Bischof Dr. Gebhard Fürst: Rede bei Vollversammlung des ZDK 2005

Bonn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder!

«Ecclesia, quid dicis de te ipsa? Kirche, was sagst du von dir selbst?»

Mit dieser Grundfrage nach dem existentiellen Selbstverständnis der Kirche benannte Kardinal Suenens als Konzilsmoderator dem zweiten Vatikanischen Konzil die entscheidende Perspektive: Kirche, was sagst du von dir selbst? Was sagst du den Menschen von heute und dir selbst, auf die Frage, welche Gestalt du hast, zu welcher Gestalt du gerufen bist? Was antwortest du auf die Frage, welches Zeichen du als Lumen Gentium, als Licht der Welt, heute sein und setzen willst?

Die Texte des Konzils insgesamt: ‚Leitbild’ der Kirche der Zukunft
Diese Fragen an die Kirche entsprechen – um im Jargon unserer Tage zu sprechen - der Frage nach dem theologischen Leit-Bild für die Kirche unserer Zeit.

Und mit diesen unbewusst mich leitenden Fragen saß auch ich als 14-16jähriger oft und oft im Kreis der eigenen Familie mit heißen Ohren und klopfendem Herzen vor dem Radio, um Nachrichten aus Rom über den Fortgang des Konzils zu hören. Wir können heute kaum mehr nachvollziehen, was sich in diesen Jahren im Concilium der nahezu 2500 Bischöfe der Weltkirche, in Rom, in der katholischen Welt und weit darüber hinaus getan hat.

Das 1962 eröffnete Konzil ist 1964/65 -vor 40 Jahren - auf seinem Höhepunkt. Die geistgewirkten Früchte der Beratungen der im Petersdom versammelten Bischöfe werden geerntet, Papst Paul VI. setzt die Beschlüsse in Kraft. Zu nahezu allen Themen, die uns bis heute in der Kirche nach Innen und nach Außen beschäftigen, hat das Zweite Vatikanum richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Vergegenwärtigen wir uns die fulminante Abfolge der wichtigsten Dekrete: im November 1964 die Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium; das Dekret über die Ökumene, Unitatis Redintergratio; die Konstitution über die Liturgie, Sacrosanctum Concilium. Und ein Jahr später Ende 1965, also vor genau 40 Jahren: das Dekret über das Hirtenamt der Bischöfe; die Konstitution über die göttliche Offenbarung, Dei Verbum; die Erklärung zu den nichtchristlichen Religionen, Nostra Aetate; das Dekret über das Apostolat der Laien, Apostolicam actuositatem; die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Gaudium et Spes; und viele andere mehr!

Meine Damen und Herren, das Zweite Vatikanische Konzil ist das bedeutendste Ereignis der katholischen Kirche im 20. Jahrhundert. „Die Kirche wird mindestens ein Jahrhundert brauchen, um dieses Konzil zu verarbeiten“ und in seiner Wirkung für die Kirche auszuschöpfen.

Bleibende Bedeutung und unabgeschlossene Verwirklichung

Dieses Konzil, seine großen Konstitutionen und Dekrete haben bleibende Bedeutung. Gleichwohl ist ihre Umsetzung in unserer Kirche noch unabgeschlossen. Wenige Jahre nach seiner Amtsübernahme sagte Johannes Paul II., Papst Johannes XXIII. habe das Vatikanum Zwei in „prophetischer Voraussicht einberufen“. Die Kirche habe mit dem Konzil einen „gewaltigen Sprung nach vorn“ getan. Bis in seine letzten Tage hinein finden sich bei Johannes Paul II. immer wieder klare Bekenntnisse zum Konzil. So schreibt er im Heiligen Jahr 2000 in seinem dann posthum veröffentlichten Testament: „Als Bischof, der am Konzilsereignis vom ersten bis zum letzten Tag teilgenommen hat, will ich dieses große Erbe allen anvertrauen, die jetzt und in Zukunft dazu gerufen sein werden, es umzusetzen. Ich für meinen Teil danke dem ewigen Hirten, der mir erlaubt hat, dieser großen Sache in all diesen Jahren meines Pontifikats zu dienen.“

