Bischof Dr. Gebhard Fürst zum christlich-islamischem Podium ‚Bioethik geht uns alle an’ 2005

Ulm, 95. Katholikentag

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

gestatten Sie mir, dass ich in einigen Thesen versuche, die Haltung der christlichen Kirchen möglichst kompakt in zehn Thesen vorzustellen. Hierbei muss ich allerdings einschränkend vorwegschicken, dass es zwischen den christlichen Konfessionen teilweise Unterschiede gibt, die ich an entsprechender Stelle markieren werde. Grundsätzlich geleitet werden Christen aller Konfessionen dabei vom Glauben an Gott als den Schöpfer, Erlöser und Vollender der Welt und des Menschen. Diese drei Facetten christlichen Gottesglaubens spielen auch in der bioethischen Diskussion eine erhebliche Rolle.

1. "Wir sind besser als Gott", lautet die Überschrift eines Artikels im "SPIEGEL" zur Forschung an embryonalen Stammzellen, eine Werbung für den "FOCUS" thematisiert die Frage, ob es "Kinder aus einem Wunschkatalog" gibt. So wird die Problematik der Genforschung und -technik häufig reißerisch-medial vermittelt. Dahinter verbergen sich jedoch grundlegende anthropologische wie ethische Fragestellungen.

Die Kirchen bejahen grundsätzlich die neuen Methoden der Biotechnik, sofern sie dem (menschlichen) Leben dienen, sehen in ihnen aber auch ein großes Gefährdungspotenzial, das in erster Linie aus dem Gebrauch resultiert, den der Mensch von ihnen macht. Die Position der Kirchen ist in diesen Fragen durchaus nicht wissenschafts- oder forschungsfeindlich, sondern lebensfreundlich. Sie befürworten daher die Gentechnik und Biomedizin, wo sie die Würde des Menschen achtet und fördert; sie kann aber auch nicht umhin, auf Gefahren und Folgen hinzuweisen, die sich hieraus ergeben. Genforschung und Gentechnik können außerordentlich segensreich wirken, sie können aber auch zum Fluch werden. Das geschieht, wenn sie offen oder insgeheim der Versuchung nachgeben, einen Neuen Menschen produzieren zu wollen.

Für das christliche Verständnis des Menschen ist der Glaube an Gott den Schöpfer wesentlich. Geschaffensein bedeutet aber mehr als nur produziert, mehr als nur gemacht worden zu sein. Im Glauben an den Schöpfer erfährt sich der Mensch als ein Geschöpf unter Geschöpfen (und insofern in einer fundamentalen Solidarität mit aller Kreatur), zugleich aber als das zur Gottebenbildlichkeit erschaffene Geschöpf, was seine fundamentale Menschenwürde begründet. Wird die menschliche Person durch das schöpferische Handeln Gottes konstituiert, dann ist die menschliche Person, bevor sie irgend etwas - für sich oder für andere - tun kann, ein unbedingter Selbstwert. Und das heißt: sie hat Würde. Sie hat eine Würde, die nicht erst durch ihr eigenes Handeln konstituiert wird. Deshalb darf das Leben des Menschen niemals kommerziell zur Disposition gestellt werden. Denn das Leben ist mehr als ein biologisches Kapital, das sozialpolitischen Kosten/Nutzen-Erwägungen unterliegt. Und deshalb ist unser Umgang mit dem ganz jungen Menschen, der noch gar nichts für sich tun kann, und mit dem alten Menschen, der kaum noch etwas oder gar nichts mehr für sich tun kann, geradezu das Kriterium für die Menschlichkeit unserer Gesellschaft.

2. Der Rückbesinnung auf den Schöpfungsglauben kommt in den Stellungnahmen der Kirchen in Fragen der Bioethik eine grundlegende Bedeutung zu, insofern damit der Begriff der Verantwortung durch die Relationen zum Schöpfer und zur geschaffenen Welt inhaltlich charakterisiert werden kann. Praktizierte Verantwortung beinhaltet die Respektierung von Grenzen menschlichen Verfügens. Das Recht, ein Mensch zu sein, wie es dem besonderen „Status“ des Menschen als Ebenbild Gottes entspricht, beinhaltet eine fundamentale uneingeschränkte Schutzwürdigkeit, die jedem zukommt, der lebt.

