Sedisvakanz

Dr. Clemens Stroppel ist Diözesanadministrator

Diözesanadministrator Dr. Clemens Stroppel. Bild: Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ständiger Vertreter Dr. Klaus Krämer. Bild: missio/Jünger

Das Domkapitel zum Heiligen Martinus wählte am Montag Dr. Clemens Stroppel, bisher Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart, zum Administrator.

Dr. Clemens Stroppel nahm die Wahl an. Nach der Entpflichtung von Bischof Dr. Gebhard Fürst durch Papst Franziskus erforderte das Kirchenrecht diese Wahl. Der Diözesanadministrator verwaltet die Diözese bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls; in der Zeit der so genannten „Sedisvakanz“.

In einer seiner ersten Amtshandlungen bevollmächtigte der Diözesanadministrator Prälat Dr. Klaus Krämer zu seinem so genannten „Ständigen Vertreter“. Dieser steht für die Dauer der Sedisvakanz an der Spitze des Bischöflichen Ordinariats mit seinen über 500 Mitarbeitenden an den beiden Standorten Rottenburg und Stuttgart.

Alle Voraussetzungen erfüllt

Nach geltendem Kirchenrecht muss ein Diözesanadministrator Priester sein und mindestens 35 Jahre alt; es muss sich dabei um keinen Bischof handeln. Der Administrator muss sich durch Wissen und Klugheit auszeichnen. Alle diese Voraussetzungen erfüllt Dr. Stroppel: Am 17. Juni 1959 in Tuttlingen geboren absolvierte er ein Studium der katholischen Theologie und Philosophie in Tübingen und Rom. Die Priesterweihe empfing er am 20. Juni 1987 in Weingarten. Nach seiner Promotion in katholischer Theologie war er von 1998 bis 2005 Regens am Priesterseminar in Rottenburg. Seit 2005 ist er Domkapitular und seit 2015 Domdekan. Von 2005 bis zur Emeritierung von Bischof Dr. Gebhard Fürst am heutigen 4. Dezember war er auch Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Der Diözesanadministrator ist durch die Annahme der Wahl im Amt, es bedarf keiner Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl. Mit Annahme seiner Wahl erlangt der Administrator Amtsgewalt, ist aber in seinen Befugnissen insoweit eingeschränkt, als er keine Entscheidungen treffen darf, die den nächsten Bischof binden oder in seiner Amtsführung hindern könnten. Es gilt der Grundsatz „Sede vacante nihil innovetur“ (Während der Bischofsstuhl leer ist, darf nichts verändert werden). Ansonsten hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof. Die Befugnisse des Diözesanadministrators sind am ehesten vergleichbar mit denen einer geschäftsführenden Regierung nach einer Bundestags- oder Landtagswahl. Bis zur Bildung einer neuen Regierung führt die alte Regierung die Amtsgeschäfte fort, hat sich aber bei längerfristig wirksamen Entscheidungen in strikter Zurückhaltung zu üben.

Dauer der Sedisvakanz unbestimmt

Wie lange die Sedisvakanz dauert, ist nicht absehbar. Der letzte Administrator der Diözese Rottenburg-Stuttgart war knapp 15 Monate lang im Amt: Weihbischof Dr. Johannes Kreidler leitete die Diözese nach der Entpflichtung Dr. Walter Kaspers im Frühjahr 1999 bis zur Amtseinführung des neu gewählten Bischofs Dr. Gebhard Fürst im September 2000.

Nach der heute um 12 Uhr erfolgten Bekanntgabe, dass Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Bischof Fürst angenommen hat, wurde am frühen Nachmittag – als weiteres sichtbares Zeichen der beginnenden Sedisvakanz – zudem das Wappen von Bischof Fürst aus der Kathedra im Rottenburger Dom St. Martin sowie aus der Konkathedrale St. Eberhard in Stuttgart entfernt.

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