Bischof Dr. Gebhard Fürst zur ‚Patientenverfügung’ 2007

Heilbronn, Klinikum ‚Am Gesundbrunnen’

Sehr geehrter Herr Prof. Cyran, sehr geehrter Herr Dr. Elser, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Häussler, sehr geehrter Herr Dr. Scheffold, sehr geehrter Herr Dr. Jakob, sehr geehrter Herr Dr. Brendle, meine sehr geehrten Damen und Herren,

in unserer Zeit ist die Aufgabe, das medizinisch Leistbare, das juristisch Vertretbare und das ethisch Unbedenkliche zu einem Ausgleich zu bringen, ungleich schwieriger geworden.
In den letzten Jahrzehnten ist das Sterben zu Hause im Kreis der Familie, der Angehörigen und Nachbarn selten geworden. Die weitaus meisten Menschen sterben in Alten- oder Pflegeheimen und Krankenhäusern. Dort wird ihnen eine fachkundige medizinisch-pflegerische Betreuung zuteil, wie sie in früheren Jahrhunderten unbekannt war. Der wachsende Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten wirft aber auch Fragen auf, die sich früher so nicht gestellt haben.
So stellen wir fest, dass bei Kranken, Patienten und ihren Angehörigen Ängste wachsen, die schier unendlichen medizinischen Möglichkeiten könnten am Lebensende und bei bewusstlosen Schwerstkranken unkritisch eingesetzt werden und so möglicherweise das Leiden verlängern. Viele Menschen machen sich Sorgen über die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? Werde ich einmal zu Hause sterben können oder wird man mich ins Krankenhaus bringen? Werden dann Menschen bei mir sein, mir beistehen und Kraft geben? Werde ich unerträgliche Schmerzen haben? Oder nur noch ohne Bewusstsein vor mich hindämmern? So schwer solche Fragen sind, es ist gut, ihnen nicht auszuweichen. Denn zum verantwortlichen Leben gehört auch das Bedenken des Todes und das Annehmen der eigenen Sterblichkeit.

I. Theologische Grundsätze
In aller Kürze möchte ich aus Sicht der Katholischen Kirche einige theologische Grundsätze vorstellen und diese anschließend auch in verschiedenen ethischen Handlungsüberlegungen umzusetzen versuchen.
Das Leben ist uns geschenkt, damit wir es – trotz Leid und Tod – annehmen und gestalten können. Gott ist ein Freund des Lebens. Er will, dass uns ein erfülltes Leben gelingt, und er befähigt uns dazu, dass wir unser Leben verantwortlich gestalten, auch in der letzten Phase. Bis zuletzt soll ein Leben als lebenswert und sinnvoll erfahren werden können. Dazu gehört auch, Informationen zu erhalten, entscheiden zu dürfen, in Verbindung mit lieben Menschen bleiben zu können, Zeit zum Durchdenken und Klären von Fragen und zum Abschiednehmen und Annehmen des eigenen Todes zu haben. Das ist häufig ein schwieriger Prozess. Das Bereitwerden zum Sterben kann durch schwere Schmerzen und quälende körperliche Symptome und ebenso durch massive medikamentöse Dämpfung behindert werden. Schmerztherapie, Palliativmedizin, Hospizarbeit, pflegerische Maßnahmen, mitmenschliche und geistliche Begleitung sollen es möglich machen, mit Gespür und Achtung für den sterbenden Menschen die Balance zu finden, die auch die letzte Lebensstrecke menschenwürdig durchleben lässt.
Aber wir machen vielfach die Erfahrung, dass wir unser Leben nicht in der Hand haben. Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Wir vertrauen auf seine Begleitung und Hilfe auch für die letzte Phase unseres Lebens. In diesem Vertrauen nutzen auch Christen die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Sie erleichtert es den Ärzten, Ärztinnen und Pflegenden, uns mit unseren Wünschen zu achten, ganz gleich, in welcher Bewusstseinslage wir uns befinden. Der christliche Glaube, dessen Mittelpunkt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ist, gibt Freiheit, über das Sterben nachzudenken und angemessene Vorsorge zu treffen.

