Bischof Dr. Gebhard Fürst zur Stammzellforschung und Bioethik 2003

Stuttgart, Stella Maris

Am kommenden Donnerstag (20. Februar) wird der Deutsche Bundestag eine grundsätzliche Debatte über Biopolitik und Bioethik führen.

Dabei soll ein fraktionsübergreifender Antrag für eine umfassende internationale Konvention gegen das Klonen von Menschen einschließlich des Klonens zu Forschungs-zwecken beraten werden. Außerdem geht es darum, eine neue Enquete-Kommission zu Fragen der Gentechnik und Biomedizin einzusetzen. Dies kann ich als Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Glaubens-kommission der Deutschen Bischofskonferenz – auch und gerade in Würdigung der Erfahrungen meiner USA-Reise - nur begrüßen.

Der Kernpunkt der Debatte ist in diesen Tagen wie bei der Diskussion zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen vor einem Jahr immer der gleiche: Ist der Embryo schon ein Mensch? Ab wann beginnt menschliches Leben, das nach meinem Standpunkt immer auch personales Leben ist? Beginnt es, wie es im Embryonenschutzgesetz von 1991 und auch im Stammzellgesetz von 2002 heißt, ab dem frühesten Zeitpunkt, nämlich der Kernverschmelzung der Gameten, oder später? Kommt ihm von Anfang an der Schutz der Menschen-würde zu, oder handelt es sich bloß um einen „Zellhaufen“, also letztlich eine nicht-personale Sache oder bestenfalls ein Wesen mit dem Status eines Tieres, das bei „hochrangigen“ Forschungs-zwecken zum Forschungsobjekt und gegebenenfalls zur Handelsware gemacht und dabei abgetötet werden darf?

Diese ethische Grundfrage hat sich uns auch bei unseren Gesprächen mit Bioethikern, Wissenschaftlern und Medizinern in Boston und San Francisco gestellt. Reiseziele unserer Informationsreise vom 8. bis 13. Februar, bei der wir überall sehr freundlich aufgenommen wurden, waren die größte Fortpflanzungs-klinik der USA in Boston, das Massachusetts Institute of Technology (MIT) und die - nach eigenen Angaben - einzige private Biotechnologiefirma der USA in San Francisco. Unsere Gesprächspartner waren unter anderem der wissen-schaftliche Direktor des Infertility Centers Boston, Prof. Douglas Powers, der deutsche Stammzellforscher Prof. Rudolf Jaenisch vom MIT (Whitehead-Institute), der Moraltheologe James Keenan SJ von der Jesuitenuniversität in Boston sowie Prof. Radhika Rao, Mitglied der kalifornischen Bioethikkommission. Auch mit Medizin- und Biologiestudenten des Boston College sind wir zu einer Diskussionsrunde zusammengetroffen.

Nach meinem Eindruck war das Interesse an den ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Biotechnologie stellen, sehr groß, auch wenn oder gerade weil ethische Überlegungen in der US-Forschung kaum eine Rolle spielen. In den USA gibt es keine öffentliche umfassende bioethische Debatte wie bei uns in Deutschland, und dort, wo sie geführt wird, geht man sehr pragmatisch von den sich stellenden Problemen aus, nicht von grundsätzlich Fragen nach der Menschenwürde und nach dem moralischen Status des Embryos oder des personalen Lebensbeginns. Zu Recht stellt daher auch der amerikanische Trendforscher und Wissenschaftsjournalist Jeremy Rifkin fest: „Mit jedem Schritt in die schöne, neue Welt wird die Frage drängender: Womit müssen wir das bezahlen?“

Die ethische Grundfrage

In den USA gibt es keinen Konsens über den Status des Embryos, aber großen Konsens darüber, dass Hilfe für Kranke erwünscht ist. Prof. Radhika Rao von der kalifornischen Bioethikkommission beispielsweise sieht den Embryo nicht als Menschen an. Er verdiene zwar besonderen Respekt, aber er sei keine Person. Die Bioethikkommission wollte die Forschung auch nicht in einem so frühen Zeit-punkt schon stoppen, es gingen ja auch viele Embryonen in einem so frühen Stadium ab. Dazu möchte ich bemerken, dass die Tatsache, dass die Natur Embryonen aportiert, kein ethisches Argument sein kann. Die Kliniken für In-vitro-Fertilisation (IVF) stehen vor der Frage: Sollen wir die überzähligen Embryonen wegwerfen oder sollen wir sie für die Forschung nutzen? Für Prof. Rao ist es ethisch weniger problematisch, sie für die Forschung zu nutzen, als sie wegzuwerfen.