Mit seiner ersten Ansprache am 20.4.2005 stellte sich auch Papst Benedikt XVI. in programmatischer Weise in dieses Erbe des Konzils und seine weitergehende Verwirklichung hinein. Er sagte: „Zu Recht hat Papst Johannes Paul II. das Konzil als »Kompass« bezeichnet, mit dem man sich im weiten Meer des dritten Jahrtausends orientieren kann (...). Deshalb will auch ich, wenn ich den Dienst übernehme, der dem Nachfolger Petri eigen ist, mit Nachdruck den festen Willen bekräftigen, dass ich mich weiter um die Verwirklichung des Zweiten Vatikanischen Konzils bemühen werde, auf den Spuren meiner Vorgänger und in treuer Kontinuität mit der zweitausendjährigen Tradition der Kirche.“

Die innere Kohärenz der Texte – Rezeption des Konzils in seiner Gesamtheit

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 7. Dezember, vor 40 Jahren fand die feierliche Schlusssitzung des Konzils statt, tags darauf wurde es auf dem Petersplatz feierlich beendet. Das ist ein guter Anlass, sich auf diese Großereignis der Katholischen Kirche mit seinen noch nicht absehbaren Wirkungen für die Weltkirche des 21. Jahrhunderts zu besinnen. Es gilt, sich immer wieder aufs Neue zu vergegenwärtigen und lebendig anzueignen, was die Kirche im Konzil von sich selbst sagt und der Welt mitteilen will. Es geht darum, „die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht nur punktuell, sondern in seiner Gesamtheit zu rezipieren und als kraftvollen Anstoß für Leben und Praxis der Kirche fruchtbar zu machen“ – damit das leitende Bild von Kirche in der inneren Kohärenz der konziliaren Konstitutionen und Dekrete kraftvoller sichtbar wird und sich ganzheitlich und umfassend wirksam im Kirchesein entfalten kann.

Wesentliche Dimensionen und drei bleibende Aufgaben

Kardinal Franz König formulierte anlässlich des 20jährigen Jubiläums der Beendigung des Konzils drei zentrale Aufgaben, die auf dem Weg hin zur weiteren Rezeption des Konzils vorrangig seien: Es müsse ein neuer Ansatz versucht werden, um den Geist des Konzils, die kirchliche Erfahrung im Konzil, auch der jüngeren Generation zugänglich zu machen. Eine weitere Aufgabe sei es, die Stellung und Verantwortung des Laien in der Kirche von neuem zu betonen. Eine dritte Aufgabe bestehe in der Stärkung der missionarischen Kraft der Kirche und ihres ökumenischen Gewichtes. Heute, 40 Jahre nach dem Konzil, hat die Betonung dieser Aufgaben nichts von ihrer Aktualität verloren, im Gegenteil!

Die Konzilsväter öffneten mit einer Reihe herausragender Konstitutionen den Dialog der Kirche mit der Welt und praktizierten christliche Zeitgenossenschaft in ihrer Zeit und Kultur. Seither sind Dialog und christliche Zeitgenossenschaft dem Wesen der Kirche eingestiftet. Dafür steht exemplarisch der programmatische Auftakt der Pastoralkonstitution.

Dort werden Christen in ihrem Sein so bestimmt, dass sie als Jünger Christi "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten" (GS 1) teilen. Das Konzil hat die Kirche damit auf ein Selbstverständnis verpflichtet, das alle Menschen in den Blick nimmt, die Auseinandersetzung mit dem Zeitgenössischen wagt und darin eine Wachheit zeigt, durch die sie sich auch selbst verändern und weiterentwickeln lässt. Laien haben eine „ganz und gar notwendige Rolle bei der Sendung der Kirche“

Damit sind wichtige Aussagen gemacht für das Selbstverständnis von Christentum und Kirche. War zuvor vielfach von der Kirche als christlicher Sonder- oder gar Gegenwelt ausgegangen worden, zeigten sich nun die geistliche und weltliche Existenz als die beiden Pole der einen christlichen Berufung. In Folge dieser Einsicht, die eine urchristliche Wahrheit wiederentdeckte, nimmt das Konzil eine Neubewertung des kirchlichen Stellenwerts der Laien vor. Im vierten Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen Gentium heißt es, dass die Laien gemeinsam mit den Priestern und Ordensleuten das "Volk Gottes" bilden und sie "des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes auf ihre Weise teilhaftig" (LG 31) sind.

