Bischof Dr. Gebhard Fürst zur Woche für das Leben 2007

Stuttgart

Es gibt viele erfreuliche Initiativen, die die Anliegen, die Nöte, die Rechte der Kinder auf-greifen. Und sie sind dringend notwendig. Denn der politische Anspruch und die konkrete Lebenswirklichkeit ungezählter Kinder in Deutschland klaffen weit auseinander – von der weltweiten Problematik ganz zu schweigen.

Der Fokus der Woche für das Leben richtet sich auf die Situation hierzulande. „Mit Kindern in die Zukunft gehen“, heißt das Motto. Aber welche Zukunft steht unseren Kindern offen? Sind nicht viele Kinder mit ihren Zukunftschancen am Ende, bevor sie überhaupt richtig begonnen haben zu leben? Steht der Proklamation von Kinderrechten nicht teilweise eine erschreckende Rechtlosigkeit bzw. Entrechtung von Kindern entgegen, die die Betonung der Kinderrechte zu einem Lippenbekenntnis machen?

Ich nenne einige Beispiele:

• Es gibt ein Recht auf Chancengleichheit durch Bildung – aber unser Schulsystem ist sehr selektiv, besonders für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund und für Kinder aus sozial benachteiligten Familien.
• Es gibt ein Recht auf Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen. Im Gegensatz dazu ist eine mangelhafte medizinische Versorgung etwa von Kindern von Asylsuchenden zu beklagen - besonders bei Familien mit illegalem oder nur geduldetem Aufenthaltsstatus. Im Gegensatz dazu steht aber auch die akute Bedrohung künftiger Generationen durch eine sich abzeichnende Klimakatastrophe – die Folgen werden in den ärmeren Ländern noch gravierender sein, aber das kann nicht beruhigen, im Gegenteil.
• Es gibt ein Recht auf Aufwachsen ohne Gewalt und im Gegensatz dazu eine Überflutung von medialer Gewalt, aber auch von Gewalt auf Schulhöfen und in Familien. Und nicht zu vergessen: die Überflutung mit pornografischen Darstellungen im Internet und über Handys.
• Es gibt ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und damit verbundene Teilhabe an der Gesellschaft – dem stehen dauerhaft die bedrückenden Zahlen zur Kinderarmut entgegen, auch in Baden-Württemberg.

Zu all dem wäre mehr zu sagen, als es ein kurzes Statement erlaubt. Vor allem beklage ich, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unter einem ausländerrechtlichen Vorbehalt ratifiziert hat – welche Aufteilung in Kinder-erster, zweiter oder gar dritter Klasse! Die Lebensrealität zahlreicher Kinder ist weit entfernt vom Geist der Kinderrechtskonvention. Das ist ein Skandal, der die Kirchen nicht ruhen lassen darf!

Ich beschränke mich im Folgenden auf einen Bereich:
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) formuliert im § 1 unter der Überschrift „Recht auf Erziehung“: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Dagegen haben die PISA-Studien deutlich gemacht, dass unser Schulsystem nach sozialer und ethnischer Herkunft selektiert und viele Kinder faktisch von diesem elementaren Recht auf Erziehung ausschließt.

Die PISA-Studien haben vieles in Bewegung gebracht. Aber die Antwort der Bildungspolitik reduziert sich stark auf die Betonung der Begabtenförderung – was ist mit den vielen Kindern und Jugendlichen aus so genannten bildungsfernen Milieus? Wir erleben besonders im Bereich der Sonderschulen für lernbehinderte und für geistig behinderte Kin-der und Jugendliche die erschreckende Zunahme eines Phänomens, das ich als „Verwahrlosungsbehinderung“ bezeichnen möchte: Entwicklungsbehinderungen und –verzögerungen, psychische Schädigungen, die oft gar nichts mit einer „klassischen“ Behinderung zu tun haben, sondern die Folge einer nicht stattfindenden Erziehung, völlig überforderter Eltern, desolater Lebensbedingungen sind. Erwähnen möchte ich in die-sem Zusammenhang, dass neuerdings zunehmend auch von sexueller Verwahrlosung gesprochen wird. Weder unser Schulsystem noch unsere beruflichen und gesellschaftli-chen Strukturen insgesamt sind auf diese jungen Menschen eingestellt. Sie fallen durch alle Netze.

Noch etwas ist mir dabei sehr wichtig: Die Antwort auf diese Probleme kann keine einseitige Qualifizierung in bestimmten Kenntnissen und Fähigkeiten sein. Das Recht auf Erziehung bedeutet das Recht auf eine umfassende und ganzheitliche Bildung, die nicht nur auf kognitive Fähigkeit abzielt, sondern die jungen Menschen in der Ganzheit ihrer sozialen, ethischen, ästhetischen und religiösen Dimension im Blick hat. Ein solch umfassender und integraler Bildungsbegriff scheint mir in den Bildungsdiskussionen der jüngeren Zeit abhanden gekommen zu sein.

