Mit Blick auf die Weltklimakonferenz im ägyptischen Scharm El-Scheich und angesichts der Anstrengungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart beim Klima- und Artenschutz betont Bischof Dr. Gebhard Fürst die Bedeutung der durch ihn erlassenen neuen Bischöflichen Bauordnung, die zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tritt: "Wir als Diözese Rottenburg-Stuttgart setzen einen Meilenstein: Ab 2023 gilt bei uns eine 'grüne Bauordnung' zur Bewahrung der Schöpfung", sagt der Bischof.
Sämtliche kirchliche Baumaßnahmen im Gebiet der Diözese müssen so ab 2023 im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dessen Folgen betrachtet werden. "Die Verantwortung für eine schöpfungsfreundliche Kirche muss sich im nachhaltigen Bauen sowie einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung der Gebäude konkretisieren", heißt es in der Präambel der novellierten Bauordnung.
Holzbauweise und Recycling-Werkstoffe
Sowohl bei der Modernisierung bestehender Gebäude als auch bei der Planung und Realisierung neuer Projekte müssen künftig Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen Beachtung finden. Neubauten und Erweiterungen sollen künftig beispielsweise vorrangig in Holzbauweise realisiert und Recycling-Werkstoffe verbaut werden.
Maßnahmen sollen so bemessen werden, dass auch künftige Klimaziele eingehalten werden können. Bei Trinkwasserinstallationen soll es nur in begründeten Fällen eine Warmwasserversorgung geben, bei Kirchengebäude soll insektenfreundliche Lichttechnik installiert werden und es soll eine Beteiligung am Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfolgen.
Maßnahmen zum Klimaschutz
Insgesamt benennt die novellierte Bauordnung in 19 Absätzen die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Zuständigkeitsbereich der Diözese.
Die novellierte Bauordnung wird im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht und ist nach Veröffentlichung online einsehbar unter: amtsblatt.drs.de