Den Laien wird also ein spezifischer Anteil an der "Trias des Heiligens, des Lehrens und Leitens" zugesprochen. Vor dem hierarchischen Unterschied wird mit dem allgemeinen Priestertum die Gleichheit aller Glaubenden betont: „Wenn in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen, so sind doch alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt in Gottes Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit, in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi.“ (LG 32).

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder, um in der unübersichtlichen, facettenreichen Welt von heute unsere Aufgaben im Dienst am Evangelium gut zu erfüllen, braucht es die Mitwirkung vieler! Das Konzil hat erklärt, dass es ‚Stellen und Verhältnisse’ gibt, ‚wo die Kirche nur durch die Laien zum Salz der Erde werden kann’ (LG 33). Deshalb hat das Zweite Vatikanum der Kirche mit seiner Erklärung über das Apostolat der Laien in der Welt von heute eine neue Dimension eröffnet. Das Dekret wendet sich an die „christgläubigen Laien“ und – wie es wörtlich heißt – an „deren eigentümliche und ganz und gar notwendige Rolle bei der Sendung der Kirche.“

Die Bedeutung der Laien, der ‚christifideles laici’, für unsere Kirche wird dadurch nachhaltig bekräftigt, ja verändert und ihr Engagement gefördert. Zugleich hat das Dekret eine nachhaltige Debatte über die Stellung der Laien und die Art ihrer Mitverantwortung und Mitwirkung in der Kirche ausgelöst. Sie dauert bis heute an.

DEI VERBUM

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein beachtenswertes Zusammentreffen, dass das ‚Decretum de apostolatu laicorum’ zusammen mit der überaus bedeutenden dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung, Dei Verbum, am gleichen Tag beschlossen und verkündet wurde: nämlich in der Sessio VIII der dritten Sitzungsperiode am 18. November 1965, also heute auf den Tag vor 40 Jahren.

Aber es gibt nicht nur dieses äußere Zusammentreffen, sondern es besteht auch ein innerer theologischer Zusammenhang. Zum einen, weil die Offenbarungskonstitution Dei Verbum „Mitte und Maßstab des Konzils“ und seiner Beschlüsse ist. Zum anderen, weil das von Dei Verbum entfaltete Verständnis des Offenbarungsgeschehens selbst eine neue Stellung, Rolle und Mitwirkungsbedeutung der Laien im Heilsgeschehen selbst impliziert. Nach Henri de Lubac, einem der großen französischen Theologen nach dem Konzil, führt die Konstitution über die göttliche Offenbarung „zur inhaltlichen Mitte der Konzilstexte“ . Schon Kardinal Giovanni Battista Montini, der nachmalige Papst Paul VI., hatte bereits in der ersten Sitzungsperiode des Konzils erklärt, „der Text des Offenbarungsschemas sei für das gesamte Konzil entscheidend.“ Nach anderen nachkonziliaren Theologen ist die Konstitution „Eingangstor“ und „Fundament des Gebäudes“ der gesamten konziliaren Theologie (Guido Pozzo).

Das Offenbarungsverständnis von Dei Verbum

Insbesondere in den ersten beiden Kapiteln der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung stellt sich das Konzil und mit ihm die ganze Kirche als Volk Gottes unter Gottes Wort, das in seiner Fülle in Jesus Christus unter den Menschen erschienen ist. In dessen Lebens-, Kreuzes- und Auferstehungsgeschichte, in seinen heilbringenden Taten und Worten (gesta et verba) begegnet Gott selbst dem Menschen in Freundschaft und spricht ihn an, um ihn - den Menschen - so in die lebendige, ihn verwandelnde Gemeinschaft mit Gott heimzuholen. Ihn ruft er in diesem dialogischen Geschehen, seinerseits diese lebendige Gemeinschaft mit Gott aufzunehmen.