3. Diese Aussagen werden von den Kirchen ungeschmälert auf die Frage von Lebensbeginn, Personalität und Schutzwürdigkeit zur Anwendung gebracht. In diesem Sinn vertreten die Kirchen in ihren offiziellen Erklärungen eine gemeinsame Position, nämlich die des Menschenwürdeschutzes, unter dem auch der menschliche Embryo von seiner Entstehung, also der vollendeten Bildung eines neuen Genoms aus Ei- und Samenzelle, an steht. Aus der Verschmelzungstheorie, also der Menschwerdung des Embryos mit dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, ergibt sich ein Recht auf Schutzwürdigkeit von Anfang an: Ein Embryo hat bereits alle genetischen Informationen - dies ist der Beginn der materiellen Leiblichkeit.

4. Da das Leben die Grundlage von Würde ist, schließt der Schutz der Würde den des Lebens notwendig ein. Den theologischen Grund dafür, in jedem Menschen eine Person zu sehen und anzuerkennen, sehen die Kirchen darin, dass sich personales Sein der schöpferischen Kraft der Liebe Gottes verdankt, die allen ge-schöpflichen Beziehungen voraus- und zugrunde liegt.

Forschungsfreiheit und der Wunsch nach Gesundheit gelten daher nicht unbedingt, sondern nur, soweit die Würde eines anderen Menschen nicht tangiert wird. Wird also ein Embryo in vitro zu Forschungszwecken erzeugt oder nach Diagnostik verworfen, dann wird er lediglich als Mittel für andere Zwecke benutzt, sein Selbstzweck wird übergangen. So ist auch eine Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den zu erwartenden Vorteilen aus embryo-nenverbrauchender Forschung "zum Wohle" anderer per se nicht zulässig. Die Formel ‚Embryonen müssen getötet werden, damit geborene Menschen überleben können’ ist nicht haltbar, auch wenn die Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen mit immensen, bislang jedoch nicht eingelösten Heilsversprechen gerechtfertigt wird. Kein Mensch hat das Recht, auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen Heilungsmöglichkeiten zu fordern.

Wenn menschliches Leben als Mittel zum Zweck betrachtet wird – so bei der verbrauchenden Embryonenforschung –, dann wird den ”Schöpfern” eine besondere Entscheidungsmacht zugewiesen, die ihre Kompetenz überschreitet. Die Gefahr der Versachlichung und Verobjektivierung des menschlichen Lebens in den Händen der Forschenden ist Grund genug für ethische Bedenken und äußerste Beschränkung auf diesem Gebiet.

5. Ein fundamentaler Diskussionsbedarf zeigt sich dabei in der Verhältnisbestimmung von Person und Natur, was besonders in der evangelischen Theologie und Ethik zu unterschiedlichen Positionen führt. Denn die durch die Biomedizin eröffneten Erkenntnis- und Eingriffsmöglichkeiten stellen nicht nur eine ethische Herausforderung dar, sondern auch eine anthropologische und eine naturphilosophische. Zentrale Grundbegriffe menschlicher Selbstverständigung wie etwa „Sein“, „Leben“, „Empfinden“, Denken“ usw. sind in der philosophischen und theologischen Tradition auf einem anderen naturphilosophischen Hintergrund gebildet worden. Für viele ist daher eine Inkongruenz mit einer heutigen, im Zeichen der Genomforschung stehenden Weltsicht unübersehbar geworden. Daher wird man der biophilosophischen Kernfrage „Was ist Leben?“ und der Aufgabe einer hermeneutischen Grundlegung eines praktisch-moralischen Lebensbegriffs nicht ausweichen können.