Der Auftrag der kalifornischen Bioethikkommission war nur die Klärung der Frage nach der Erlaubtheit des Klonens, und zwar sowohl des reproduktiven als auch des therapeutischen Klonens. Die Grundsatzfragen nach dem moralischen und rechtlichen Status des Embryos wurden dabei nicht gestellt. Da diese Fragen nach dem Umgang mit dem Embryo an vielen Stellen entsteht, empfahl sie, eine Kommission für diese Grundsatzfragen einzurichten, weil es keinen Sinn mache, in verschiedenen Kommissionen inkohärente, unterschiedliche Aussagen zu treffen, die dann kodifiziert werden. - Dies zeigt deutlich das Defizit an ethischem Bewusstsein und ethischer Debatte in den USA an. Die USA liegen hier weit hinter dem öffentlichen ethischen Niveau Deutschlands zurück und haben einen großen Nachholbedarf.

Regelung der In-vitro-Fertilisation

In den USA gibt es für die Fortpflanzungsmedizin kaum Regulierungen in Form von Gesetzen, bundesweit nicht und nicht für die Einzelstaaten, also etwa Kali-fornien. Präsident George Bush scheint hier auch nichts regeln zu wollen. Für die öffentlich geförderte Embryonen- und Genforschungen gibt es Gesetze, aber – und das wurde immer wieder deutlich: es gibt keine eindeutigen Mehrheiten, keinen Konsens darüber, was verboten oder erlaubt werden soll. Der private Forschungssektor ist völlig ungeregelt! Deshalb war man bei unseren Gesprächspartner auch sehr daran interessiert zu erfahren, wie in Deutschland die bioethischen Fragen in der Öffentlichkeit und in den Gesetzgebungsverfahren behandelt werden. Frau Prof. Rao forderte im Gespräch mit unserer Delegation für die USA ausdrücklich die Einbeziehung des völlig ungeregelten privaten Sektors in die gesetzlichen Regelungen.

Der Staat Kalifornien unterstützt die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Man war sehr enthusiastisch für die Stammzellenforschung - auch wegen des großen Benefits: Forschung, Ökonomie und große Lobbygruppen von Parkinson, Alzheimer, etc. wurden gehört. Dafür gibt es viel öffentliche Aufmerksamkeit.

Es gibt in den USA eine große „Fruchtbarkeitsindustrie“. Es besteht ein potenter Markt, beispielsweise für Juristen, für unfruchtbare Paare, für Agenturen von Models als Eispenderinnen, für Samenbanken und schließlich für Leihmütter. Was auf diesem Gebiet denkbar und machbar ist, wird in Kalifornien auch angeboten. Auf der Internetseite „astarte“ werden z. B. junge gebildete Frauen vorge-stellt, die bereit sind zur Eispende. In Studentenzeitungen und anderen Magazinen werden in Annoncen Eispenden angepriesen, bzw. gesucht.

Die kalifornische Ethik-Kommission hätte gern diese Kommerzialisierung regu-liert. Für Prof. Rao liegt die Herausforderung zum Handeln in den erschrecken-den Aspekte von Kaufen und Verkaufen des Körpers sowie in der Einstufung von Embryonen als Eigentum der Eltern. Das Klonen zu Forschungszwecken erscheint ihr nicht als das große Problem, wohl aber, wenn Körper, Organe oder Embryonen zur Ware werden - mit allen Folgen.

Unter Akademikern gibt es Gegner gegen diese Kommerzialisierung, aber die Finanzkrise des Staates Kalifornien ist vermutlich der Grund, dass bisher keine Kommission für diese Fragen eingerichtet wurde. Präsident Bush ist gegen das Klonen. Offensichtlich um seine religiös konservativen Anhänger zu beruhigen, will aber nicht die Fruchtbarkeitsindustrie regulieren. Es wäre nämlich unpopulär und würde als Eingriff in die persönliche Freiheit verstanden, etwas gegen einen Kinderwunsch einzuwenden.