Das gnadenhaft ermöglichte und geistgewirkte Eintreten in diese lebendige Gemeinschaft mit Gott ereignet sich im glaubenden und vertrauenden (Nach-)Vollzug der figura christi als in der eigenen Lebens-, Kreuzes- und – so hoffen wir – Auferstehungsgeschichte, in sich vollziehenden Taten und Worte Christi, um so seinerseits Menschen die lebendige, verwandelnde und heilende Gemeinschaft in der Gottesfreundschaft zu erschließen und zu eröffnen. Hierin vollzieht sich das Offenbarungsgeschehen als lebendige Überlieferungsgeschichte im Volk Gottes und durch das Volk Gottes. Offenbarung ereignet sich zum Heil der Menschen in der (nach-)apostolischen Zeit der Kirche.

Alle Ausdifferenzierungen in Dienste und Ämter, in Verantwortlichkeiten, Räte und Mitwirkungsarten in der Kirche als Volk Gottes vollzieht sich innerhalb dieses Offenbarungsgeschehens als lebendiger Überlieferung des in Christus gewirkten und erschlossenen Heiles Gottes für die Menschen.

Das Amt in der Kirche vollzieht seine ebenso notwendige wie spezifische Aufgabe in diesem Überlieferungsgeschehen als Offenbarungsgeschichte des sich selbst offenbarenden Gottes. So entsteht ein Amt zur ‚Stärkung der Schwestern und Brüder’ in ihrem Anteilhaben an den drei ‚munera’ Christi und der Kirche: der „Trias des Heiligens, des Lehrens und des Leitens“ (LG 21). Das Amt steht also gewissermaßen „innerhalb“ des Volkes Gottes im Dienst am „Aufbau des Leibes Christi’ (Eph 4,12). Die Amtsträger üben ihr Amt nicht ‚super alios’ (über die anderen) aus, sondern ‚pro alliis’ (für die anderen), wie es in LG heißt, „damit der Dienst besser zum Ausdruck käme“ , mit dem Ziel, den Heils-Weg der Kirche vor Abwegen zu bewahren oder den Heils-Weg neu in das ihm Eigentliche zurückzurufen und bei der Sache der Offenbarung zu halten.

Das Zusammenwirken der Dienste und Ämter, der Verantwortlichkeiten und der Mitwirkungen der Laien, also die umfassende Kommunikation in der lebendigen Kirche ordnet sich ein in die oben beschriebene ‚Figur’ des Offenbarungsgeschehens als interpersonale, lebensspendende und fortwirkende Kommunikation Gottes mit den Menschen. Alle Kommunikation zwischen Gläubigen, Diensten und Ämtern geschieht in der Communio und Kommunikation der Ökonomia revelationis, des Heilsgeschehens, und hat sich ihr in Art und Weise der Verwirklichung von Communio und Kommunikation würdig, adäquat zu erweisen.

Die christifideles laici spielen in diesem Verständnis des Offenbarungsgeschehens eine weitere, breitere und vor allem auch eine andere und tiefere Rolle, als in einer vornehmlich und ausschließlich doktrinal aufgefassten Offenbarung als bloße Mitteilung von wahren Sätzen. Es lässt sich gewiss noch deutlicher und überzeugender aufweisen, dass den getauften und gefirmten Christen - den Christifideles laici - eine konstitutive, zum Wesen der Kirche gehörige Bedeutung und Mitwirkungskraft zukommt. Ja, es lässt sich sagen, dass die Vergegenwärtigung des Christusereignisses in der Offenbarungsgeschichte ohne die Mitwirkung der Laien im Heute der Kirche im Herzen getroffen und beschädigt würde. Es bleibt ein notwendiges Desiderat, diesen inneren offenbarungstheologischen Zusammenhang im Blick auf die Mitwirkung der Laien entsprechend ekklesiologisch und ämtertheologisch auszuwerten. Dies ist jedoch im Rahmen dieses Vortrages nicht möglich.

