Brüssel, Belgien
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Mitglieder der Administration, Vertreterinnen und Vertreter der Länder,
sehr geehrte Herren Prälaten,
verehrte Damen und Herren, liebe Gäste!
Einleitung
Zu allererst möchte ich für die Einladung durch das Katholische und Evangelische Büro danken und für die damit verbundene Möglichkeit, zu Ihnen, meine Damen und Herren, zu dem wichtigen und hochaktuellen Thema „Bioethik in Europa“ zu spre-chen. Zum Zweiten möchte ich Ihnen allen danken für Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihr damit verbundenes Interesse an bioethischen Fragen.
Wenn wir nach dem Handeln fragen, geht es zunächst nicht nur darum, was man in einer konkreten Situation tun soll und kann, sondern auch - und im Besonderen -, ob dieses jeweilige Tun gut und - im Idealfall - für alle Beteiligten akzeptabel und ver-tretbar ist. Was bereits im Bereich des Alltäglichen und Privaten evident ist, besitzt auf der politischen „Bühne“ nochmals eine sensiblere Brisanz. Unter dieser Abwägung zwischen dem Machbaren, - dem technisch Machbaren - und dem ethisch Verantwortbaren - so der Titel meines Vortrages - ist der Mensch als homo ethicus immer und ganz gefordert. Dies zeigen die jüngsten Diskussionen und die aktuell ergangenen Urteile auf europäischer Ebene:
• das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Ablehnung der Paten-tierbarkeit embryonaler Stammzellen im Hinblick auf therapeutische Verfahren (mit EStZ) vom 18. Oktober 2011,
und
• das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Regelungen zur Samen- und Einzellspende vom 03. November 2011.
Tragfähige Grundorientierung in der Findung der je guten Lösung
Die gegenwärtige politische Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen der Biowis-senschaften und den daraus erwachsenden Biotechnologien weist in diesem Zusam-menhang auf die Grunddimension allen politischen Handelns hin: Politik, gerade auch in einem vereinten Europa, braucht tragfähige Grundorientierungen, die ihr als „Kompass“ in der Beantwortung aktueller Zeitfragen dienen. Zum konkreten Vollzug und der Fähigkeit zur Entscheidung kommen dabei zwangsläufig das Abwägen und die Fähigkeit zum verantwortbaren und verantwortungsvollen Kompromiss hinzu. Die säkulare Gesellschaft ist mehr denn je darauf angewiesen, im Widerstreit und argumentativen Diskurs praktikable Wege zu finden. Denn ein ethischer Konsens kann in einer pluralistischen Gesellschaft nicht verordnet werden! Der Diskurs muss geführt werden: argumentativ und mit Sachkompetenz. Diese Haltung des redlichen Ringens um einen tragfähigen Konsens kann auch zu mehr Respekt gegenüber den ethischen Grundhaltungen und Positionen des je anderen führen. Diese Haltung ist für ein zusammenwachsendes Europa eine nicht unwesentliche Komponente. Dass ein ethischer Konsens kein Diktat sein kann, darf aber nicht als Freibrief für ethische Beliebigkeit oder Gleichgültigkeit fehl gedeutet werden, die sich durch die reine normative Kraft des Faktischen und damit auch durch das politische Interessenspiel bestimmen würde. Vielmehr geht es um die Begründung der Fundamente einer christlichen Ethik, die sich im Menschsein selbst und im Horizont der Frage nach dem (letzten) Sinn des Menschseins verorten lassen. Das christliche Bild vom Menschen kann dem Denken und den steuernden Mentalitäten dabei Korrektiv sein und einen kritischen „Stachel“ gegen die Überzeugung einpflanzen, Politik könne das „Paradies auf Erden“ oder den „perfekten, Neuen Menschen“ kreieren. Es liefert zwar keine rezepthaften Lösungen für konkrete politische Probleme. Aber: Das christliche Bild vom Menschen kann als orientierendes Kriterium und Korrektiv für notwendige Regelungen dienen.
So danke ich also für die Möglichkeit zu Ihnen zu sprechen für die damit verbundene Möglichkeit der Darstellung der Grundpositionen der Katholischen Kirche und ich danke schon jetzt für Ihr Zuhören.
Tiefgreifende kulturelle und zivilisatorische Veränderungen
Angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen in der Gentechnik und Biomedizin zeichnen sich tiefgreifende kulturelle und zivilisatorische Veränderungen ab. Zu Recht stellt der amerikanische Trendforscher und Wissenschaftsjournalist Jeremy Rifkin fest: „Mit jedem Schritt in die schöne, neue Welt wird die Frage drängender: Womit müssen wir das bezahlen?“ Die Lebenswissenschaften - die Biologie und ihre Verzweigungen - nämlich erweitern unser Wissen über den Menschen dramatisch und wecken dadurch viele Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen. Es geht dabei um die Frage, ob und wie wir technische Möglichkeiten nutzen sollen, das Leben des Menschen, sogar den Menschen selber, zu verändern. Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen von den Möglichkeiten der Genanalyse und der Gentechnik fasziniert sind. Wer kennenlernen will, was sich daraus schon entwickelt hat, und sich bei uns entwickeln kann, der kann das in Kalifornien, dem Eldorado der in alltägliche Praxis umgesetzten Biotechnologien erleben (vgl. dazu den Film: Frozen Angels). Die verschiedensten durch biotechnologische Verfahren gestützten Umgangsweisen mit dem menschlichen Leben ganz von Anfang an sind dort bereits in die Alltagskultur implementiert. Wenn wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir nutzen sollten und welche nicht, was uns erlaubt ist und was nicht, dann geht es aber nicht in erster Linie um wissenschaftliche oder technische Fragen. Wir müssen vielmehr Grundorientierungen beachten und Wertentscheidungen treffen. Wir müssen entscheiden, welche technische Möglichkeit sich mit unseren Werten und Grundorientierungen vereinbaren lassen und welche nicht. Ja, wir müssen entscheiden, welche Werte und Grundorientierungen (weiter-)gelten sollen. Neue Erkenntnisse und daraus resultierende Technologien fordern stets die Prüfung, ob deren Anwendung und Nutzung ethisch verantwortet werden kann. Und genau darauf, sehr geehrte Damen und Herren, kommt es an. Denn wir wussten noch nie so viel und konnten deshalb noch nie so viel wie heute. Aber wir müssen fragen: Wollen wir alles wissen, was wir wissen können? Und sollen oder dürfen wir alles tun, was wir können bzw. tun könnten? Was sind die verlässlichen Prämissen, wo ist das Prinzip, das Geltung hat, unabhängig von Forschungsinteressen und der Forschungslobby, von wirtschaftlichen Standortfragen und politischen Interessen?
