Bischof Dr. Gebhard Fürst zur ‚Patientenverfügung’ 2007

Tübingen, Klinikseelsorge

Bei Kranken, Patienten und ihren Angehörigen wachsen Ängste, die schier unendlichen medizinischen Möglichkeiten könnten am Lebensende unkritisch eingesetzt werden und so möglicherweise das Leiden verlängern. Viele Fragen tauchen da auf: So schwer solche Fragen sind, es ist gut, ihnen nicht auszuweichen. Denn zum verantwortlichen Leben gehört immer auch das Annehmen der eigenen Sterblichkeit und das Bedenken des Todes.

In der gegenwärtigen Situation unserer Gesellschaftskultur fällt uns zu unserem eigenen Sterben meist nur die Frage ein: Wie regle ich das? Aber Sterben und Tod lassen sich nicht wegregeln. Ich erlebe in wachsendem Maße das Bedürfnis, das eigene Sterben und den eigenen Tod dadurch bewältigen zu wollen, dass ich ja alles richtig regle und die richtigen Verfügungen treffe.

Dahinter verbirgt sich oft eine Mentalität, die Leben, Sterben und Tod in den Griff bekommen möchte durch Regelungen und Verfügungen. Diese sind sicher auch wichtig, wichtiger aber ist im Leben selbst ein inneres, bejahendes Verhältnis zu bekommen zu meiner conditio humana, zum eigenen Menschsein, zu meinem Leben, zu meinem Sterben und zu meinem Tod.

Der gegenwärtige Streit um die Patientenverfügung darf dies nicht ersetzen. Die ars moriendi, die Kunst als Lebender ein Sterblicher zu sein und in dieser ein Leben lang erlernten Kunst seinen ureigenen Tod anzunehmen und so zu sterben, ist durch keine noch so gelungene Regelung und Festlegung zu ersetzen. Dies dürfen wir nicht vergessen, wollen wir einen guten Tod sterben. Hier stellen sich letzte Fragen religiöser Grundorientierungen und des Bildes vom Menschen. Ich nehme mein Sterben im vorsorglichen ‚Darüber-Nachdenken’ anders wahr, wenn ich als glaubender Mensch dem ewigen Leben entgegengehe, als wenn ich sage: Im Tod bin ich vernichtet, mit dem Tod ist alles aus!


Deshalb nur skizzenhaft einige theologisch-ethische Grundorientierungen aus christlichem Glauben:

(1) Unser Leben ist nicht unser eigenes Produkt. Es ist uns gegeben, geschenkt, damit wir es – trotz Leid und Tod – annehmen und gestalten und es so gut leben können. Auf der Basis des christlichen Glaubens sagen wir, verkünden wir: Gott ist ein Freund des Lebens. Bis zuletzt soll deshalb ein Leben als sinnvoll erfahren werden können. Konkret ist das häufig ein schwieriger Prozess. Das Bereitwerden zum Sterben kann durch schwere Schmerzen und quälende körperliche Symptome und ebenso durch massive medikamentöse Dämpfung behindert werden. Schmerztherapie, Palliativmedizin, Hospizarbeit, pflegerische Maßnahmen, mitmenschliche und geistliche Begleitung sollen es möglich machen, mit Gespür und Achtung für den sterbenden Menschen die Balance zu finden, die auch die letzte Lebensstrecke menschenwürdig durchleben lässt.

(2) Das Leben ist schließlich eine gute Gabe Gottes an uns. Wir vertrauen auf seine Begleitung und Hilfe auch für die letzte Phase unseres Lebens. In diesem Vertrauen nutzen auch Christen die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Sie erleichtert es den Ärzten, Pflegenden und auch Angehörigen, uns mit unseren Wünschen zu achten, ganz gleich, in welcher Bewusstseinslage wir uns befinden. Der christliche Glaube, dessen Mittelpunkt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ist, ermutigt jeden Menschen, das Sterben als Teil des Lebens zu verstehen und über diese Phase des Lebens nachzudenken und angemessene Vorsorge zu treffen.

(3) Viele Menschen fragen, ob die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Medizin am Ende wirklich zu einer Verbesserung der Lebensqualität beiträgt oder ob sie nur einen belastenden Sterbeprozess verlängert. Um menschenwürdig bis zuletzt leben zu können, kann sowohl eine intensive medizinische Behandlung erforderlich sein als auch der Verzicht auf ihre Anwendung. Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus und von seinen Bedürfnissen her getroffen werden.