In einem Land, in dem es die Todesstrafe gebe und Menschen verhungerten, wie sie sagte, stehen für Prof. Rao und viele Amerikaner die Embryonen an letzter Stelle auf der Liste der gesellschaftlichen Prioritäten. Vielen ist wichtiger, das

Leben auch nach der Geburt zu schützen. Ein kritischer Spruch (z. B. auch gegen die Kirche) unter Studenten lautet: der Schutz des Lebens beginnt mit der Zeugung und endet mit der Geburt. Gerade Staaten, die Abtreibung verbieten, scheinen nichts oder wenig für die Unterstützung von Kindern und Familien zu tun. Die Staaten, die am meisten sozial eingestellt sind, respektieren auch die Schwierigkeiten von Frauen bei der Schwangerschaft.

Allgemein gilt: die Forschungsstätten in den USA sind – was das Knowhow betrifft - nicht unbedingt besser als in Deutschland, aber die Rahmenbe-dingungen für die Forschung dürften wesentlich besser sein (Fundraising, Verbindung Wissenschaft und Wirtschaft, viel kürzere Wege).

Viele Wissenschaftler haben die persönliche Haltung: Es soll keiner früh an Krebs oder anderen therapierbaren Krankheiten sterben müssen. Die biotech-nologischen Entwicklungen (etwa Genchips) könnten zur besseren Behandlung und Verhütung von Krankheiten beitragen. Die Motivation für die wissen-schaftliche Forschung ist vielfach das Leiden von Patienten. Wo Bio- und Anthropotechniken ethische Probleme aufwerfen, müsste die Gesellschaft diese klären. Für die Wissenschaft sind die angenommenen großen Heilungschancen entscheidend. Ansonsten lässt man sich davon leiten, dass in der Gesellschaft der USA keine allgemein anerkannten ethischen Grundsätze bestehen: „we agree, that we disagree“. Es gebe so viele unterschiedliche und sich wider-sprechende ethische Meinungen, dass man sich im eigenen Handeln nicht darum kümmern müsse.

Für diese Einstellung steht auch die von einem Deutschen, Generaldirektor Dr. Lutz B. Giebel, gegründete und geleitete einzige private Biotechnologiefirma in den USA CyThera.

Beispiel CyThera

CyThera konzentriert sich auf die Entwicklung von Zellersatztherapien zur Behandlung von chronischen Erkrankungen mit Hilfe von embryonalen Stamm-zellen. Das Unternehmen verfügt über zwei Zelllinien von höchster Qualität (FDA-zertifiziert). Eine eigens entwickelte Technologie ermöglicht die Kultivierung großer Stammzellmengen, die dann zu speziellen Zelltypen weiter-entwickelt werden können, bzw. sollen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Pankreasinselzellen für die Diabetesbehandlung. Ziel ist die Zellersatztherapie auf der Basis embryonaler Stammzellen (Pankreasinsel-zellentransplantation). Die Firma hat es - nach eigenen Angaben - geschafft, menschliche embryonale Stammzellen zur Insulinproduktion anzuregen. Im Mausmodell soll durch die Transplantation von solchen modifizierten Zellen eine erfolgreiche Therapie von Diabetes nachgewiesen worden sein.

Das therapeutische Potential des therapeutischen Klonens halten Giebel und sein Mitarbeiter Ross im Moment jedenfalls für sehr gering. Sie betrachten es lediglich als sinnvoll für die Grundlagenforschung.

Therapieansätze aus der eigenen Zellersatzforschung für Diabetes (und damit Rendite) erwarten sie frühestens ab dem Jahr 2007. Die Gesamtentwicklungszeit wurde mit rund 15 Jahren angegeben. Die Finanzierung der Forschung erfolgt über Risikokapital. Einer der Investoren ist der Staat Kalifornien mit einem Rentenfonds. Das schnelle Geld ist also hier nicht zu machen. Im Gegenteil, die Risikokapitalbeschaffung ist außerordentlich schwierig, da Investoren in der Regel nach sechs Jahren spätestens ihr Kapital zurückfordern. Im Gegensatz zur Universitätsforschung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss eine Privatfirma ihre Forschung und Entwicklung vor allem über Kapitalgeber finanzieren.

Embryonen als Eigentum

In den USA werden die Pronukleusstadien (bei denen also Ei und Samenzelle noch nicht verschmolzen sind) und Embryonen ebenso wie Ei und Samen als Eigentum angesehen. Die Eigentümer können alles mitnehmen, wohin auch immer.

