Im Fall des Pallottinerpaters in Weingarten, der einen Strafbefehl erhalten hatte, weil er im März vergangenen Jahres eine erwachsene Frau unangemessen berührt hat, haben sich die Pallottiner, die Diözese Rottenburg-Stuttgart und der betroffene Priester einvernehmlich geeinigt.
Demnach steht der Pater, der seit dem Vorfall vom Priesteramt suspendiert ist, im Begriff, die Gemeinschaft der Pallottiner zu verlassen. Aus diesem Grund hat er sich eine eigene Wohnung und eine Arbeitsstelle gesucht. Bereits kurz nach dem Vorfall hatte er sich in Absprache mit der Ordensleitung eine persönliche Auszeit genommen, um seine persönliche Situation zu klären. Außerdem hat er aufgrund des Vorfalls eine Therapie begonnen.
Nach Verhängung des Strafbefehles über 60 Tagessätze wegen sexueller Belästigung im Sommer 2023 war im Januar dieses Jahres auch das kirchliche Strafverfahren beendet worden. In dem Strafdekret hatte Bischof Gebhard Fürst den Pallottinerpater von allen priesterlichen Ämtern, Aufgaben und Diensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart entbunden. Die Ordensgemeinschaft hat den Betroffenen aus Weingarten abgezogen. Ordensgemeinschaft und Diözese sind nun aber auch übereingekommen, dass der vor Ort verbliebene Pallottinerpater im Sommer 2025 Weingarten verlassen wird.