6. Die moralische Legitimation für medizinische und biotechnologische Forschungstätigkeiten resultiert aus Sicht zahlreicher Wissenschaftler aus der Erwartung, dass sich neue Möglichkeiten sowohl der Krankheitsbekämpfung als auch des Erkennens und Beseitigens genetisch bedingter Krankheiten ergeben könnten. Die Kirchen anerkennen, dass die Gesundheit ein hohes Gut darstellt und das menschliche Leben als fundamentales Rechtsgut zu schützen ist, warnen aber davor, dass auf die Biowissenschaften die „Heilserwartungen“ eines Lebens ohne Krankheit und Leiden projiziert werden bzw. dass diese von ihnen selbst erzeugt werden. Ein wesentliches Problem bezüglich medizinethischer Fragen der Gentechnik liegt darin, dass sich in der modernen Gesellschaft ein utopischer Ge-sundheitsbegriff entwickelt hat, so dass das Ziel medizinischen Handelns die Herstellung eines Zustandes des Glücks und der Vollkommenheit” geworden ist. Schmerz solle beseitigt, Krankheit ausgetilgt und der Tod bekämpft werden.

Dies hat aber zur Folge, dass Glück nicht mehr als Gnade, sondern als Recht verstanden wird. Die religiöse Sehnsucht nach Heil schlägt um in die Forderung nach dem Recht auf Glück, auf Leidfreiheit oder auf ein in jeder Hinsicht gesundes Kind. Die Leidensmöglichkeit und Leidensfähigkeit des Menschen wird ausgeblendet, aus Sicht des christlichen Glaubens wird die eschatologische Dimension menschlichen Lebens, die ihre Vollendung in der endzeitlichen Hoffnung des christlichen Glaubens hat, ins Diesseits verlagert. Die Überwindung des Todes oder das mögliche Hinausschieben wird zum Ziel medizinisch-technischen Handelns. Eine Gefahr ist dabei, dies möchte ich am Rand ausdrücklich anmerken, dass die Beeinträchtigung des Wohlbefindens als eine Verhinderung von Glück gesehen und dass, zugespitzt, einem Klima der Diskriminierung gegenüber Behinderten und Kranken der Boden bereitet wird. Der christliche Glaube in seiner Ausrichtung auf Gott als Vollender der Schöpfer bewahrt Menschen hier vor Machbarkeits- und Erlösungsphantasien, die an wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Errungenschaften angehängt werden.

7. Die christliche Ethik rät angesichts dieser Problematiken zu einer zurückhaltenden Position. Ich möchte mit dem jüdischen Philosophen Hans Jonas für eine Ethik plädieren, die anstehenden ethischen Fragen nachhaltig zu bedenken und Antworten zu finden, „bevor wir uns auf eine Fahrt ins Unbekannte einlassen". Hans Jonas rät ganz konkret angesichts so gewaltiger Dimensionen der Kategorie Verantwortung dazu, im Zweifelsfall, der heute der Regelfall sei, folgende Grundregel anzuwenden: „in dubio pro malo – wenn im Zweifel, gib der schlimmeren Prognose vor der besseren Gehör, denn die Einsätze sind zu groß geworden für das Spiel.“ Es spricht vieles dafür, die von Hans Jonas unter dem Oberbegriff „Prinzip Verantwortung“ für solche Sonderfälle entwickelte „Heuristik der Furcht“ in dem Sinne Platz greifen zu lassen, dass ungünstige Prognosen der Risiken und der Begleit- und Nebenwirkungen zu beachten sind. Eine Verantwortungsethik verdient deshalb bei der Bewertung von Konfliktsituationen der hier vorliegenden Art den Vorrang vor einer eher pragmatischen Beurteilung, selbst wenn sie gegebenenfalls zu einer Verlangsamung des medizinischen Fort-schritts führen sollte.