Der embryonale Mensch und sein Status
Die rasante Entwicklung auf nahezu allen Gebieten der Biothechnologien wirft fun-damentale Fragen auf: Wer oder was ist der Mensch eigentlich? Wo beginnt Mensch-sein? Was soll der Mensch tun und was sollte er lieber nicht? Ja, was darf er nicht, angesichts dramatischer Entwicklungen, die vor uns liegen. Es ist unbestritten, dass die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der künstlichen Reproduktion und anderer Biotechnologien extreme Kräfte entfesselt und sich in der Phase einer revolutionären Dynamik befindet, die unübersichtlich und risikoreich ist.
- Darf die Gesellschaft die Tötung embryonaler Menschen billigend in Kauf nehmen, um die Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen und dar-aus gewonnenen therapeutischen Verfahren voranzutreiben?
- Darf die Gefahr übersehen werden, dass menschliche Lebewesen zur Handels-ware werden können?
- Darf die Entwicklung geduldet oder befördert werden, dass dies alles zu einer lukrative Reproduktionsindustrie führt?
Eine grundlegende Frage ist hierbei die nach dem Status des menschlichen Embryos und der daraus sich ergebenden Einstellung dem ungeborenen menschlichen Leben, von allem Anfang an, gegenüber. Eine Frage, die umso wichtiger wird, je mehr die Machbarkeit menschlichen Lebens in unseren Händen liegt oder von uns ergriffen wird. Besteht mit Blick auf unser Verhältnis zum Mitmenschen nach seiner Geburt weitgehend Einigkeit in Europa, so verhält sich dies in Bezug auf den ungeborenen Menschen jedoch sehr unterschiedlich. Ein Embryo in vivo oder in vitro wird von manchen als „Zellklumpen“ betrachtet - bitte verzeihen Sie diesen Ausdruck, aber es handelt sich um ein Zitat aus der intensiven parlamentarischen Debatte zur Präimplantationsdiagnostik in Deutschland -, also als eine Ansammlung von Zellen, der jede „Menschlichkeit“ fehlt, die verfügbar ist, bewertet und verworfen werden kann, die, nur weil sie abhängig ist, weil sie unsere Hilfe benötigt, um ins Leben treten zu können, auch von uns am Leben gehindert werden kann.
Die Katholische Kirche betrachtet und achtet den Embryo als Mensch von Anfang an, als Mensch ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und so als Träger der Men-schenwürde, die unser ethisches Verhalten ihm gegenüber bestimmt. Deshalb vertei-digt die Katholische Kirche mit dieser ihrer Position – der Embryo ist Träger der Menschenwürde - unisono in all ihren Gliedern der Kirche - der Deutschen Bischofskonferenz, dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken, der Katholisch-Theologischen Ethik - den Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“
Daraus folgt, dass wir Menschen die Existenz des Menschen von Anfang an nicht den eigenen Interessen unterordnen dürfen. Wir dürfen den Menschen nicht zur Verwirklichung unserer eigenen Zwecke - welcher auch immer - benutzen und vernutzen. Als Mensch ist der Mensch Träger der Menschenwürde. Darin und deshalb haben wir ihn zu achten und entsprechend verantwortungsvoll mit ihm umzugehen. Der Mensch - im Stadium der befruchteten Eizelle - wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an Mensch, embryonaler Mensch, Mensch im Werden, auch wenn dieser Anfang ein Prozess ist, der in Schritten und Phasen verläuft. Die philosophische Ethik stellt hierzu Argumentationsprinzipien zur Verfügung: Diese sind z.B. nach Prof. Ludger Honnefelder: Potentialität, Kontinuität und Identität.
Meine Damen und Herren, es gibt keine Embryonen „erster und zweiter Klasse“, und es wäre, ethisch betrachtet, falsch, zwischen „schutzwürdigen“ und „nicht schutzwürdigen“ Embryonen zu unterscheiden. Und ich freue mich, dass dies durch die jüngste Definition des Europäischen Gerichtshofes zur Ablehnung der Patentierung embryonaler Stammzellforschung („Brüstle-Patent“) bestätigt worden ist. Nach diesem Urteil ist jede befruchtete Eizelle ein menschlicher Embryo und ist uneingeschränkt Träger der Menschenwürde.