Eigentlich sind menschliches Leben (Embryonen) und Eigentum an ihm unvereinbar. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist der Embryo geschützt von Anfang an, nach dem Strafrecht (§ 218) erst nach der Einnistung in der Gebärmutter (ca. am 10.Tag.) In keinem Fall wird der Embryo aber als Eigentum der Mutter bzw. als Sache angesehen.

Nicht hinreichend diskutiert ist der Status von Pronukleusstadien. Kann man sie in Deutschland mitnehmen und weiterschenken? In den USA wandern viele täglich durchs Land. In Deutschland ist damit kein Handel erlaubt. Auch für die Forschung bleiben Embryonen in Deutschland in der Verantwortung der biologischen Eltern.

Die embryonalen Stammzellen werden in den USA überwiegend aus über-zähligen Embryonen gewonnen, die von IVF-Kliniken zur Verfügung gestellt werden. Die Biotechnologie-Firma selber hat keinen Kontakt mit den Patientinnen/Paaren, die die Embryonen freigeben. Die Klinik muss also vorher eine umfassende Aufklärung der Paare durchführen und einen „Informed Consent“ (Einwilligung nach Aufklärung) nach strengen Kriterien einholen. Die Spender erhalten kein Geld für die Freigabe, maximal eine Aufwandsent-schädigung für die Kosten der Einlagerung der Embryonen. Ähnliches gilt für die Klinik. Nach Bekanntgabe, dass die Firma CyThera Stammzelllinien herstellt, traten viele Paare in Kontakt mit der Firma und wollten ihre Embryonen spenden.

Die kalifornische Gesetzgebung verbietet das reproduktive Klonen, erlaubt aber das Klonen zu Forschungszwecken. Sie sieht die Förderung der embryonalen Stammzellforschung vor und verpflichtet alle IVF-Kliniken, die betroffenen Paare über die Möglichkeit der Embryonenspende für die Forschung aufzuklären.

Vor der Bush-Rede zur Stammzellforschung wurde die Firma gefragt, wie viele Zelllinien sie besitzen würde. Dr. Giebel und Dr. Ross gaben die Zahl zwei an, die Bush-Administration wollte jedoch - so die Angaben der beiden Firmenin-haber - eine größere Zahl angeben und erhöhte aus PR-Gründen die Zahl selbständig! Trotz des Protestes von Giebel und Ross wurde die Zahl „9“ veröffentlicht. Offensichtlich war es das Ziel den Eindruck zu vermitteln, dass auch US-Unternehmen auf diesem Gebiet sehr erfolgreich sind und mit den anderen Ländern auf der Liste konkurrieren können. Die beiden Unternehmer wurden zu „Helden der Nation“ erklärt.

Schlussfolgerungen

Welche Schlussfolgerungen sind aus den geführten Gesprächen und gemachten Erfahrungen zu ziehen? Es gibt einen großen wachsenden Markt für biotechno-logische Dienstleistungen und Produkte. Embryonen werden unkontrolliert an Dritte bzw. zur Forschung weitergegeben. Für Eizellspenden werden bis zu 50.000 US-Dollar bezahlt, wenn die Spenderin bestimmte Kriterien erfüllt (blond, guten Schulabschluss, sportlich...). Eispenderinnen sind in der Regel nicht arm, sondern gut ausgebildete junge Mütter. Der mentale Trend zum Designerbaby ist bei allem unverkennbar. Das Ganze entwickelt sich immer mehr zum großen Geschäft, allerdings für viele auch unbezahlbar. IVF ist ein Luxus und nur für die geeignet, die sie bezahlen können. Dies wurde uns vielfach bedeutet. Die Unre-guliertheit des Bereiches der IVF hat dazu geführt, dass mit Embryonen wie mit Sachen gehandelt wird und sie auch als Handelsware verstanden werden.

Hinsichtlich der ethischen Grundfrage nach dem moralischen Status des Embryos bevorzugt man ein pragmatisches Denken. Die Zusammenfügung von Ei- und Samen-zellen, so wird gesagt, sei keine fundamentale Zäsur im menschlichem Fort-pflanzungsprozess, jedenfalls nicht fundamentaler als die Einnistung oder der Abschluss der Organentwicklung oder die Geburt selbst. Damit eigne sie sich auch nicht als Anknüpfungspunkt für die Menschenwürde. Ein potenzieller, möglicher Mensch, sei eben noch kein wirklicher, und eine potenzielle Menschenwürde keine wirkliche.

