Im kürzlich veröffentlichten aktualisierten Haushaltserlass 2025/2026 informierte die Diözese Rottenburg-Stuttgart über die Entscheidung des Diözesanrats vom 28./29. November 2025, die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden um 8,7 Prozent zu senken. Damit erhalten die Kirchengemeinden im Jahr 2026 167 Mio. Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 183 Mio. Euro.
Dem Beschluss des Diözesanrats waren umfassende Vorberatungen in der Sitzung des Bischöflichen Ordinariats, der Ausgleichstockskommission und im Finanzausschuss vorangegangen. Grund für den Beschluss war der deutlich niedrigere Kirchensteuereingang bereits im Jahr 2025. Um die direkten Kirchensteuerzuweisungen an die Kirchengemeinden und die Zuweisungen des Ausgleichsstocks für das Jahr 2025 dennoch in der bewilligten Höhe ausbezahlen zu können, muss die ursprünglich geplante Entnahme aus der gemeinsamen Rücklage der Kirchengemeinden (Rücklage Verteilungsmasse), die aus nicht verteilten Kirchensteuereinnahmen früherer Jahre gebildet wurde, von 21,5 Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro erhöht werden. Bereits im Jahresabschluss 2024 war es notwendig, zum Ausgleich der rückläufigen Kirchensteuereinnahmen einen zweistelligen Millionenbetrag aus der Rücklage Verteilungsmasse zu entnehmen, um die Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinden zu sichern.
Da auch für die Folgejahre nicht mit höheren, eher weiter sinkenden Kirchensteuereinnahmen zu rechnen ist, werden voraussichtlich auch die Zuweisungen weiter sinken. Der nun gesetzte Konsolidierungsimpuls trägt dazu bei, dass die Rücklage Verteilungsmasse den Kirchensteuerrückgang noch so lange abfedern kann, bis die Einsparmaßnahmen über den Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ ihre Wirkung entfalten.
Annahmen treffen nicht mehr zu
Seit längerem ist bekannt, dass der Diözese Rottenburg-Stuttgart und ihren Kirchengemeinden künftig weniger Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen werden. Ursache hierfür sind die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage – insbesondere in Württemberg mit seiner starken Prägung durch Maschinenbau und Automobilindustrie –, eine rückläufige Zahl von Taufen, der Eintritt der einkommensstarken „Baby-Boomer“-Generation in den Ruhestand sowie die anhaltend hohe Zahl von Kirchenaustritten.
In den bisherigen Planungen ging die Diözese Rottenburg-Stuttgart davon aus, dass der Kirchensteueranteil für die Kirchengemeinden langfristig bei ca. 280 bis 290 Mio. Euro liegen würde. Gleichzeitig war aufgrund steigender Personal- und Sachkosten – insbesondere infolge der Lohn- und Preissteigerungen – bereits mit einem jährlichen strukturellen Finanzierungsdefizit von ca. 65 Mio. Euro bis zum Jahr 2035 zu rechnen.
Die nun vorliegenden Zahlen zeigten jedoch, dass diese Annahmen schon auf das Jahr 2025 nicht mehr zutreffen, heißt es im aktualisierten Haushaltserlass. Stattdessen sei in Bezug auf die Kirchengemeinden derzeit nur noch von Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 255 Mio. Euro im Jahr 2025, etwa 260 Mio. Euro für das Jahr 2026 und nur noch von rund 246 Mio. Euro im Jahr 2027 auszugehen.
Ohne Anpassungen hätte dies zur Folge, dass zur Finanzierung der bisherigen Zuweisungshöhen zusätzliche Mittel aus der Rücklage Verteilungsmasse entnommen werden müssten, sagt Robert Hahn, Leiter der Hauptabteilung „Kirchengemeinden und Dekanate“ im Bischöflichen Ordinariat der Diözese. Für die Jahre 2025 und 2026 würde sich dieser Entnahmebedarf auf insgesamt rund 74,6 Mio. Euro belaufen, was etwa 23 Prozent der gesamten Rücklage entspricht. Ohne weitere Rücklagenentnahme wäre allerdings für das Jahr 2027 nur noch eine Zuweisung von rund 132 Mio. Euro möglich – ein weiterer Rückgang von etwa 28 Prozent gegenüber 2026. Nach der Einschätzung von Hahn könnten die Kirchengemeinden diesen Einbruch nicht aus eigenen Mitteln kompensieren. Diese Entwicklung habe somit nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Kirchensteuerverteilung 2025/2026, sondern auch auf den kommenden Planungszeitraum 2027/2028. Vor diesem Hintergrund sei ein aktives und frühzeitiges Gegensteuern erforderlich.
