Missbrauch

Entschlossen den Kampf gegen Missbrauch fortführen

Symbolbild: Pixabay

Der Diözesanrat begrüßt die Erklärung der DBK über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs.

Die gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, über verbindliche Kriterien und Standards zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche in Deutschland begrüßt der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart sehr. „Die Erklärung, mit all ihren Inhalten und Festlegungen, ist ein endlich erreichter, historischer Meilenstein in unserem entschlossenen Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche“, ist sich Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart sicher. „Im Interesse der Betroffenen sollte sie nun zügig umgesetzt werden.“

Konsequenz ist gefragt

Entschlossen gehe man in der Diözese Rottenburg-Stuttgart schon recht lange vor. Nicht zuletzt deshalb legte der Diözesanrat im März 2019 der Diözesanleitung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur weiteren Verbesserung im Umgang mit Vorwürfen, für die Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch in der Diözese vor. Unter anderem wurde die stärkere Beteiligung von Betroffenen und eine Aufarbeitungskommission für die Diözese Rottenburg-Stuttgart gefordert.

Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: Die Zusammensetzung und das Stimmrecht in der seit 2002 bestehenden Kommission sexueller Missbrauch (KsM) wurde zugunsten der externen Mitglieder verändert und eine Fachberaterin – mit großer Erfahrung in der Begleitung von Betroffenen – in die KsM berufen. Auch der Ausbau von spezifischen Beratungskapazitäten in den diözesanen, psychologischen Beratungsstellen ist konzipiert, finanziert und wird in diesem Jahr realisiert.

Sabine Hesse von der Stabstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz stellt fest: „Die neue Vereinbarung stellt Instrumente zur Verfügung, um sexuellen Missbrauch in der Diözese transparent darzustellen und strukturelle Defizite zu analysieren. Dies ist eine notwendige Ergänzung der bisherigen Arbeit der Kommission sexueller Missbrauch und der Stabsstelle Prävention. Es gilt, diesen Dreiklang aus Prävention, Intervention und Aufarbeitung unter Beteiligung von Betroffenen konsequent weiter auszubauen und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nun zügig die beschlossenen Maßnahmen mit angemessenen Ressourcen umzusetzen.“

Diözesanrat berät Thema – aller Voraussicht nach – im Juli

Das Thema ist für alle Beteiligten wichtig. Zu wichtig, als dass bloße Lippenbekenntnisse ausreichen könnten. „Wir wollen weiter Taten sehen, jetzt erst recht. Sehen, dass die Diözese alles Menschenmögliche tut, um die Fälle aufzuarbeiten und sexuelle Übergriffe gegen anvertraute Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in Zukunft zu verhindern“, betont Warmbrunn. „Dazu zählt selbstverständlich auch das Teilen von Leitung und Verantwortung. Kirchliche Strukturen dürfen einem Machtmissbrauch nicht länger Vorschub leisten.“

Aktuelle Fortschritte und einen Sachstandsbericht hätte der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart bereits im März 2020 bei seiner Sitzung eingefordert. Aufgrund des Coronavirus musste die Sitzung jedoch abgesagt werden. Am 25. Juli 2020 möchte der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart die Sitzung – sofern möglich – nachholen. „Das Thema Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexuellem Missbrauch in der württembergischen Diözese wird dabei für den Diözesanrat auch künftig hohe Priorität haben“, so Warmbrunn.

Zum Hintergrund

Am Dienstag, 28. April, veröffentlichte die DBK eine gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche in Deutschland. Darin verpflichten sich die katholischen (Erz-)Diözesen zu einer standardisierten Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs nach den drei Kriterien der Unabhängigkeit, Transparenz und Partizipation von Betroffenen.

Ferner verpflichten sie sich, eine Aufklärungskommission in ihrer jeweiligen Diözese einzurichten. Diese wiederum müsse sich aus mindestens zwei Betroffenen, Experten aus Justiz, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Fachpraxis zusammensetzen, wovon ein Anteil von weniger als 50 Prozent aus Klerikern oder Kirchenbeschäftigten bestehen dürfe.

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