Kirche

Gläubige gestalten Zukunft

Kirchengemeinderatswahl 2025

Das Bild zur Kirchengemeinde- und Pastoralratswahl 2025. Vorlage: Diözese Rottenburg-Stuttgart

Fragen und Antworten rund um die bevorstehende Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl in der Diözese am letzten Märzwochenende.

Für die Katholikinnen und Katholiken der Diözese Rottenburg-Stuttgart kündigt sich ein bedeutender Termin an: Am Sonntag, 30. März, wählen sie ihre Kirchengemeinde- und Pastoralräte. „Die künftigen Rätinnen und Räte unserer Diözese tragen Verantwortung für alle wichtigen Belange in ihren Kirchengemeinden“, sagt Dr. Klaus Krämer, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Daher ist diese Wahl von großer Bedeutung, wenn wir von Demokratie in der Kirche sprechen. Alle Frauen und Männer – gleich ob jung oder alt –, die sich hier engagieren, gestalten Zukunft und schaffen vor Ort einen echten Mehrwert.“

Drei Aufgaben

Nachdem die Wahl vor fünf Jahren wegen der Coronapandemie unter erschwerten Bedingungen als reine Briefwahl ohne Wahlraum stattfand und trotzdem 19,6 Prozent aller Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten, hoffe er, dass auch in diesem Jahr wieder eine große Zahl von Kirchenmitgliedern wählen geht. Und Dr. Krämer erläutert: „Unser ‚Rottenburger Modell‘ betont die Mitbestimmung und Eigenverantwortung der rund 1.000 Kirchengemeinden und der 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Der Pfarrer ist in meinem Auftrag Leiter der Gemeinde, hier aber in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat. Mit diesem kooperativen Modell machen wir seit Jahrzehnten sehr gute Erfahrungen. Es bietet die Möglichkeit zu echter Teilhabe.“ Der Kirchengemeinderat vereine dabei drei Aufgaben: Er vertritt die Katholik:innen vor Ort, er entscheidet über die pastoralen Schwerpunkte und über die Richtung, die die Entwicklung des Gemeindelebens nehmen soll, und gleichzeitig entscheidet er über den jährlichen Haushaltsplan und die Verwendung der finanziellen Mittel vor Ort.

9.206 Personen kandidieren

Gewählt werden in der württembergischen Diözese in diesem März 9.120 Kirchengemeinde- und Pastoralräte. In den 1.019 Kirchengemeinden und 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache gibt es rund 1,58 Millionen Wahlberechtigte. Bei der anstehenden Wahl kann in 957 Kirchengemeinden sicher gewählt werden. Sie haben genügend Kandidierende oder führen eine Wahl ohne Bindung durch. Insgesamt kandidieren 9.206 Personen für 8.811 Sitze, davon stellen sich mit 56 Prozent mehr als die Hälfte der amtierenden Kirchengemeinderät:innen zur Wiederwahl. In 62 Gemeinden kann nicht gewählt werden. Zum Vergleich: Bei der Wahl im Jahr 2020 konnten 24 Kirchengemeinden nicht wählen. In den Gemeinden mit Katholiken anderer Muttersprache kann in 96 Gemeinden sicher gewählt werden. In vier Gemeinden kann nicht gewählt werden (2020: eine Gemeinde). 

Antworten auf wichtige Fragen rund um die Wahl:

Sind Kirchengemeinderäte mit einem Gemeinderat vergleichbar?

Ja, das sind sie. Die Kirchengemeindeordnung (KGO) ist an die baden-württembergische Gemeindeordnung angelehnt. Entsprechend hat der Kirchengemeinderat drei Aufgaben: Er ist Pastoralrat, er ist Katholikenrat und er ist Kirchensteuerrat. Als Pastoralrat prägt er das Leben der Kirchengemeinde, als Katholikenrat vertritt er alle Mitglieder und als Kirchensteuerrat entscheidet er über den Haushalt.