(4) Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Menschen schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit den Verlauf ihrer letzten Lebensphase mitbestimmen. Sie können schon jetzt etwas dafür tun, dass später ihrer Vorstellung und ihrem Wunsch gemäß menschenwürdig und körperlich erträglich durch medizinische Behandlung und qualifizierte Pflege betreut werden. Patientenverfügung kann so eine wichtige Entscheidungshilfe werden.

(5) Im Hintergrund des gegenwärtigen Streits um die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen „steht eine tiefgreifende Vertrauenskrise: Viele Menschen bezweifeln, dass Medizin und Pflege in der letzten Phase des Lebens tatsächlich ihr Sterben zulassen und nicht doch alle verfügbaren medizinisch technischen Hebel in Bewegung setzen, ihr biologisches Funktionieren künstlich zu verlängern. Manche befürchten den Verlust ihrer Selbstkontrolle und misstrauen den Entscheidungen anderer, die im Falle der eigenen Nichteinwilligungsfähigkeit stellvertretend für sie existentiell bedeutsame Fragen abwägen müssen. Weit verbreitet ist zudem der Mangel an Zuversicht, auch in Krankheit, Behinderung oder Alter Lebenszufriedenheit erfahren zu können.“ (ZdK, Salzkörner, 19.11.2007)

Über das notwendige Vertrauen Arzt Patient müssen wir sprechen und auch über die Lebenszuversicht der Menschen in der gegenwärtigen Gesellschaft müssen wir sprechen!

(6) Nicht nur Vorausverfügungen (sogar formlose), sondern auch der mutmaßliche Wille, der von anderen erkundet wird, sollen also gegebenenfalls als Rechtfertigung für die Unterlassung lebensnotwendiger medizinischer Hilfsmaßnahmen gelten. Dabei muss es sich nicht um Krankheiten handeln, die einen tödlichen Verlauf nehmen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr nur um Sterbensverkürzung, sondern um direkte Lebensverkürzung gehen kann. Schon hier entstehen höchst zwiespältige Aporien.

(7) Darum muss eindeutig und klar gesagt werden: Das Töten eines Menschen kann niemals eine Tat der Liebe oder des Mitleids sein, denn es vernichtet die Basis der Liebe und des Vertrauens. Weil wir nicht selbst frei über unser Leben und schon gar nicht über das Leben anderer verfügen, lehnen wir jede aktive Beendigung des Lebens ab. Das Leben ist uns nicht frei verfügbar.

(8) Versuche, die Aussicht auf Heilung zu verbessern, können auch seitens der Kirche auf breite Unterstützung rechnen. Auch nach Ansicht der Kirche steht außer Frage, dass gutes Leben und in Verbindung damit Leidvermeidung in unserer Kultur zentrale Werte sind. Lebensverlängerung und die Gestaltung des Sterbens jedoch gehören durchaus zu den Erwartungen der Menschen. Die Beherrschung des Todes aber liegt nicht im Horizont menschlicher Handlungsmöglichkeiten.

(9) Übersehen wird zuweilen, dass Selbstbestimmungen in der Vorwegnahme vor dem Leiden anders ausfallen als im Leiden selbst. Entscheidungen, die man ursprünglich für wünschenswert hielt, werden nachträglich oft zurückgenommen. "Selbstbestimmung" ist wichtig, darf aber nicht ohne Rücksicht auf veränderte Situationen, Kontexte und Einflüsse idealisiert und rechtlicher Überprüfung weitgehend entzogen werden.

(10) Das Argument der ‚Selbstbestimmung’, das in Debatten um die Sterbebegleitung nahezu exklusiv leitend ist, muss ergänzt werden durch die Erkenntnis, dass liebevolle Zuwendung zum Menschen in der schwächsten Phase seines Lebens durch nichts zu ersetzen ist. Geliebt zu werden ist noch wichtiger als selbstbestimmt zu leben. Es geht um das Sterben an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen.

(11) Fazit: Es geht im Zusammenhang mit der Patientenverfügung um eine Gratwanderung zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung. Die Kirchen bieten allen Involvierten, Patienten, Angehörigen und allen, die im Gesundheitswesen tätig sind, an, seelsorgerlich zu begleiten. Das gilt in besonderer Weise für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Es soll nichts unversucht bleiben, um Menschen ein Leben in Frieden, Würde und Selbstbestimmung bis zum Tode zu ermöglichen.

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