Was wissenschaftlich und technisch versucht wird, gerade in der Medizin und Pharmazeutik, muss jedoch dem Wohl des Menschen, auch dem Wohl der kommenden Generationen nachgewiesenermaßen dienen. Nachgewiesen werden muss, warum etwas im Bereich der Forschung und Anwendung getan wird, und nicht, warum es nicht getan werden soll. Die Position, dass es vielleicht einmal nutzen und vielleicht auch nicht schaden wird, reicht nicht aus, wenn es um solche Probleme wie die anstehenden geht. In den Möglichkeiten der Biotechnologien handelt es sich um eine qualitative und nicht nur um eine quantitative Steigerung menschlicher Verfügungsmacht über menschliches Leben. Unsere Verantwortung wird auf ein nie zuvor Gekanntes und auch ethisch früher nicht Bedachtes ausgedehnt.

8. Gesundheit kann niemals jemand garantieren, auch nicht durch PID oder die Züchtung von menschlichen Ersatzorganen. Letztlich sind und bleiben Menschen endliche Wesen: Menschen, die in der Regel krank und alt werden und ausnahmslos sterben müssen. Das christliche Verständnis des Menschen ist am leidenden und getöteten Jesus von Nazareth orientiert und behauptet auch und gerade im Blick auf den durch die Kreuzigung entsetzlich entstellten Christus, dass sich in ihm die Würde des Menschen zeigt. Auch und gerade der Mensch in seiner Schwäche hat eine von Gott definitiv anerkannte Person ist und also Würde. Aus juristischer Perspektive hat diesen Gesichtspunkt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Ernst Benda deutlich zur Geltung gebracht und betont, dass die Bedeutung der Menschenwürde sich gerade dann am deutlichsten zeigt, wenn man nicht von der Vollkommenheit des Menschen, sondern von seiner Unvollkommenheit ausgeht. „Was Menschenwürde wirklich bedeutet, zeigt sich... in den Strafanstalten, den Häusern der Psychiatrie, den Asylanten- und Obdachlosenherbergen und in den Pflegeheimen.“ Insofern führt uns der leidende Mensch auf die heute so kontrovers beschworene Würde des Menschen zurück, die nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unantastbar ist. Grundlegende ethische Normen wie das Prinzip der Menschenwürde und das Tötungsverbot dienen in besonderer Weise dem Schutz derer, die ihre Ansprüche nicht selbst geltend machen können, und ebenso dem Schutz all derer, die medizinisch gesehen nicht mehr heilbar sind. Eine jede „Ethik des Heilens und der Bewahrung der Schöpfung“, die einen solchen Namen verdient, ist diesen Normen ausnahmslos verpflichtet.

9. Weil aber Krankheit und Leiden immer zum irdischen Leben gehören, ist es notwendig, dass jeder Einzelne wie auch die Gesellschaft als Ganze fähig bleiben, mit Krankheiten und Leiden zu leben und den unheilbaren Menschen beizustehen. Dies ist nur möglich, wenn die Würde aller menschlichen Lebewesen vom Beginn bis zum Tod uneingeschränkt geachtet wird. Hinsichtlich der ethischen Beurteilung der biomedizinischen Anwendungsbereiche gehen die Kirchen davon aus, dass die Würde menschlichen Lebens nicht auf den ihm eigenen empirisch aufweisbaren körperlichen und seelisch-geistigen Qualitäten, sondern auf der unbedingten Annahme allen Menschenlebens durch Gott beruht, dass sowohl das ungeborene wie auch das behinderte Menschenleben nicht minder „wertvoll“ und nicht minder zu schützen sind als das geborene und gesunde Leben.

10. Die Kirchen sehen diese Überzeugung durch die vorgeburtliche Diagnostik, die Präimplantationsdiagnostik (PID) und durch „prädikative“ genetische Test-verfahren gefährdet, weil sie zu einem Urteil herausfordern, in dem zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben unterschieden wird. Die somatische Gentherapie wird grundsätzlich bejaht, jedoch werden Eingriffe in die Keimzellen auch als „therapeutische Maßnahmen“ abgelehnt, weil die Würde des Menschen es gebietet, dass ihm die individuellen genetischen Anlagen nicht durch Eingriffe anderer zugeteilt und damit die Tore zur „Menschenzüchtung“ geöffnet werden.

 

 

 

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