Wenn Christen von Bildung sprechen, dann sprechen sie im Tiefsten davon, dass Menschen die Chance bekommen, sich auf das Bild hin zu formen, das in jedem Menschen angelegt ist: Gottes Ebenbild. Junge Menschen sollen durch eine Erziehung im Sinn des christlichen Bildes vom Menschen gestärkt werden. Das lässt sich nicht in konkrete Kategorien fassen. Es hat etwas mit der uneinholbaren Würde und mit dem Geheimnis zu tun, die – auf eine unverwechselbare und einmalige Art – jedem Menschen zukommen.

Und doch gibt es Schlüsselbegriffe:

• An erster Stelle: Freiheit – das meint die Fähigkeit, selbstbestimmt und eigenverantwortlich wertbezogene Entscheidungen treffen zu können; den Mut, sich seines eigenen Denkens zu bedienen (Kant!); das meint eine Sicht des Menschen, der für keinen Zweck – wie auch immer – instrumentalisiert werden darf.
• Zu diesem Bildungsverständnis gehört: Verantwortung – für sich selbst und für andere. Menschen leben in sozialen Bezügen, Leben gelingt nur, wenn es im Wechselspiel von Ich und Du, von Wir, von Miteinander gelebt werden kann. Anthropologisch ist die Reduzierung des Menschen auf das Individuum eine reine Abstraktion, existenziell bedeutet es eine Verarmung und Verkümmerung. Die zunehmende Individualisierung unserer Lebensumstände widerspricht entschieden dem, wessen Menschen für ein gelingendes Leben bedürfen.
• Das führt zur Befähigung zu sozialer und kommunikativer Kompetenz – die Fähigkeit, sich auszudrücken; die Fähigkeit mit anderen Menschen im Gespräch zu sein; besonders auch die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
• Und schließlich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Vertrauen und Selbstvertrauen. Ohne Urvertrauen kann kein Mensch leben. Viele Kinder und Jugendliche erleben nie, dass man ihnen vertraut, dass man ihnen etwas zutraut – deshalb trauen sie auch sich selbst nichts zu. Resignation und Verzweiflung ist für viele der eine Weg zu reagieren, Agression und Gewalt der andere.

Wenn ich von Bildung rede, dann meine ich damit, junge Menschen für eine Zukunft zuzurüsten, in der sie mit aufrechtem Gang durch das Leben gehen können – im Vertrauen auf die eigenen Potenziale, die in jedem angelegt sind. Kein Mensch kann nichts. Aber wie oft verkümmert diese Erfahrung!

Nicht ohne Zögern rede ich von Werteerziehung – das wäre die Zusammenfassung der oben genannten Begriffe. Häufig sind die so genannten Werte einfach ein Schlagwort. Und sie geraten leicht in den Verdacht, es handle sich dabei lediglich um einige konservative Sekundärtugenden (die ja nicht per se falsch sein müssen). Es geht aber um mehr: Es geht darum, dass junge Menschen im Bewusstsein des unendlichen Wertes des eigenen Lebens und im Bewusstseins des unendlichen Wertes jedes Mitmenschen zu leben lernen. Das geht letztlich nicht ohne einen religiösen Bezug. Deshalb ist für mich die religiöse Erziehung von Kindern und Jugendlichen nicht irgendeine beliebige Nebensache, Anspruch der Kirchen auf eine Restdomäne in einer säkularen Gesellschaft – sie gehört für mich zentral zu einer Erziehung zu Würde, Verantwortung und Selbstverantwortung dazu.

„Mit Kindern in die Zukunft gehen“ – hinter dieser „soften“ Formulierung verbirgt sich eine in ihrem Gewicht kaum zu ermessende Herausforderung an die Erwachsenengesellschaft. Junge Menschen sind auf Begleitung angewiesen – nicht auf Bevormundung, sondern auf solidarisches Mitgehen, auf Verstehen, darauf, dass Erwachsene zu ihnen stehen, auch in Schwierigkeiten und Schwächen, dass sie den Mut zur Auseinandersetzung haben – kurz: auf Erziehung.

Diese Verantwortung kann man ausschließlich weder auf die Eltern noch auf die Schule noch auf die Kirche noch auf die Politik abschieben. Das gelingt nur im Zusammenwirken, in der gegenseitigen Unterstützung. Und es bedarf sozialpolitischer Rahmenbedingungen, die Familien stützen und nicht behindern – besonders auch Familien mit Migrationshintergrund stützen und nicht behindern.

Als Bischof sehe ich auch eine besondere Verantwortung der Kirchen. Das bedeutet: Angebote familienunterstützender Beratung, Familienbildung, Zusammenwirken von Schule und Pastoral, modellbildende Pädagogik in kirchlichen Schulen, erstklassige Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Jugendleiterinnen und Jugendleitern in der kirchlichen Jugendarbeit ...

Das bedeutet politische Intervention zugunsten der Rechte von Kindern und zu Gunsten der Unterstützung von Familien. Auch deutliche und entschiedene Intervention, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und anderen destruktiven Einflüssen im medialen Bereich, aber auch vor Übergriffen von Erwachsenen auf junge Menschen zu schützen.

Das bedeutet vor allem: die Kirche muss in glaubwürdigen Personen greifbar, erlebbar, ansprechbar sein. Keine Institution und kein Programm ersetzt das lebendige Angebot vertrauenswürdiger Personen. Hier muss sich die Kirche als offene, dialogfähige Kirche zeigen, die Menschen jungen Menschen etwas zutraut.

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