In Deutschland haben wir uns in der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik im ver-gangenen Jahr intensiv mit diesen beiden Betrachtungsweisen - „schutzwürdig“ und „nicht schutzwürdig“ - auseinandergesetzt. Die Frage aber, die sich letztendlich stellte, war die nach dem Beginn des Lebens des Menschen. Diese Frage stellt sich intensiver vor dem Hintergrund der heutigen technischen Möglichkeiten, der „Machbarkeit“ durch künstliche Befruchtung. Das Entstehen eines Menschen wird bei der PID dem natürlichen Prozess im mütterlichen Leib entzogen und in die Petrischale verlagert. Anschließend muss der Mensch dafür Sorge tragen, dass das hervorgebrachte Leben im Mutterleib seinen Platz finden und sich weiter entwickeln kann. Aber ist das Begründung genug dafür, den Embryo nicht als Menschen anzusehen, das Menschsein davon abhängig zu machen, dass eine tatsächliche Nidation erfolgt? Ab dem Moment der Befruchtung besitzt der entstandene Mensch das gesamte Potential sich weiter zu entwickeln. Uns kommt gerade aufgrund der Möglichkeiten unseres Handelns bzw. Verhaltens eine direkte ethische Verantwortung für den Embryo als solchem, mit seinem Status und somit seiner Trägerschaft der Menschenwürde, zu, unabhängig vom Zustand des Trägers und unabhängig von dem Medium, in dem der menschliche Embryo sich befindet. Nach vielen Jahren der Diskussion scheint es nun eine Klärung dieser grundsätzlichen Frage zu geben. Wie gesagt: Der Europäische Gerichtshof hat sich Ende Oktober diesen Jahres eindeutig geäußert: Jede menschliche Eizelle, vom Stadium ihrer Befruchtung an, ist ein menschlicher Embryo und Träger der Menschenwürde.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als Sternstunde und Wendepunkt
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein entscheidender Schritt zum stärkeren Embryonenschutz. Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil ganz deutlich gegen Patente auf menschliche embryonale Stammzellen ausgesprochen. Jede befruchtete menschliche Eizelle muss als menschlicher Embryo angesehen werden, und Verfahren, die zur Zerstörung menschlicher Embryonen, also zur Tötung eines Menschen im Werden führen, dürfen nicht patentiert werden. Die Richter haben also einer Patentierung von Stammzellen, die aus dem menschlichen Embryo entnommen werden, und den damit verbundenen therapeutischen Verfahren einen Riegel vorgeschoben. Damit sind sie kommerziellen Interessen entzogen.
Sicher, man mag gegen dieses Urteil einwenden, es behandle lediglich die Frage der Patentierbarkeit technischer Verfahren. Vom Verfahren her betrachtet ist dies korrekt. Aber um zu entscheiden, ob ein Verfahren patentiert werden darf oder nicht, war die Frage nach der Verletzung der Menschenwürde zu beantworten. Wann die Menschenwürde verletzt wird, ist von den jeweiligen Handlungen abhängig, aber die Grundfrage, ob überhaupt ein Träger von Menschenwürde gegeben ist, ist davon unabhängig. Die Eigenschaft „Träger von Menschenwürde“ aber ist nicht differenzierbar: einmal gegeben, immer gegeben! Die unantastbare Menschenwürde ist also nicht an Bedingungen geknüpft, sie ist unabhängig von der Zuschreibung durch Dritte, unabhängig von eigenem Empfinden und eigener Wahrnehmung. Die thematische Eingrenzung des EuGH-Urteils bezieht sich lediglich darauf, welcher Akt - in diesem Fall die Patentierung - die Menschenwürde verletzt, die Anerkennung der Menschenwürde aber ist uneingeschränkt. Die Frage nach dem Umgang mit dem ungeborenen menschlichen Leben ist somit nicht allein eine ethische Frage. Für Deutschland geht es um eine verfassungsrechtliche Frage, und für Europa ist es eine Diskussion auf der Grundlage der Grundrechtecharta (Art. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 1): Diese verpflichtet die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen in der Gestaltung und Anwendung von Unionsrecht zu achten, zu schützen, einzuhalten und zu fördern. Ihre Erhebung zum Primat der europäischen Rechtsordnung lassen diesem Grundsatz in allen Primär- und Sekundärrechtsakten eine vorrangige Bedeutung zukommen!
Normativität geträumter Träume und herrschender Ideale?
Die neuen Möglichkeiten der verschiedenen Biotechnologien stellen nicht nur die Politik vor neue Aufgaben und Entscheidungen. Es ist die Gesellschaft insgesamt, die sich mit ihren Träumen, Wünschen und Idealen auseinandersetzen muss. Denn diese schaffen die Nachfrage nach biotechnologisch ermöglichten Verfahren. Deshalb sollte das Krankheits-, Heilungs- und Gesundheitsverständnis, das hinter biotechnologischen Optionen steht, und besonders auch die mit biotechnologischen Methoden verknüpften Verheißungen und Versprechungen nachdrücklich einem kritischen Blick unterzogen werden. Auch sollten Fragen im Zusammenhang der Biotechnologie nicht nur aus medizinethischer Sicht diskutiert werden, sondern sie müssen kompetent v.a. auch sozial-, berufs- und organisationsethisch erörtert werden.
Anwalt der Humanität und der Unverfügbarkeit des Menschen
Die Katholische Kirche versteht sich als Anwalt der Humanität und der Unverfügbar-keit des Menschen, dessen Leben nicht nur nach christlichem Verständnis mehr als eine beliebige biologische Tatsache ist. Nach jüdisch-christlichem Glauben hat Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen. In dieser Gottesebenbildlichkeit hat der Gedanke der Menschenwürde seinen basalen Ursprung. Die Menschenwürde kommt dem Menschen allein schon aufgrund seines Menschseins zu und ist jeder rechtlichen Regelung vorgängig!
Die Dimension der Unantastbarkeit – Das Heilige
In diesem Sinne bildet das Prinzip der Menschenwürde, in dem die Unantastbarkeit des Menschen auch in seiner körperlichen Existenz verankert ist, nicht nur die Grundlage unserer demokratischen Verfassung, sondern spiegelt eben auch die Wirklichkeit eines breite Konsenses der Verständigung innerhalb der Gesellschaft.