Resümee aus der Grundentscheidung von Dei Verbum

Die offenbarungstheologische Position des Zweiten Vatikanischen Konzils in Dei Verbum bedeutet aber sicher, dass Würde und Rolle des Laientums, seine konstruktive Mitwirkung bei der Auferbauung der Kirche nicht von bloß äußerer Gewährung abhängt, sondern im innersten des neu entfalteten Offenbarungsverständnisses des Konzils theologisch und ekklesiologisch verortet ist. Die besondere Qualität und Würde der Sendung der „christgläubigen Laien“ ist wie die Sendung der Kirche insgesamt implizit in der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung verankert und grundgelegt. Wer die Mitwirkung der Laien beschädigt, fügt dem Offenbarungsgeschehen Schaden zu.

DIE ZEIT NACH DEM KONZIL

30 Jahre nach dem Konzil - Synoden in der Spur des Konzils
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir nach diesen gewiss schwierigen theologischen Gedankengängen noch einen kurzen Ausflug in die Zeit nach dem Konzil. Denn bereits wenige Jahre nach dem Konzil fanden in den beiden damaligen Teilen Deutschlands fast parallel zueinander Synoden statt, mit denen jeweils Erbe und Impulse des Konzils aufgenommen werden sollten.

Dresdner Pastoralsynode (1973-1975)

Am 22. März 1973 konstituierte sich –in Fortsetzung der Diözesansynode von 1971- die Pastoralsynode der gesamten katholischen Kirche in der DDR unter dem Vorsitz von Kardinal Bengsch. Die Synode setzte mit der Verabschiedung des Generalschemas tatsächlich ein pastorales Programm um, das wesentlich vom Konzilsdokument "Gaudium et spes - Die Kirche in der Welt von heute" geprägt ist. Amt und Dienst, Freiheit und Autorität, Einheit in der Vielfalt, die Situation der Diasporakirche, Brüderlichkeit und Mitverantwortung waren zentrale Stichworte, die sich in diesem Generalschema finden. Der Synodentext sprach von der "Mitverantwortung der Laien" in der Kirche durch ihre Mitwirkung in den Räten. Dabei war Mitverantwortung bewusst gewählt worden - als Abgrenzung zwischen einer nur beratenden Funktion einerseits und Mitbestimmung andererseits. Nach sieben Sitzungen endete die Synode am 30. November 1975. „Über Inhalte und Formulierungen der einzelnen Beschlüsse war teilweise heftig gerungen und gestritten worden. Der Grunddissens bestand in den unterschiedlichen Ansichten über das Verhältnis der katholischen Kirche zur sozialistischen Gesellschaft. Durchgesetzt hat sich ein von den Bischöfen und der Mehrheit der Synodalen getragener Kompromiss. Nur eine vorsichtig distanzierte Haltung gegenüber einem gesellschaftlichen Engagement von Kirche und einzelnen Christen sei möglich.“ Die Frage nach der Rezeption der Pastoralsynode in der DDR wird bis heute gestellt und bleibt weitgehend offen.

 

Die Gemeinsame Synode der Bistümer (1971-1975):

Alle müssen beteiligt werden an der Erneuerung der Kirche
Fast parallel zur Synode in der DDR fand von Januar 1971 bis Ende 1975 die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zehn Jahre nach Konzilsende fasste sie vor 30 Jahren ihre Beratungen am 23. November 1975 in 18 Beschlüssen zusammen. Die ersten Sätze aus dem ersten Beschluss der Würzburger Synode unter dem fulminanten Titel ‚Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit’ möchte ich in Erinnerung rufen, weil sie heute ebenso aktuell sind wie vor drei Jahrzehnten. Sie lauten: „Eine Kirche, die sich erneuern will, muss wissen, wer sie ist und wohin sie zielt. Nichts fordert so viel Treue wie lebendiger Wandel. (...) Wir müssen zusehen, dass über den vielen Einzelfragen und Einzelinitiativen nicht jene Fragen unterschlagen werden, die unter uns selbst und in der Gesellschaft, in der wir leben, aufgebrochen sind und nicht mehr verstummen: die Fragen nach dem Sinn des Christseins in dieser Zeit überhaupt.“ Wenig später heißt es dann: „Alle sind auf dieses Zeugnis lebendiger Hoffnung in der Nachfolge Jesu verpflichtet, weil alle auf diesen Weg der Hoffnung geschickt, weil alle in diese Nachfolge gerufen sind (...). Deshalb müssen eigentlich auch alle beteiligt sein und beteiligt werden an der lebendigen Erneuerung unserer Kirche.“

