Die Betonung liegt auf Teilhabe und Mitbestimmung

Diözese veröffentlicht zwei neu gefasste Rechtsgrundlagen

Die rund 1000 Kirchengemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart zwischen Bodensee und  Main-Tauber Kreis erhalten derzeit Neufassungen der Kirchengemeinde- und der Wahlordnung. Anlass ist die Wahl der Kirchengemeinderäte am 22. März 2020, die sich an die rund 1,8 Millionen Mitglieder der württembergischen Landesdiözese richtet. Anlass ist indes auch die Kirchenentwicklung der Diözese und der Prozess "Kirche am Ort - Kirche an vielen Orten gestalten", mit dem mehr Partizipation ermöglicht werden soll. 
Die Kirchengemeindeordnung: 
Zentrales Anliegen der neu gefassten Kirchengemeindeordnung (KGO) ist es, Teilhabe und Mitbestimmung aller Gemeindemitglieder zu stärken und zu verankern. Die Neufassung präzisiert, dass Pfarrer und Kirchengemeinderat  gemeinsam beraten und entscheiden. Eine Besonderheit der Diözese Rottenburg-Stuttgart dabei ist, dass die Kirchengemeinderäte auch über die Verwendung der Kirchensteuermittel mit entscheiden. 
Die Leitung der Räte obliegt einer Doppelspitze: Neben dem Pfarrer nennt die neue KGO gleichberechtigt einen „Gewählten Vorsitzenden“. Der Name ist neu und damit ist eine Aufwertung dieser Rolle verbunden. Dem „Gewählten Vorsitzenden“ sind zwei Stellvertreter zur Seite gestellt sind. Die Arbeit der Laien kann so auf mehrere Schultern verteilt werden. Laut KGO hat der Pfarrer „alle wesentlichen Fragen und Angelegenheiten dem Kirchengemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“. 

Die Wahlordnung: 
Neu an der Wahlordnung ist unter anderem, dass die Wahl auch dann stattfindet, wenn es nur so viele Kandidaten wie zu vergebende Plätze gibt. Analog zu kommunalen Gremien können Kirchengemeinderäte künftig auch miteinander verwandt sein. 

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