Mit dieser Dimension der Unantastbarkeit ist das angesprochen, was das Christentum, ja alle Religionen, die Dimension des „Heiligen“ nennen. Interessanterweise sind es oft auch gerade nichtchristliche oder agnostische Autoren, die in die gleiche Richtung argumentieren. So schrieb z.B. der italienische Schriftsteller, Gesellschaftskritiker und Regisseur Pier Paolo Pasolini bereits vor vielen Jahren: „Dass das Leben heilig ist, versteht sich von selbst; dieses Prinzip steht über dem Prinzip der Demokratie, und es erübrigt sich, darüber weitere Worte zu verlieren.“ Oder Albert Camus in einem Brief an einen Freund: „Ich glaube nicht an das ewige Leben, aber ich habe die Empfindung des Heiligen.“ Verlieren wir diese Dimension des Heiligen, des Unantastbaren, meine Damen und Herren, so liefern wir Menschen uns an uns selber aus. Wir werden unser eigener Gott. Erst der Respekt vor dem Heiligen, dem Unverfügbaren und Unantastbaren sichert unser Menschsein und schützt den Menschen vor der „Selbstvergötzung“ und Selbstvernutzung. Wir sollten diese Dimension des Nichtmachbaren wieder mehr im eigenen Bewusstsein anerkennen, und daraus Konsequenzen ziehen. Der jüdische Philosoph Hans Jonas befasste sich in seinem Buch ‚Das Prinzip Verantwortung’ mit den Spannungen, Widersprüchen und Wunden der modernen Gesellschaft, Im Blick auf die biotechnologischen Möglichkeiten schrieb er – ich zitiere: „Die Ehrfurcht allein, indem sie uns ein ‚Heiliges‘, das heißt unter keinen Umständen zu Verletzendes enthüllt (…) wird uns auch davor schützen, um der Zukunft willen die Gegenwart zu schänden, jene um den Preis dieser kaufen zu wollen.“ Hellsichtig weist Jonas darauf hin, worauf es ankommt: Er ist überzeugt, dass wir ohne eine (neue) Sensibilität für die Kategorie des Heiligen, des Unverfügbaren überhaupt keine Ethik besitzen, welche die extremen Kräfte, die wir heute zu regulieren gefordert sind, zügeln könnte. Denn: „Die ‚Zukunft’ ist in keinem Gremium vertreten; sie ist keine Kraft, die ihr Gewicht in die Waagschale werfen kann. Das Nichtexistierende hat keine Lobby und die Ungeborenen sind machtlos.“
Transnationale Ordnungen und Orientierungen
Umso mehr sind im Blick auf die aktuellen bioethischen Fragen daher transnationale Ordnungen und Orientierungen notwendig, zu der die Katholische Kirche aufgrund ihrer Geschichte und ihres Selbstverständnisses als weltweite, universale Kirche ihren Beitrag leisten kann und will. Zwar gelten in Europa prinzipiell ähnliche bis gleiche Werte und Grundsätze, diese werden jedoch in der Praxis nicht überall in der gleichen Weise umgesetzt. So findet man zu ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt von Land zu Land unterschiedliche Standpunkte vor. Es sollte aber auf EU-Ebene möglich sein, den Respekt vor den Rechtsnormen einzelner Mitgliedsstaaten, die auf ethischen Entscheidungen basieren, nicht bzw. nicht nur dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass der jeweilige Staat auf nationaler Ebene an seiner Sonderregelung festhalten darf. EU-Regelungen im Bereich Bioethik sollten nicht nur Mindeststandards sein, sie sollten auch langfristige und konstruktive Perspektiven für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und für einen ethisch vertretbaren Umgang mit Mensch und Technik bieten.
Ich möchte dies an dem bereits angeführten EuGH-Urteil nochmals erläutern: Es ging dabei ja ganz konkret (auch) um die Frage, welche Forschungen aus dem Budget der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden können, also aus den Beiträgen aller Mitgliedstaaten. Eine solche Finanzierung, die ethisch niemals neutral ist, wirft die Frage auf, wie mit einem ethischen Dissens zwischen den verschiedenen EU-Ländern bei einer EU-relevanten Entscheidung umgegangen werden kann. Es genügt sicher nicht, darauf zu verweisen, dass die einzelnen Länder ihre - zum Teil strikten - Rege-lungen beibehalten können, dann aber als Europäische Gemeinschaft eine andere, freizügigere EU-Entscheidung treffen können, die für andere Länder mit gilt und bindend ist.
Die Frage nach der Forschungsfreiheit
Die Position der Katholischen Kirche in den Grundsatz-Fragen der Ethik der Biotech-nologien ist nicht wissenschafts- oder forschungsfeindlich, sondern diese ihre Position ist vielmehr lebensfreundlich. Sie lässt sich vom Gebot des umfassenden Lebensschutzes leiten. Sie sieht daher dort positive Aspekte der Gentechnik, wo sie die Würde des Menschen achtet und fördert. Sie weißt aber auf die Grenze hin, die dort erreicht ist, wo um der Forschung willen menschliche Embryonen getötet werden dürfen. Und sie kann auch nicht umhin, auf Gefahren und Folgen hinzuweisen, die sich ergeben, wenn z.B. offen oder insgeheim der Versuchung nachgegeben wird, einen „Neuen Menschen“ produzieren zu wollen. Auf dieser abschüssigen Bahn der ständigen Erweiterung und Verschiebung der Grenzen des Menschen genügt es schon heute ja längst nicht mehr, sich selbst zu verwirklichen. In der heraufziehenden veränderten Mentalität muss man sich vielmehr selbst immer wieder „neu erfinden“ und sich selbst neu „erschaffen“. In diesem gesellschaftlichen Zusammenhang sehe ich die uns gemeinsamen ethischen Herausforderungen.
