Die Vereidigung der Mitglieder des Kirchlichen Arbeitsgerichts sowie der Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat durch Bischof Dr. Gebhard Fürst erfolgte infolge der Corona-Pandemie nicht wie geplant bei einer Feierstunde im Bischofshaus. Stattdessen erhalten die Ernannten ihre Urkunden auf dem Postweg zugesandt. Bischof Fürst ernannte insgesamt 20 Frauen und Männer für ihre ehrenamtlichen Ämter. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Der Auftrag des Arbeitsgerichts und der Einigungsstelle besteht darin, in kirchlichen Einrichtungen zur Überwindung von Konflikten und Kommunikationsproblemen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beizutragen. Das Kirchliche Arbeitsgericht steht dabei weiterhin unter der Leitung von Amtsgerichtsdirektor a. D. Klaus Mayerhöffer und sein Stellvertreter bleibt auch in den kommenden fünf Jahren der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dr. Bernd Schendzielorz. Dagegen ist die Besetzung der künftigen Leitung der Einigungsstelle nach dem altersbedingten Ausscheiden von Horst Helmut Leicht, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, und Nikolaus Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Ulm, derzeit noch offen. Für das Arbeitsgereicht und für die Einigungsstelle ernannte Bischof Fürst insgesamt 18 Beisitzerinnen und Beisitzer.
Beim Arbeitsgericht sind dies: Winfried Baur, Stuttgart; Lothar Bolz, Meckenbeuren; Dr. Thomas Kleine, Stuttgart; Julia Kurzenberger, Rottenburg; Dieter Metzger, Rottenburg; Bernd Nowack, Rottenburg; Tatjana Richter, Stuttgart; Andreas Schardt, Stuttgart; Barbara Schmid, Ravensburg; Hermann Staiber, Schwäbisch Gmünd; Cornelia Sonntag, Maselheim; Susanne Zaphiriou, Sindelfingen.
Bei der Einigungsstelle wurden zu Beisitzern ernannt: Siegfried Burger, Rottenburg; Lisa Kappes-Sassano, Esslingen; Gernot Ruthofer, Stuttgart; Christoph Schmitt, Rottenburg; Bernd Wiggenhauser, Meckenbeuren; Reinhard Will, Tübingen.