Dagegen ist für die Menschenwürde des Embryos zu sagen:

1. Auch ein Vier- oder Achtzeller ist nicht bloß potenziell, sondern auch schon real. Umgekehrt sind die existierenden Menschen auch - hoffentlich - noch entwicklungsfähig, haben also noch nicht alle ihre potenziellen Fähigkeiten entfaltet und realisiert. Keiner würde ihm aber aufgrund dieser Tatsache ihr Menschsein und ihre Menschenwürde absprechen. Als Vorgriff auf eine bessere Zukunft ist Hoffnung ein grundlegendes Existenzial des Menschseins überhaupt. Niemand aber ist so sehr von Hoffnung erfüllt wie gerade der eben erst zum Leben erweckte Embryo.

2. Die unbedingte Menschenwürde kann nicht an einem biologischen Faktum festgemacht werden, was in biologischer Hinsicht auch der erwachsene Mensch ist. Menschenwürde ist überhaupt kein naturwissenschaftlich feststellbares Faktum, sondern ein aus der Selbsterfahrung und Geschichte des Menschen gewonnener normativer Begriff, um das spezifisch geistige Sein des Menschen und seine Unverfügbarkeit im Unterschied zu allen anderen Lebewesen auszusagen, an denen wir diese Würde nicht erkennen. Das menschliche Sein wird aber nicht von Menschen „gemacht“, auch wenn die heutige Bio- und Anthropotechnik den Eindruck erweckt, als könnten Menschen wie eine Sache erzeugt (produziert) und darüber verfügt werden. Das menschliche Sein wird vielmehr gezeugt und (als Geschenk) „empfangen“, wie das altertümlich wirkende, aber sehr treffende Wort dafür heißt. Als endliche Freiheit verdankt der Mensch sein Sein weder sicht selbst, noch der Natur, noch bloß anderen Menschen, die sonst über ihn als ihr Eigentum Verfügungsmacht hätten, sondern einem Höheren. Die Menschen-würde drückt somit die Sinndimension des Menschen aus, der nicht Mittel für andere Zwecke sein darf, sondern Selbstzweck ist.

3. Forschungsfreiheit und der Wunsch nach Gesundheit gelten nicht unbe-dingt, sondern nur, soweit die Würde eines anderen Menschen nicht tangiert wird. Kein Mensch hat das Recht, auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen Heilungsmöglichkeiten zu fordern. Gesundheit kann man nicht garantieren, auch nicht durch PID oder die Züchtung von menschlichen Ersatzorganen. Letztlich sind und bleiben wir endliche Wesen, also sterbliche und deshalb auch kränkliche Menschen, die in der Regel krank werden und ausnahmslos sterben müssen. Wer dies nicht anerkennen will, hat nicht etwa Hoffnung, sondern folgt einer verzweifelten Utopie auf „Unsterblichkeit“ im sterblichen Leben, was selbstwider-sprüchlich ist.

Die Einzigartigkeit der Person

Die Utopie eines irdischen „unsterblichen“ Lebens wird oft mit dem Klonen von Menschen in Zusammenhang gebracht. Laut Prof. Rudolf Jaenisch wären ge-klonte Menschen keine einzigartigen Personen, die nur aus zwei verschiedenen Chromosomensätzen entstehen können, sondern lediglich kopierte Fortsetzun-gen des Menschen, von dem die geklonten Zellen stammen. Es wären sozusagen Menschen zweiter Klasse. Auf diese Gefahr der Aufspaltung der Gattung Mensch hat in Deutschland Jürgen Habermas hingewiesen.

Prof. Jaenisch hat deshalb (Klon ist keine einzigartige Person) keine Probleme, für das „therapeutische“ Klonen zu Forschungszwecken zu plädieren. Nur: mit der gleichen Technik lassen sich auch ausgewachsene geklonte Menschen erzeugen. Und die schon jetzt feststellbare Mentalität, menschliches Leben zur Handelsware zu verdinglichen, wird durch „therapeutisches“ Klonen nur noch verstärkt. Die Verwischung der Grenze zwischen Sache und Person ist das, was die Biotechnologie und Stammzellforschung für uns so gefährlich macht. Denn nur als einzigartige Personen mit entsprechender Würde können wir uns selbst unbedingt achten und eine solche Achtung einklagen.

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