II. Ethische Handlungsfolgerungen
Viele Menschen fragen, ob die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Medizin am Ende wirklich zu einer Verbesserung der Lebensqualität beiträgt oder ob sie nur einen belastenden Sterbeprozess verlängert. Um menschenwürdig bis zuletzt leben zu können, kann sowohl eine intensive medizinische Behandlung erforderlich sein als auch der Verzicht auf ihre Anwendung. Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus und von seinen Bedürfnissen her getroffen werden.
Aber wer entscheidet? Wer entscheidet, wenn Betroffene selbst sich nicht mehr äußern können? Wer entscheidet, wenn Menschen selbst nicht mehr sagen können, was ihr eigener Wunsch ist? Sicher werden Patienten, auch wenn sie ihre Vorstellungen und Wünsche nicht schriftlich dokumentiert haben, – der Situation angemessen – behandelt und versorgt werden. Ärzte, Ärztinnen und Pflegende haben sich verpflichtet, die Würde und den Wert jedes menschlichen Lebens bis zuletzt zu achten. Dabei setzt jede ärztliche Behandlung das Einverständnis der Patienten voraus.
Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Menschen schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit den Verlauf Ihrer letzten Lebensphase mitbestimmen. Sie können schon jetzt etwas dafür tun, dass später ihrer Vorstellung und Ihrem Wunsch gemäß menschenwürdig und körperlich erträglich durch medizinische Behandlung und qualifizierte Pflege betreut werden. Falls Menschen in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, ist eine Patientenverfügung von dem Arzt oder der Ärztin als wichtige Entscheidungshilfe zu berücksichtigen. Dies aber hat durchaus zwiespältige Seiten: Nicht nur Vorausverfügungen (sogar formlose), sondern auch der mutmaßliche Wille, der von anderen erkundet wird, sollen gegebenenfalls als Rechtfertigung für die Unterlassung lebensnotwendiger medizinischer Hilfsmaßnahmen gelten. Dabei muss es sich nicht um Krankheiten handeln, die einen tödlichen Verlauf nehmen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr nur um Sterbensverkürzung, sondern um direkte Lebensverkürzung gehen kann. Wo Leben gerettet werden könnte, wird es beendet. Und dies geschieht nicht aufgrund eines aktuellen, sondern aufgrund eines vorauserklärten oder gemutmaßten Willens, zu dem die Patientin/der Patient nicht mehr Stellung nehmen können. Ich bewerte dies hier noch nicht, weise aber schon hier auf höchst zwiespältige Aporien hin.
Das Leben ist uns nicht frei verfügbar. Genauso wenig haben wir ein Recht, über den Wert oder Unwert eines menschlichen Lebens zu befinden. Jeder Mensch hat seine Würde, seinen Wert und sein Lebensrecht von Gott her. Jeder Mensch ist ungleich mehr, als er von sich selbst weiß. Kein Mensch lebt nur für sich und kann genau wissen, was er für andere bedeutet. Weil Gott allein Herr über Leben und Tod ist, sind Leben und Menschenwürde geschützt. Auch nichttheologische Überlegungen kommen zu solch einem Maßstab unbedingter Menschenwürde. Ohne solche Anerkennung der Würde und des Lebensrechtes jedes Menschen wäre kein Zusammenleben der Menschen möglich. Es gäbe kein Recht und keine Liebe. Würde z. B. ein Arzt oder eine Ärztin einer Bitte von Angehörigen folgen und einen qualvoll leidenden Patienten töten, so würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient grundlegend zerstört. Darum muss eindeutig und klar gesagt werden: Das Töten eines Menschen kann niemals eine Tat der Liebe oder des Mitleids sein, denn es vernichtet die Basis der Liebe und des Vertrauens. Weil wir nicht selbst frei über unser Leben und schon gar nicht über das Leben anderer verfügen, lehnen wir jede aktive Beendigung des Lebens ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in unserer Gesellschaft werden Wohlstand, steigender Lebensstandard und Vitalität bis ins hohe Alter hinein als programmatische Ziele verkündigt. Viele Menschen können sich für das eigene Leben kaum mehr Entbehrungen und Grenzsituationen vorstellen. In allen Epochen der Kulturgeschichte haben sich die Menschen um die Kontrolle von Krankheit und die Abwehr frühen Todes bemüht. Durch Beschwörung und Gebet, Heilpflanzen und chirurgische Eingriffe wurde schon immer versucht, dieses Ziel zu erreichen. Menschen unterschiedlichster Zeiten und Kulturen deuteten Krankheit und Leid nicht als unabwendbares Verhängnis, sondern als beeinflussbar und sogar vermeidbar. Neu ist in unserer Zeit und in der modernen Kultur ist also nicht, dass Gesundheit im Horizont von Beeinflussbarkeit wahrgenommen wird; neu sind aber Mittel, Erwartungen und das Ausmaß, in dem diese Beeinflussung tatsächlich gelingt. Was moderne Kulturen auszeichnet, ist die Unterstellung, dass die Grenzen, auf die man bei der Beherrschung von Krankheit stößt, immer weiter verschoben werden können. Es wird Fortschritt erwartet, verbunden mit der Erwartung, dass Gesundheit sowie langes und gutes Leben herstellbar sind. Es