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Kirchengemeinden
Mit dem im Frühjahr 2025 gestarteten Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ wurden bereits strukturelle Einsparmaßnahmen auf den Weg gebracht, damit die Kirchengemeinden langfristig finanziell konsolidiert und handlungsfähig bleiben. Dazu zählt auch das Projekt „Räume für eine Kirche der Zukunft“, das bereits zum 1. Januar 2024 startete. Dieses hat das Ziel, den beheizten, kirchensteuerfinanzierten und nicht-sakralen Gebäudebestand der Kirchengemeinden mit Blick auf die Kosten, um mindestens 30 Prozent zu reduzieren und nachhaltig weiterzuentwickeln. Felix Kellner, stellvertretender Leiter des Projekts „Räume für eine Kirche der Zukunft“, sagt: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Ergebnisse des Projekts ‚Räume für eine Kirche der Zukunft‘ wichtige Einsparungen bringen werden. Sie können die akuten Herausforderungen aber nicht vollständig und vor allem nicht zeitnah ausgleichen.“
Daher wird zusätzlich über weitere Programme im Entwicklungsprozess eine Entlastung der Verwaltung angestrebt – etwa durch die Zusammenlegung der aktuell 1.020 Kirchengemeinden zu 50 bis 80 neuen Kirchengemeinden, durch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen sowie durch eine Vereinheitlichung und Optimierung von Verwaltungsprozessen über ein zentrales Prozessmanagement. Gleichzeitig würden pastorale Schwerpunkte gesetzt und andere Aufgaben langfristig aufgegeben werden müssen, sagt Generalvikar Dr. Clemens Stroppel. „Angesichts der prognostizierten Seitwärtsbewegung oder weiteren Rückgängen bei den Kirchensteuereinnahmen ab 2027 sind zumindest zum Ausgleich der Lohn- und Preissteigerungen zusätzliche strukturelle Maßnahmen erforderlich. Daher finden bereits Beratungen zu weiteren Einsparmöglichkeiten statt. Auch die Kirchengemeinden selbst, die Leitungen der Verwaltungszentren sowie die Dekane sind aufgerufen, alle realistischen Einsparmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.“
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in der bischöflichen Kurie
Bereits 2023 wurde die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2030 durch den Diözesanrat beschlossen, die für den Haushalt der Diözese unter dem Motto „Wandel und Entwicklung ermöglichen – Stabilität für die Zukunft gestalten“ einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung leisten soll. Ziel ist es, die Haushaltsansätze bis 2030 schrittweise um rund 10 Prozent des Haushaltsvolumens zu reduzieren.
„Für den Bereich der Bischöflichen Kurie bedeutet das eine dauerhafte Senkung der Sach- und Personalkosten um 10 Prozent. Dafür haben die Budgetverantwortlichen innerhalb des Diözesanhaushalts im Jahr 2025 Vorschläge zur Einsparung erarbeitet, die aktuell geprüft und dann für die Planung des Haushalts 2026/2027 freigegeben werden“, sagt Generalvikar Dr. Stroppel. Ein Teil der Ergebnisse soll zudem in ein Organisationsentwicklungs-Programm überführt werden, das im Jahr 2026 starten und die Bereiche Diözesanverwaltung, mittlere Ebene und kirchliche Einrichtungen einbeziehen wird. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Mitarbeitenden und der Notwendigkeit, Wissen in der Organisation zu halten, sicherte Generalvikar Dr. Stroppel zu, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen werde.