In der Diskussion spielt also die Frage nach der Forschungsfreiheit eine wichtige Rol-le. Unbestritten ist sie ein hohes rechtsstaatliches und deshalb grundgesetzlich ge-schütztes Gut. Entsprechend ist medizinische Forschung, die darauf zielt, Krankheiten zu heilen, in hohem Maße geboten! Forschungsfreiheit und der Wunsch nach Gesundheit können jedoch nicht unbedingt, absolut gelten, sondern nur, soweit die Würde eines anderen Menschen nicht tangiert wird. Wird der Embryo in vitro - ein embryonaler Mensch! - zu Forschungszwecken erzeugt oder in der PID nach ergangener Diagnostik verworfen, dann wird er lediglich als Mittel für andere Zwecke benutzt, seine Selbstzwecklichkeit wird übergangen. So ist auch eine Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den zu erwartenden Vorteilen aus embryonenverbrauchender Forschung „zum Wohle“ anderer per se inakzeptabel. Die Formel „Embryonen müssen getötet werden, damit geborene Menschen überleben können“ ist vor dieser Rangordnung der Werte nicht haltbar. Denn kein Mensch hat ein Recht darauf, auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen Heilungsmöglichkeiten einzufordern. Letztlich sind und bleiben Menschen Menschen: endliche Wesen, die in der Regel krank und alt werden und ausnahmslos sterben müssen, aber mit einer unverlierbaren Menschenwürde ausgestattet sind.
Oben habe ich Hans Jonas zitiert: Ungeborene embryonale Menschen besitzen keine Lobby. Sie sind damit die Schwächsten. Die Katholische Kirche verteidigt mit der Forderung nach unbedingtem Lebensschutz für embryonale Menschen folglich nicht einen nostalgischen Lebensbegriff, sondern ein moralisches Grundprinzip der Aufklärung, nach dem der Mensch ein Zweck an sich ist und niemals zu anderen Zielen verzweckt bzw. instrumentalisiert werden darf. Dabei sehe ich mit Sorge, dass gerade in vorgeblich modernen und aufgeklärten Gesellschaften diese Prinzipien zugunsten ökonomischer Nutzenkalküle fraglich und disponibel werden. Das Prinzip der Menschenwürde bedeutet immer auch, dass der Mensch Ziel und Zweck aller gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung sein und bleiben muss, niemals jedoch als Mittel zu welchen Zwecken auch immer instrumentalisiert werden darf.
Die zuweilen anzutreffende Position, dass ein Verfahren vielleicht einmal nutzen und vielleicht auch nicht schaden wird, reicht nicht aus, wenn es um solche Probleme wie die dargestellten geht. In den Möglichkeiten der Biotechnologien handelt es sich um eine qualitative und nicht nur um eine quantitative Steigerung menschlicher Verfü-gungsmacht über menschliches Leben (‚human being’). Unsere Verantwortung wird auf ein nie zuvor Gekanntes hin beansprucht. Wir brauchen daher eine Ethik, die in der Lage ist, den enormen Möglichkeiten, die wir heute besitzen, standzuhalten. Eine Verantwortungsethik verdient deshalb bei der Bewertung von Konfliktsituationen der hier vorliegenden Art den Vorrang vor einer eher pragmatischen Beurteilung, auch wenn sie gegebenenfalls zu einer Verlangsamung des medizinischen Fortschritts führen sollte. Denn das technische Potential verführt die einen zu einer Machbarkeits-Euphorie, die anderen zu einer völligen Ablehnung, beides aber sind falsche Extreme: Es gilt, in dieser Zeit in hohem Maße Sensibilität und ein Höchstmaß an Verantwortlichkeit zu zeigen, und dabei moralische Kompetenz fortzuentwickeln. Leben ist mehr als biologisches Kapital, das als Mittel zum Zweck dienen kann, oder/und das der Kosten-Nutzen-Rechnung unterliegt. Deshalb muss (neu) gelernt werden, auch in Grenzsituationen menschliches Leben als „etwas“ zu begreifen, das seinen Selbst-Zweck unbedingt und in jedem Fall in sich trägt.
Darum ist auch und gerade in der Biotechnologie und in der europäischen Wissen-schaftsethik eine Abkehr von der Haltung zu fordern, dass das, was technisch machbar ist, auch gemacht werden muss. Es gilt, von der Dominanz des technisch Machbaren weg zum lebensdienlich ethisch Vertretbaren - als Leitprinzip des medizinischen Fortschritts - hin zu kommen. Eine solche Kultur des Lebens erfordert konkret geradezu einen kategorischen Imperativ, stets die menschen- und lebensdienliche Perspektive im Auge zu behalten. Es geht um den Blick nach vorne, die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit dem, was möglich ist, was vielleicht einmal möglich sein wird. Es geht auch um Hoffnungen und Sehnsüchte der Menschen, mit denen verantwortungsvoll umgegangen werden muss.
Im Blick auf die Forscher heißt das etwa, die Chancen und Risiken eines Forschungs-gegenstandes verantwortungsbewusst zu überprüfen, einer sorgsamen Folgenabschät-zung zu unterziehen und über das Tun gewissenhaft Rechenschaft abzulegen. Die na-tionalen und auch transnationalen Parlamente sind gefordert, durch entsprechende Gesetze der Komplexität, den Risikodimensionen, den Zukunftswirkungen und den ethischen Implikationen Rechnung zu tragen. Hierbei lasse ich mich von Jürgen Habermas leiten, der die Gesellschaft und Wissenschaft auffordert, das Orientierungs- und Motivationspotential der Religionen nicht zu vernachlässigen. Ich beziehe mich dabei auf seine im Jahr 2007 formulierten Positionen zum Verhältnis von säkularem und religiösem Bürger. Habermas fragt, wie „angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen das Verhältnis von säkularen und religiösen Sprachspielen, zwischen Bürgern und Institutionen gedacht werden kann“, wobei er sich sicher ist, „dass moderne Gesellschaften - wenn sie das Humane stärken wollen - immer auch auf ein Verständnis und eine Übersetzung der Potentiale religiöser Traditionen angewiesen sind.“
Die christliche Religion bewahrt Menschen vor Machbarkeits- und Erlösungsphantasien, die an wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Errungenschaften ange-hängt werden. Das menschenfreundliche Potential der christlichen Religion möchte und wird die Katholische Kirche um der Humanität unserer Gesellschaft und um des Menschen willen im gesellschaftlichen Diskurs halten. Die christliche Religion ver-mag Menschen Orientierung zu bieten, wenn es um die Identifizierung moralisch be-denklicher Ziele sowie moralisch falscher Mittel geht. Die Achtung vor der unbeding-ten Würde jedes Menschen, auch und gerade in den Grenzbereichen seiner Existenz, zu Beginn seines Lebens, in Krankheit, Sterben und Tod, gebietet es, klare und eindeutige Regelungen aufzustellen. Leitprinzip bei all diesen Beratungen und Vereinbarungen muss sein, dass Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt wird, in dem es heißt, dass das Recht jedes Menschen auf Leben gesetzlich zu schützen ist.
