Caritasverband

Existenzminimum für Kinder neu definieren

Symbolbild: Bild: iStock.com/Xavier_S

Jedes 5. Kind im Land ist von Armut bedroht. Die neue Bundesregierung kann diesen Missstand beenden. Dafür setzt sich die Caritas ein.

Viel Potenzial liegt in der Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese bündelt alle bestehenden familienpolitischen und existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Kindergeld und steuerliche Kinderfreibeträge. "Nur mit ernsthaftem politischen Willen kann Kinderarmut beseitigt werden.

Hierfür gehört eine Kindergrundsicherung in den nächsten Koalitionsvertrag", erklären die beiden Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Birgit Schaer (Freiburg). "Immer noch haben arme Kinder weniger Zukunftschancen, weil ihre Eltern arm sind. Diese Gesetzmäßigkeit muss endlich durchbrochen werden."

Existenzminimum darf sich nicht am unteren Rand orientieren

Mit einer Kindergrundsicherung würde ein einheitliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche in Deutschland definiert. Um die gravierenden Nachteile der Kinderarmut zu bekämpfen, dürfe sich die Höhe des Existenzminimums nicht am unteren Rand orientieren, sondern an dem, was Kinder und Jugendliche im Durchschnitt in Deutschland zum Leben brauchen, fordert die Caritas Baden-Württemberg.

Mit der Kindergrundsicherung verbindet sich daher die Idee: Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus. Hier zeigt sich eine Asymmetrie im Bezug von staatlichen Leistungen. Diejenigen, die über das Einkommen der Eltern wenig haben, profitieren am stärksten. Die Höhe der Kindergrundsicherung hängt dann vom Einkommen der Eltern ab. Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wären mehr Möglichkeiten auf Bildung und Teilhabe verbunden.

Existenzsicherung nicht an Verrechnung der Hartz-IV-Bezüge knüpfen

Armutsbetroffene Kinder leben immer in Familien mit Armutsrisiko, die von sozialen Transferleistungen abhängig sind. Derzeit werden Leistungsansprüche der Kinder häufig mit anderen Leistungen, die ihre Eltern beziehen, verrechnet.

Aus Sicht der Caritas in Baden-Württemberg sollte die Existenzsicherung von Kindern nicht an eine solche Logik der Verrechnung der Hartz-IV-Bezüge geknüpft sein. Vielmehr - und dies ist Bestandteil der Kindergrundsicherung - soll jedem Kind das Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung anerkannt werden.

Mehr Kinder leben seit Corona von Hartz IV

Im Januar 2020, also vor Corona, lebten im Südwesten knapp 152.000 junge Menschen unter 18 Jahren von Hartz IV. 120.000 davon waren jünger als 15 Jahre alt. Ende 2020 waren es bereits 131.000 Kinder unter 15 Jahren, die staatliche Leistungen bezogen.

Im wirtschaftlich starken Baden-Württemberg sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden und aus kinderreichen Familien von Kinderarmut betroffen. Sie sind von Geburt an nicht nur einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, sondern haben es auch sehr viel schwerer als ihre Altersgenossen, eine gute schulische und berufliche Ausbildung zu erhalten.

Die Caritas plädiert ausdrücklich für die Stimmabgabe für einen Bundestag, der die sozialen Belange der Bürger in den Mittelpunkt stellt.

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