Mit diesen eindrucksvollen Sätzen konkretisiert die Würzburger Synode Geist und Erbe des Konzils. Sie zeigt Wege auf, durch die eine angemessene Mitwirkung der Laien in der Kirche oder besser gesagt insgesamt eine konstruktive Zusammenarbeit in der einen Kirche ermöglicht werden soll. Die Gemeinsame Synode schreibt über die Mitverantwortung aller Gläubigen für die Kirche und vor allem über die Qualität nötiger Beratungsgremien: ‚Mitverantwortung’ und ‚Kommunikation’ verwirklichen sich - so die Synode - im „tätigwerdenden Offensein der Christen, im Aufeinanderhören, im Miteinandersprechen, im Voneinanderlernen. Zur Kommunikation gehört der Austausch von Erfahrungen und Gedanken, besonders in persönlichen Begegnungen. Kommunikatives Verhalten macht den einzelnen Christen und die Kirche als Ganzes in der heutigen Gesellschaft glaubwürdig und damit für den Weltdienst fähiger.“

 

Räte zur Beratung und Mitverantwortung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Konzil hat mit gutem Grund zur Beratung des Bischofs verschiedene Räte eingerichtet. Wir Bischöfe brauchen diese Räte mit ihrem Rat, ihrer Bera¬tung und der Bereitschaft, Mitverantwortung zu übernehmen. Sie schränken die Rechte des Bischofs nicht wirklich ein, sie erhöhen aber die Qualität und verbreitern die Basis seiner Entscheidungen. Denn die zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen ‚Laien’ steuern in den Beratungen ihr Wissen bei. Sie tragen ihre Erfahrungskompetenz, ihre Lebens- und Glaubenserfahrungen, sowie die ihnen zugewachsene Urteilsfähigkeit in Fragen und Problemen unserer Zeit in die Beratungsprozesse ein.

All das minimiert die bischöfliche Entscheidungsverantwortung und Gestaltungskraft nicht, erhöht aber insgesamt die Qualität und die Akzeptanz dessen, was beraten, geplant, vom Bischof dann entschieden wird und ja schließlich auch durchgeführt werden will.


Laien bauen mit am Haus der Kirche

Ich selbst bin oft genug beeindruckt von der Kompetenz und Vielseitigkeit, mit der die ‚christifideles laici’ ihre Verantwortung für Kirche an ihrem jeweiligen Platz wahrnehmen. Hier gilt der Satz des Konzils, dass es ‚Stellen und Verhältnisse’ gibt, ‚wo die Kirche nur durch die Laien zum Salz der Erde werden kann’ (LG 33).

Beim ZdK auf seine Weise wie in den genannten diözesanen Räten und Verbänden auf ihre Weise haben Laien Anteil an der tatkräftigen Verkündigung des Evangeliums und bauen am Haus der Kirche mit. Sie wirken zusammen mit den Bischöfen und den anderen pastoralen Diensten und Ämtern Kirche und erbringen ihren spezifischen Anteil zur Auferbauung des Reiches Gottes. Das ist eine und gewiss nicht die geringste Frucht des Konzils und der nachkonziliaren Entwicklung in unserer Kirche.