Gelingt es nicht, einer Ethik zum Durchbruch zu verhelfen, die den dramatischen Herausforderungen der Biotechnologien standhalten kann, könnte in nicht so ferner Zukunft wahr werden, was ausgerechnet Bertolt Brecht in seinem Bühnenstück ‚Das Leben des Galilei’ den Naturwissenschaftlicher Galileo Galilei sagen lässt: „Wenn Wissenschaftler ... sich damit begnügen, Wissen um des Wissens willen aufzuhäufen, kann die Wissenschaft zum Krüppel gemacht werden, und eure neuen Maschinen mögen nur neue Drangsale bedeuten. Ihr mögt mit der Zeit alles entdecken, was es zu entdecken gibt, und euer Fortschritt wird doch nur ein Fortschreiten von der Menschheit weg sein. Die Kluft zwischen euch und ihr kann eines Tages so groß werden, dass euer Jubelschrei über irgendeine neue Errungenschaft von einem universalen Entsetzensschrei beantwortet werden könnte."
Das neue Forschungsrahmenprogramm ‚Horizont 2020’
Was folgt aus der oben ausgeführten ethischen Reflexion für die zukünftigen Regelungen auf europäischer Ebene? Besonders aktuell, meine Damen und Herren, sind die Überlegungen zum neuen Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“. Morgen (30.11.2011) werden die Vorschläge der Kommission veröffentlicht. Wir müssen und werden hier fragen: Wurden bei der Erarbeitung die weitreichenden Folgen aus dem EuGH-Urteil bedacht, sind sie eingeflossen? Wo müssten sie sich widerspiegeln?
Das 7. Forschungsrahmenprogramm
Die in meiner Rede aufgeworfenen Fragen spielten bei der Diskussion um das 7. For-schungsrahmenprogramm vor einigen Jahren bereits eine große Rolle, als überlegt wurde, ob die Forschung mit embryonalen Stammzellen und deren Gewinnung durch den „Verbrauch“ von Embryonen mit Mitteln der Europäischen Union gefördert wer-den dürfen. Die von mir eingangs angeführte Heterogenität in Bezug auf die Betrach-tung des Status des embryonalen Menschen führte damals zu einem Kompromiss. Es werden zwar keine Projekte gefördert, die die Zerstörung von menschlichen Embryo-nen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zum Gegenstand haben. Jedoch werden europäische Fördergelder für die Forschung an bereits gewonnenen, menschlichen embryonalen Stammzellen und für hierauf basierende Forschungstätigkeiten zur Verfügung gestellt. Diese Förderpolitik sollte sich verändern! Der Argumentation des EuGH, der Entscheidung des EU-Gesetzgebers für den Primat der Menschenwürde konsequent folgend, kann embryonale Stammzellforschung zukünftig nicht mehr förderungswürdig sein! Der Gerichtshof verweist dazu auf die umfassende und konsequente Achtung der Menschenwürde des Embryos, unabhängig von den Forschungsansätzen. Eine Unterscheidung zwischen der nicht förderfähigen Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen und der Förderfähigkeit von auf bereits hergestellten embryonalen Stammzellen basierender Forschungstätigkeit ist ethisch nicht haltbar.
Der geplatzte Traum von therapeutischen Verfahren mit embryonalen Stammzellen
Von höchster Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die der Frankfurter Allgemei-nen Zeitung vom 16.11.2011 zu entnehmende Information, dass der weltweit erste klinische Versuch, mit embryonalen Stammzellen schwerkranke Menschen zu behandeln, von der kalifornischen Biotechfirma Geron Anfang der Woche (zweite Novemberwoche 2011) wegen zu hoher Kosten eingestellt wurde. „Das vorläufige Ende des klinischen Experiments, an dessen Ende die weltweit erste Zulassung der Therapie mit embryonalen Stammzellen stehen sollte, ist ein herber Rückschlag für die regenerative Medizin. Eines der ambitioniertesten Biotechnikunternehmen hat damit seine selbst gesteckten Erwartungen kurzfristig aufgegeben und damit nicht zuletzt die Hoffnung vieler Patientenverbände in Frage gestellt, die mit Stammzelltechnologie große therapeutische Fortschritte verbindet“, war da zu lesen. Lässt man die euphorischen Prognosen im Hinblick auf Heilung schwerstkranker Menschen durch Therapie mit embryonalen Stammzellen Revue passieren, ist das mehr als eine ernüchternde Feststellung.
