Taufe

Ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung

Sie freuen sich, dass in der Diözese Rottenburg-Stuttgart künftig auch Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten die Erlaubnis zum Taufen erhalten (von links): Veronika Rais-Wehrstein vom Diözesanrat, Gemeindereferentin Ursula Renner und Weihbischof Matthäus Karrer. Bild: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Horst Rudel

Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten dürfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart künftig die Taufe spenden.

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart erhalten Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten die Erlaubnis zum Taufen. Grundlage hierfür bildet ein von Bischof Dr. Gebhard Fürst unterzeichnetes Dekret, das zum 1. November in Kraft tritt. „Der Ortsbischof einer Diözese hat vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufspendung an Frauen und Männer zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben“, erläutert der für die pastoralkonzeptionelle Ausrichtung der Diözese zuständige Weihbischof Matthäus Karrer am Donnerstag in Stuttgart.

Den Anstoß dazu gab das vom Diözesanrat im April 2021 organisierte Frauenforum. „Dabei wurde die Forderung, dass Frauen die Tauferlaubnis erhalten sollen, formuliert. Bischof Fürst griff diese Forderung auf und beauftragte eine Arbeitsgruppe zu möglichen Umsetzungsschritten unter meiner Leitung“, sagt Karrer. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“ 

Teilhabe und Miteinander aller Gläubingen auf Augenhöhe

Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats, sieht in der nun erfolgten Entscheidung einen wichtigen Schritt hin zu einer Kirche, in der Teilhabe und Miteinander aller Gläubigen auf Augenhöhe nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern gelebte Praxis in der Seelsorge sind. „Teilhabe verstehen wir als ein wirksames Mitgestalten der Weiterentwicklung unserer Kirche, in der es niemals einen Stillstand geben kann und geben wird. In unserer Diözese gelingt dies seit über fünf Jahrzehnten in guter Weise. Die Taufspendung durch Laien sehen wir dabei als weiteren Meilenstein.“

Veronika Rais-Wehrstein vom Präsidium des Diözesanrats setzt hinzu: „Wir reden nicht nur über Reformen, wir gehen sie auch an. Unser Anliegen ist mehr Partizipation und Geschlechtergerechtigkeit – Partizipation als echte Beteiligung, nicht nur Teilnahme, sondern Teilhabe. Die Taufspendung durch Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten zeigt uns: Konkrete Reformen vor Ort sind heute schon möglich. Sie führen zu mehr Vielfalt, Mitbestimmung, Gleichberechtigung und lassen uns bei den Menschen sein. Wir in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind auf einem guten Weg.“

Wichtiges Signal und Ermutigung

Ursula Renner, Gemeindereferentin und Vertreterin der Berufsverbände der Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, fügt an: „Die Nähe zu den Menschen ist das, was zählt. Umso mehr begrüße ich auch im Namen der Berufsverbände, dass es nun in unserer Diözese möglich wird, dass Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten die Taufe spenden dürfen. Wir sehen dies als wichtiges Signal und Ermutigung, dass Wandel und Veränderung in der Kirche möglich sind.“

Die Menschen heute könnten die Geschlechterungerechtigkeit in der katholischen Kirche nicht mehr nachvollziehen und verstehen. „Wenn nun Frauen und Männer mit unterschiedlichen Lebenshintergründen die Taufe spenden dürfen und so die unverbrüchliche Liebe Gottes zu uns Menschen zusprechen, wird die Kirche ein Stück authentischer“, sagt Renner. „Und gleichzeitig ist es nur ein erster Schritt verbunden mit der Hoffnung, dass weitere Schritte im Bereich der Sakramentenspendung folgen werden.“

Zum Hintergrund

Der Weg zum Dekret war in der Diözese ein partizipativer Prozess, an dem neben dem Diözesan-, Priester-, Diakonen- und dem Ordensrat sowie der Frauenkommission auch die Berufsverbände der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten sowie deren Mitarbeitervertretung beteiligt waren. Und auch im nächsten Schritt wird Beteiligung großgeschrieben: So liegt die grundsätzliche Entscheidung vor Ort, ob in einer Seelsorgeeinheit Pastoral- oder Gemeindereferentinnen und -referenten taufen werden, bei den dortigen Räten, die so im Rahmen der Kirchenentwicklung in ihrer pastoralen Entscheidungskompetenz gestärkt werden.

Konkret gestaltet sich das wie folgt: Ab November und bis Ostern beraten und entscheiden die Kirchengemeinde- und Pastoralräte vor Ort und treffen eine bindende pastorale Grundsatzentscheidung. In den hauptamtlichen Teams in den Seelsorgeeinheiten, den sogenannten Pastoralteams, werden dann die Personen bestimmt, die taufen sollen. 2023 kann pro Seelsorgeeinheit jeweils eine Person die Qualifikation absolvieren, die im Mai beginnt und vor dem Sommer endet. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauftragungen in zentralen Feiern durch die Diözesanleitung statt.

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