 

Rat und Beratung unaufgebbar für eine zeitgenössische Kirche

Aber auch aus Sicht der betroffenen (Christen-)Menschen sind Rat, Beratung und Mitverantwortung heute notwendig. Christen leben mitten in dieser Zeit, mitten in unserer vielschichtigen Gesellschaft. Beratungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten sind in unserer öffentlichen Kultur selbstverständliche Dimensionen bei der Findung von Entscheidungen. Auch deshalb sind Räte in einer zeitgenössischen Kirche, - einer Kirche die gemäß ihres Selbstverständnisses dieses Zeichen der Zeit ernstnimmt und in der die Wahrnehmung solcher Zeit-Zeichen zu ihrem Wesen gehören, - nicht wegzudenken. Verantwortung mitzutragen und Prozesse, die zu Entscheidungen führen, mitge¬stalten zu können, stärkt die Identifikation mit der ganzen Kirche. Wir können dankbar dafür sein, dass mit der Einrichtung der verschiedenen Räte der Laien wichtige institutionelle, personelle und vor allem inhaltliche Schritte im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils getan werden konnten.

 

Pastoraler Stil des Bischofs

Wir Bischöfe sollten diese Möglichkeiten dankbar entgegennehmen. Das Nachsynodale Apostolische Schreiben von Papst Johannes Paul II. ‚Pastores Gregis’ von 2003 ermuntert dazu. Dort heißt es: „Die gelebte kirchliche Gemeinschaft soll den Bischof zu einem pastoralen Stil führen, der der Mitarbeit aller immer offener gegenübersteht. Es besteht eine Art Kreislauf zwischen dem, was der Bischof mit persönlicher Verantwortung zum Wohl der seiner Sorge anvertrauten Kirche zu entscheiden hat, und dem Beitrag, den die Gläubigen ihm mittels der beratenden Organe wie Diözesansynode, Priesterrat, Bischofsrat und Pastoralrat leisten können. (...) Jede Art von Differenzierung zwischen den Gläubigen aufgrund der verschiedenen Charismen, Aufgaben und Ämter ist auf den Dienst an den anderen Gliedern des Gottesvolkes hingeordnet. Die Differenzierung, die den Bischof aufgrund der Fülle des empfangenen Weihesakraments den anderen Gläubigen ‚gegenüber’ stellt, ist ein Sein für die anderen Gläubigen, das ihn nicht aus seinem Sein mit ihnen entwurzelt.“

 

Bereit sein für den Anruf Christi und das Leben mit der Kirche

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der angesprochene Grundimpuls des Konzils, der wie gezeigt letztlich im theologisch neu erschlossenen Verständnis der Offenbarung Gottes an die Menschen gründet, öffnete und forderte Möglichkeiten der Teilnahme und Teilhabe aller Getauften und Gefirmten am Kirchesein. Um die Art dieses Beitrags und um den Prozess, wie dieser Beitrag eingebracht wird, gilt es sich tatkräftig zu mühen.
Die Gemeinsame Synode in Würzburg zeigte vor dreißig Jahren konkrete Wege auf, Wege durch die eine angemessene Beteiligung der Laien in der Kirche, besser gesagt, eine konstruktive Zusammenarbeit in Mitverantwortung und Mitwirkung in der einen Kirche ermöglicht werden kann. Ein letztes Zitat aus dem Beschluss der Würzburger Synode: „Mitverantwortung setzt das Bereitsein für den Anruf Christi und das Leben mit der Kirche voraus. (...) Mitverantwortung wird ermöglicht und verwirklicht durch Kommunikation. Diese Kommunikation hat ihr Fundament im Verständnis der Kirche als eines Leibes mit vielen Gliedern, die durch Christus miteinander verbunden sind und um ihre Abhängigkeit voneinander wissen.“

Ich danke für die Aufmerksamkeit!

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Weitere Nachrichten

Friedensglocken
Ältere Dame schlägt Glocke an.
Das Projekt geht weiter: Fünf Friedensglocken sind am vergangenen Wochenende nach Tschechien zurückgekehrt. Eine Videoreportage.
Weiterlesen
Weltkirche
Frauen sitzen in einem Stuhlkreis.
Die Diözese unterstützt Projekte der Caritas Armenien für Binnenflüchtlinge aus Bergkarabach in Gyumri.
Weiterlesen