Für die Katholikinnen und Katholiken der Diözese Rottenburg-Stuttgart kündigt sich ein bedeutender Termin an: Am Sonntag, 30. März, wählen sie ihre Kirchengemeinde- und Pastoralräte. „Die künftigen Rätinnen und Räte unserer Diözese tragen Verantwortung für alle wichtigen Belange in ihren Kirchengemeinden“, sagt Dr. Klaus Krämer, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Daher ist diese Wahl von großer Bedeutung, wenn wir von Demokratie in der Kirche sprechen. Alle Frauen und Männer – gleich ob jung oder alt –, die sich hier engagieren, gestalten Zukunft und schaffen vor Ort einen echten Mehrwert.“
Drei Aufgaben
Nachdem die Wahl vor fünf Jahren wegen der Coronapandemie unter erschwerten Bedingungen als reine Briefwahl ohne Wahlraum stattfand und trotzdem 19,6 Prozent aller Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten, hoffe er, dass auch in diesem Jahr wieder eine große Zahl von Kirchenmitgliedern wählen geht. Und Dr. Krämer erläutert: „Unser ‚Rottenburger Modell‘ betont die Mitbestimmung und Eigenverantwortung der rund 1.000 Kirchengemeinden und der 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Der Pfarrer ist in meinem Auftrag Leiter der Gemeinde, hier aber in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat. Mit diesem kooperativen Modell machen wir seit Jahrzehnten sehr gute Erfahrungen. Es bietet die Möglichkeit zu echter Teilhabe.“ Der Kirchengemeinderat vereine dabei drei Aufgaben: Er vertritt die Katholik:innen vor Ort, er entscheidet über die pastoralen Schwerpunkte und über die Richtung, die die Entwicklung des Gemeindelebens nehmen soll, und gleichzeitig entscheidet er über den jährlichen Haushaltsplan und die Verwendung der finanziellen Mittel vor Ort.
9.206 Personen kandidieren
Gewählt werden in der württembergischen Diözese in diesem März 9.120 Kirchengemeinde- und Pastoralräte. In den 1.019 Kirchengemeinden und 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache gibt es rund 1,58 Millionen Wahlberechtigte. Bei der anstehenden Wahl kann in 957 Kirchengemeinden sicher gewählt werden. Sie haben genügend Kandidierende oder führen eine Wahl ohne Bindung durch. Insgesamt kandidieren 9.206 Personen für 8.811 Sitze, davon stellen sich mit 56 Prozent mehr als die Hälfte der amtierenden Kirchengemeinderät:innen zur Wiederwahl. In 62 Gemeinden kann nicht gewählt werden. Zum Vergleich: Bei der Wahl im Jahr 2020 konnten 24 Kirchengemeinden nicht wählen. In den Gemeinden mit Katholiken anderer Muttersprache kann in 96 Gemeinden sicher gewählt werden. In vier Gemeinden kann nicht gewählt werden (2020: eine Gemeinde).