässt.

Ich danke Ihnen für Ihre geduldige Aufmerksamkeit und bin nun gespannt auf unsere gemeinsame Diskussion!

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