stellt sich hier die Frage, ob moderne Menschen dadurch Gefahr laufen, die Fähigkeit zu verlieren, sich in unvermeidbares Leid fügen und ihm Sinn abgewinnen zu können. Es ist zu respektieren, wenn Patienten oder Patientinnen sich dafür entscheiden, den Weg durch Krankheit und Leid, durch das Ertragen von Schmerzen und belastenden Behandlungen als Prozess des inneren Wachstums anzunehmen. Manche Christen machen durch ihr Leiden die Erfahrung einer tiefen Solidarität mit Christus, der uns durch sein Leiden erlöst. Christen und Christinnen leben nicht mit dem alleinigen Vorsatz "mein Wille geschehe". Sie wissen, dass sie persönliche Verantwortung übernehmen sollen, aber dass nicht alles planbar ist, weder im Leben noch im Leiden. Sein Leben mitzuverantworten ist etwas anderes, als sein Leben und seinen Tod vollständig im Griff zu haben.
Versuche, die Aussicht auf Heilung zu verbessern, können auch seitens der Kirche auf breite Unterstützung rechnen. Gesundheit steht in allen Umfragen an der Spitze der Skala wünschenswerter Güter; für das Gesundheitswesen werden in Deutschland über zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufgewendet. Auch nach Ansicht der Kirche steht außer Frage, dass gutes Leben und in Verbindung damit Leidvermeidung in unserer Kultur zentrale Werte sind. Die Beherrschung des Todes aber liegt nicht im Horizont menschlicher Handlungsmöglichkeiten. Lebensverlängerung und die Gestaltung des Sterbens jedoch gehören durchaus zu den Erwartungen der Menschen. Die eindrucksvollen Erfolge der Medizin führen zu einer zuweilen ins Unermessliche gehenden Hoffnung auf Wiederherstellung der Gesundheit, auf Schmerzbeseitigung oder auf ein Leben mit einem „neuen Organ“. Konkrete Hoffnungen und Wünsche richten sich dabei zuerst auf den Arzt, sie reichen aber im Grunde weit darüber hinaus.
Gestatten Sie mir bitte noch einen sehr wichtigen Aspekt wenigstens kurz zu benennen: Immer wieder wird die Forderung nach aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) laut. “Aktive Sterbehilfe” und “passive Sterbehilfe” müssen deutlich voneinander unterschieden werden. “Aktive” Sterbehilfe meint die gezielte Tötung eines Menschen, z. B. durch die Verabreichung eines den Tod herbeiführenden Präparates (z. B. Tablette, Spritze, Infusion). Die Tötung schwerstkranker und sterbender Menschen unter bestimmten Bedingungen ist in einigen wenigen Ländern inzwischen legalisiert worden. “Aktive Sterbehilfe” ist jedoch mit dem christlichen Verständnis vom Menschen nicht vereinbar. Sie ist in Deutschland zu Recht verboten und wird strafrechtlich verfolgt, und zwar auch dann, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin erfolgt. Demgegenüber zielt “passive” Sterbehilfe auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen, insbesondere dadurch, dass eine lebensverlängernde Behandlung (z. B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Dialyse, Verabreichung von Medikamenten wie z. B. Antibiotika) bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet, nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird. “Passive Sterbehilfe” setzt das Einverständnis des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich und ethisch zulässig. Die Unterlassung medizinischer Maßnahmen, die zum Tode führt, unterscheidet sich zwar von aktiver Tötung, aber der aktive Dienst am Leben wird deutlich eingeschränkt. Das hat Auswirkungen auf das ärztliche und pflegerische Ethos.
Übersehen wird zuweilen, dass Selbstbestimmungen, wie empirische Untersuchungen in den USA zeigen, in der Vorwegnahme vor dem Leiden anders ausfallen als im Leiden selbst. Entscheidungen, die man ursprünglich für wünschenswert hielt, werden nachträglich oft zurückgenommen. "Selbstbestimmung" ist wichtig, darf aber nicht ohne Rücksicht auf veränderte Situationen, Kontexte und Einflüsse idealisiert und rechtlicher Überprüfung weitgehend entzogen werden. Das Argument der ‚Selbstbestimmung’, das in Debatten um die Sterbebegleitung nahezu exklusiv leitend ist, muss ergänzt werden durch die Erkenntnis, dass liebevolle Zuwendung zum Menschen in der schwächsten Phase seines Lebens durch nichts zu ersetzen ist. Geliebt zu werden ist noch wichtiger als selbstbestimmt zu leben. Es geht um das ‚Sterben an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen’.

Meine Damen und Herren,
es geht im Zusammenhang mit der Patientenverfügung um eine Gratwanderung zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung. Die Kirchen bieten allen Involvierten, Patienten, Angehörigen und allen, die im Gesundheitswesen tätig sind, an, seelsorgerlich zu begleiten. Das gilt in besonderer Weise für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Es soll nichts unversucht bleiben, um Menschen ein Leben in Frieden, Würde und Selbstbestimmung bis zum Tode zu ermöglichen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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