Corona

FFP2 in allen Warn- und Alarmstufen

Die FFP2-Maskenpflicht in Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt in allen Alarm- und Warnstufen des Landes Baden-Württemberg.

Aufgrund der am 12. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg passt die Diözese Rottenburg-Stuttgart ab sofort ihre geltenden Regelungen für Gottesdienste an.

Es gilt nun über die Alarmstufe II hinaus auch in der Alarmstufe I sowie der Warnstufe des Landes Baden-Württemberg für alle Personen ab 18 Jahren bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, die den FFP2 oder einen vergleichbaren Standard erfüllt.

Für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin in allen Stufen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ausreichend.

Ferner besteht weder in der Alarmstufe noch in der Alarmstufe II des Landes die Möglichkeit, dass 3G-, 2G- oder 2G+-Gottesdienste mit zusätzlichen Lockerungen gefeiert werden können. Das bedeutet, dass der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen verschiedener Haushalte sowie die Maskenpflicht unbedingt einzuhalten sind.

Für alle Gottesdienste gilt darüber hinaus in der Alarmstufe II eine Maximaldauer von 60 Minuten.

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