Exkurs: Zur Geschichte der Stammzellforschung
Zu Beginn der Debatte um die Stammzellen ging man davon aus, dass Stammzellen - adulte und embryonale - besonders geeignet sind, schwere Krankheiten zu heilen. Adulte Stammzellen werden - ethisch völlig unbedenklich - dem ausgewachsenen Menschen entnommen. Embryonale Stammzellen dagegen werden dem menschlichen Embryo entnommen, der jedoch dabei getötet werden muss. Darin liegt die ethische Problematik. Denn menschliches Leben beginnt nach gesicherter biologischer Erkenntnis mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Die Tötung menschlicher Embryonen ist ethisch nicht vertretbar. Wo menschliches Leben existiert - so urteilt das Bundesverfassungsgericht - kommt ihm Menschenwürde zu.
Die Diskussionslinien verliefen dabei stets ähnlich: Schon im Rahmen der ersten Diskussionen um die embryonalen Stammzellen wurde auf die mögliche Heilung bislang unheilbarer Krankheiten verwiesen. Parkinson, Alzheimer, Diabetes, Rückenmarksverletzungen, Herzerkrankungen könnten durch Zellersatz aus embryonalen Stammzellen geheilt werden. Die notwendige Tötung embryonaler Menschen wurde legitimiert durch die von der Erforschung embryonaler Stammzellen zu erwartenden Heilungen von schweren Krankheiten. Die Forschung an embryonalen Stammzellen wurde von engagierten Wissenschaftlern und auch von vielen Medien euphorisch als Königsweg zur Entwicklung therapeutischer Verfahren bei schweren Erkrankungen propagiert! Als prominentes Beispiel darf ich einen deutschen Stammzellforscher zitieren, der schon im Jahr 2000 in der FAZ formulierte: „Uneingeschränkte Vermehrbarkeit und Pluripotenz machen embryonale Stammzellen zu einer unerschöpflichen Spenderquelle für die Transplantationsmedizin. Nervenzellen für Parkinson-Patienten, Herzmuskulatur für Infarktopfer, insulinbildende Zellen für Diabetiker und blutbildende Zellen für Leukämiekranke sind nur einige Visionen, die sich an die neue Technologie knüpfen.“ (So versprach es der Stammzellforscher Oliver Brüstle in der FAZ am 18.08.2000.)
Mehrere Jahre gingen diese Heilungsversprechen durch die Wissenschaftsteile und Feuilletons aller großen Zeitungen und Magazine. Wer diese Versprechen anzweifelte oder dem Weg zu diesen Heilungszielen ihre ethische Legitimität absprach, galt als hinterwäldlerischer Gegner der Forschung und unbarmherziger Feind der berechtigten Ansprüche schwerkranker Menschen auf ein gesundes Leben. Öffentlichkeit und Politik wurden einem Trommelfeuer der Argumente ausgesetzt. Als die Debatte im Zusammenhang mit der im Interesse der Forschung angeblich unbedingt notwendigen Verlegung des Stichtags im Jahr 2006 in der Öffentlichkeit und der Presse erneut aufflammte, titelte zum Beispiel ‚Die Welt’: „Letzte Hoffnung für Millionen. Wissenschaftler fordern mehr Freiheit, um lebensrettende Therapien zu entwickeln. Heute debattiert der Bundestag über die Zukunft der Stammzellforschung.“
Die öffentliche Diskussion wurde dabei - unter Verschweigen von Erfolgen mit adulten Stammzellen - mit falschen Annahmen über die Heilungspotentiale und mit unrichtigen Argumenten über die Notwendigkeit ‚frischer’ embryonaler Stammzelllinien zum Ziel der Gesetzgebung gebracht. Vor diesem inszenierten Hintergrund kam es schließlich zur Novellierung des Stammzellgesetzes von 2008 mit der Verlegung des Stichtages auf den 1. Mai 2007.
Halten wir dagegen den bisher erreichten Stand fest: Von den durch Forscher und Medien zwischen 2000 und 2008 geweckten Versprechungen bezüglich der therapeutischen Möglichkeiten der embryonalen Stammzellen ist bislang nichts wahr geworden. Es gibt nach 10 Jahren Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen keine einzige Therapie. Auch in Ländern, in denen Forscher unbeschränkten Zugang zu menschlichen embryonalen Zellen haben und Embryonenforschung ohne Einschränkung möglich ist, gibt es keine Hinweise auf in der Entwicklung befindliche Therapien, die über das Tierversuchsstadium hinausgegangen sind.
Die Erforschung adulter Stammzellen, die parallel stattfand, wurde als aussichtslos, schwierig und zu wenig erfolgversprechend bezeichnet. Von dieser ethisch völlig unbedenklichen Forschung und den sich dabei bald einstellenden therapeutischen Erfolgen wurde in breiter Öffentlichkeit nur selten berichtet. Zudem wurde das Tumorrisiko bei Therapien mit menschlichen embryonalen Stammzellen nicht gesehen bzw. nicht angemessen dargestellt. Auch das vorgebrachte Argument, dass für die Forschung an embryonalen Stammzellen noch einige Zeit gebraucht würde, um die adulten Stammzellen besser zu verstehen, konnte nie seriös belegt werden. Schließlich stellte sich die Forderung der Ermöglichung des Imports von neuen, nach dem ersten Stichtag gewonnenen, ‚frischen’ embryonalen Stammzelllinien wegen möglicher Kontaminierung als zweifelhafte Behauptung heraus. Denn nach dem Stammzellgesetz von 2008 wurden bis heute keine Anträge für neuverfügbare und doch vorgeblich so dringend benötigte embryonale Stammzellen gestellt. Die Argumente, die schließlich zu der Gesetzesnovelle von 2008 und zur Verschiebung des Stichtages geführt haben, waren also unrichtig!
