Kirche

„Dritter Weg“ der Kirchen mit Gewerkschaften

Symbolbild/ Piktogramm Wahl. Bild: DRS

Am 18. November findet die KODA-Wahl 2025 für die 12. Amtsperiode statt. Die Diözese bietet den Gewerkschaften die Mitarbeit in der Bistums-KODA an.

Bekanntmachung im aktuellen Amtsblatt der Diözese

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet den Gewerkschaften die Mitarbeit in der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) an. Damit haben die örtlich und sachlich zuständigen tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Bistums-KODA zu entsenden und sich organisatorisch am Zustandekommen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts auf der Mitarbeiterseite zu beteiligen. Ein Sitz in der Kommission ist den Gewerkschaften vorbehalten. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde jetzt im aktuellen Amtsblatt der Diözese veröffentlicht.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Der Aufruf an mitwirkungswillige Gewerkschaften basiert auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012. Vor diesem Hintergrund hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Rahmen-Koda-Ordnung und eine Entsendeordnung beschlossen, die anschließend für die Diözese Rottenburg-Stuttgart ausgearbeitet und von Bischof Fürst in Kraft gesetzt wurde.

Zuständig für rund 25.000 hauptamtlich Beschäftigte

Artikel 140 des Grundgesetzes gestattet den Kirchen ihre arbeitsvertraglichen Bestimmungen auf dem sogenannten „Dritten Weg“ in eigens hierfür kirchenrechtlich eingeführten paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen selbst auszuhandeln. Die Bistums-KODA ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsvertragsrechts in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und damit für rund 25.000 hauptamtlich Beschäftigte zuständig.

Beschlüsse werden auf Augenhöhe ausgehandelt

Die Mitglieder, bestehend aus jeweils einer gleichen Anzahl von gewählten Vertretern der Dienstnehmerseite und durch den Generalvikar berufenen Vertretern der Dienstgeberseite, führen ihr Amt unabhängig aus und sind dabei an keine Weisungen gebunden. Im Sinne einer gelebten Dienstgemeinschaft werden die Beschlüsse in der Bistums-KODA durch Konsensfindung und ohne Arbeitskampfmaßnahmen auf Augenhöhe ausgehandelt. Rechtskraft und damit allgemeine Verbindlichkeit für die Diözese erlangen die Beschlüsse der Bistums-KODA durch die In-Kraft-Setzung des Bischofs.

Gewerkschaften, die Vertreter entsenden wollen, können dies der Vorsitzenden des Wahlvorstands für die Wahl zur 12. Amtsperiode, Frau Michaela Helm, c/o KODA Geschäftsstelle, Postfach 9, 72101 Rottenburg bis 16. Juni mitteilen.
Weitere Informationen zur Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Bistums-KODA entnehmen Sie bitte dem Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 (https://amtsblatt.drs.de/fileadmin/user_files/282/2025/Kirchliches_Amtsblatt_2025_Nr_06__137_168_G.pdf)

 

Hinweise:

Nähere Informationen zur Bistums-KODA unter: koda.drs.de

Hintergrund:

Die Bistums-KODA ist die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts. Im November findet wieder die KODA-Wahl statt, das heißt die Dienstnehmerseite lässt von den Beschäftigten nach vier Jahren wieder ihre Vertreter für die Bistums-KODA wählen. Arbeitsgrundlage der KODA ist der Dritte Weg.

Der Dritte Weg:

Erster Weg: Einseitige Bestimmung der Arbeitsvertragsrichtlinien durch den Arbeitgeber.
Zweiter Weg: Festlegung der Arbeitsvertragsrichtlinien durch Tarifverhandlungen und Arbeitskampf.
Dritter Weg: Arbeitsvertragsrichtlinen werden partnerschaftlich und kooperativ
im paritätisch besetzten Gremium verhandelt.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss auch den Gewerkschaften die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Arbeit in der KODA zu beteiligen.

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