Noch zwei bemerkenswerte Nachträge:
Ein erster: Durch Erfolge beim Klonen hatte der koreanische Wissenschaftler Woosuk Hwang zunächst große Begeisterung ausgelöst. Die in renommierten naturwissenschaftlichen Zeitschriften publizierten erfolgreichen Experimente beim Klonen von Menschen stellten sich schon bald als wissenschaftlicher Betrug im großen Stil heraus! Der als renommierter Forscher im Bereich der Embryonenforschung geltende Professor wurde des wissenschaftlichen Betruges überführt und im Oktober 2009 von einem Gericht in Seoul zu 2 Jahren Haft verurteilt. Bis dahin hatte er bewusst Ergebnisse gefälscht und Bilder manipuliert, und die wissenschaftliche, öffentliche und politische Welt irregeführt. Ein solcher Vorgang hat die Glaubwürdigkeit von Naturwissenschaftlern im Bereich der Stammzellforschung insgesamt erheblich erschüttert.
Ein zweiter: Gerade die restriktiven Regelungen der Stammzellforschung in Deutschland führten zur Suche nach alternativen, ethisch vertretbaren Möglichkeiten. Hierbei ergaben sich inzwischen erfreuliche und aus meiner Sicht ethisch unbedenkliche Perspektiven. Die Erzeugung ‚quasiembryonaler’ Stammzellen, d.h. Stammzellen, die durch Reprogrammierung normaler menschlicher Zellen gewonnen werden, erübrigt vermutlich die weitere Forschung an aus menschlichen Embryonen gewonnenen embryonaler Stammzellen, um therapeutische Verfahren zu entwickeln. Das in Deutschland geltende Verbot, menschliche Embryonen zu Forschungszwecken zu töten, hat also letztlich zu neuen Forschungsergebnissen und ethisch unbedenklichen Verfahren geführt. Deutschland gehört in der Zukunftstechnik der Reprogrammierung zu den führenden Ländern. Das Gleiche gilt für die Nutzung der adulten Stammzellen für therapeutische Verfahren. Dies ist eine lebensfreundliche und das Leben schützende Entwicklung und zugleich ein Hinweis, wie sich der intensive und beharrliche Schutz des Lebens so bewähren kann.
In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein: Warum eigentlich werden die Erfolge mit den auf verschiedene ethisch unbedenkliche Weise gewonnenen, nicht-embryonalen Stammzellen nicht stärker ins Licht der Öffentlichkeit und damit der politisch Verantwortlichen und so entsprechendem politischem Handeln gebracht? Warum werden die adulten Stammzellen so wenig öffentlichkeitswirksam in ihrer Bedeutung für Heilungsverfahren herausgestellt? Warum wird die, schon eine Dekade andauernde Geschichte des Scheiterns von Erfolg versprechenden Therapien mit embryonalen Stammzellen verschwiegen?
Patente auf Pflanzen und Tiere
Mit Blick auf die Uhr kann ich weitere Beispiele zwischen dem technisch Machbaren und dem Prinzip Verantwortung nur noch anreißen: Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes musste sich im vergangenen Jahr ausführlich mit Brokkoli und Tomate befassen – und muss dies auch weiterhin tun. Hintergrund ist die Frage, ob es Patente auf Pflanzen und Tiere geben kann, auf Bestandteile der Schöpfung, die allenfalls gefunden, aber nicht erfunden werden können. Durch die veränderten Möglichkeiten des Machbaren erhalten wir immer tiefere Einblicke in biologische Abläufe und Vorgänge der Natur, die uns bislang entzogen waren. Neben dem Erkenntnisgewinn werden auch Veränderungen biologischer Abläufe und biologischer Komponenten bis hin zu deren eigenständigem Design und Konstruktion in der Synthetischen Biologie möglich. Hierdurch entstehen der Bedarf und die Notwendigkeit, die entwickelten Verfahren, Entdeckungen und „Produkte“ als geistiges Eigentum rechtlich zu schützen. Dementsprechend haben die Zahl von Patentanträgen auf biotechnologische „Erfindungen“ und ihre Bewilligungen in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Brokkoli, Tomate, Melone, Kuh und Schwein sind nur einige der Beispiele dafür. Auch unter dieser Perspektive: eine gewaltige Mentalitätsveränderung! Aus christlicher Sicht ist die Natur eine von Gott gegebene und vorgegebene Schöpfung, die als solche einen Eigenwert besitzt und mehr ist ein „Rohstofflager“. Aufgrund der Verantwortung des Menschen für seine Mitgeschöpfe sind an den Umgang mit Patenten auf Pflanzen und Tiere andere Maßstäbe anzulegen als an Patente auf herkömmliche technische Erfindungen! Unser Umgang mit Tieren und Pflanzen oder Teilen derselben - sei er wirtschaftlich, wissenschaftlich oder gesetzgeberisch - muss der unableitbaren Würde des Lebens Rechnung tragen. Allein dies lässt die Anwendung des Patentrechtes und seiner Grundzüge auf Pflanzen und Tiere scheitern.
Im Rahmen von Biopatenten und ihrer Reichweite für Tiere und Pflanzen bedeutet diese Grundperspektive christlicher Schöpfungsverantwortung, die unterschiedlichsten Wirkungszusammenhänge weit über unmittelbare menschliche Verwertungszwecke hinaus zu betrachten. Das Patent - das ist sein Sinn - gibt dem Patentinhaber das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen. Werden Patente aber darauf reduziert, werden die ursprüngliche Funktion als Schutzrecht einerseits und die Sozialpflichtigkeit andererseits gerade im Bereich der Biopatentierung nachrangig. Daher muss eine Abwägung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen von Patenten im Sinne eines ethischen Prinzips der Nachhaltigkeit erfolgen. Diese Abwägung setzt eine Solidarität über Generationen und Ländergrenzen hinweg und eine umfassende Solidarität mit den Armen voraus. Im Umgang mit der Schöpfung ist die Menschheit eine globale Risikogemeinschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verantwortliches Handeln, ethisch orientier-tes Handeln, speziell das politische, wird mit dem wachsenden Europa nicht geringer, sondern größer – gerade im Umgang mit den Biotechnologien!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!