Wie nimmt der Kirchengemeinderat diese Aufgaben wahr?

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Alle wichtigen Belange einer Gemeinde müssen dort beraten und beschlossen werden. Das hauptamtliche Personal bereitet durch Vorlagen die Entscheidungen vor und berät den Rat fachlich – so wie in den kommunalen Gemeinderäten.

Wer darf wählen gehen?

Mitglieder der Kirchengemeinde ab 16 Jahren dürfen den Kirchengemeinderat wählen. Mitglieder einer Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache ab 16 Jahren dürfen zusätzlich zum örtlichen Kirchengemeinderat den Pastoralrat ihrer Gemeinde wählen.



Wann und wo kann gewählt werden?

Gewählt werden kann am Samstag und Sonntag, 29. und 30. März 2025. Die genauen Öffnungszeiten der Wahlräume finden sich in den Wahlunterlagen, die den Wahlberechtigten vorab zugestellt werden. Wählen können die Wahlberechtigten nur in der Kirchengemeinde, in deren Bereich sie ihren Wohnsitz haben.

Was ist die allgemeine Briefwahl?

Die Kirchengemeinderatswahlen und die Pastoralratswahlen finden als allgemeine Briefwahl statt. Auf diese Weise kann man bequem zu Hause wählen und den Wahlbrief mit Stimmzettel und Erklärung in jeden Postbriefkasten oder in den Briefkasten des Pfarramts einwerfen. Aber auch die persönliche Stimmabgabe ist möglich. In jeder Gemeinde hat wenigstens ein Wahlraum für mindestens zwei Stunden geöffnet.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen oder finde diese nicht mehr, was kann ich tun?

Wahlberechtigt sind nur die, die mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in einer Kirchengemeinde haben. Da alle Wahlberechtigten in den Wählerverzeichnissen gelistet sind, können sie sich auch mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal ausweisen und so an der Wahl teilnehmen.

Seit wann gibt es Räte in den Gemeinden und was ist der Unterschied zwischen einem Kirchengemeinde- und einem Pastoralrat?

Alle Regelungen zu den Kirchengemeinderäten sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) formuliert. Gewählt wird alle fünf Jahre. 2025 findet die zwölfte Wahl der Kirchengemeinderäte statt. Anders verhält es sich bei den Pastoralräten: In ihnen organisieren sich die 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache in der Diözese. Beispielsweise also Italiener, Kroaten oder Polen. Die Pastoralräte wurden erst ab 2001 gegründet und sie werden dieses Jahr daher zum fünften Mal gewählt.

Wie erfolgt die Vertretung?

Zum einen haben die gewählten Vorsitzenden repräsentative Funktionen. Sie vertreten die Gemeinde bei Veranstaltungen zum Beispiel in der Kommune. Zum anderen sind alle gewählten Rätinnen und Räte Ansprechpersonen für die Gemeindemitglieder und alle Menschen am Ort einer Gemeinde. Wer ein Anliegen hat, wer sich mit einer Idee einbringen möchte, wer etwas anregen oder sich beschweren will, kann sich an ein Mitglied des Kirchengemeinderats wenden und so sein Anliegen in den Rat einbringen oder auf andere Weise einer Bearbeitung zuführen. „Engagiert sich die Kirchengemeinde beim Klimaschutz?“, fragt zum Beispiel jemand. Die Rätin oder der Rat kann daraufhin selbst Auskunft geben oder an eine kundige Person vermitteln, das Thema kann in eine Sitzung eingebracht oder es kann vorschlagen werden, dass im neuen Rat jemand gesucht wird, der sich dieses Themas annimmt.

Was geschieht, wenn in einer Gemeinde mangels Kandidaten kein Kirchengemeinderat gewählt werden kann?

In diesen Kirchengemeinden werden alternativ so genannte Vertretungsgremien benannt. Diese bestehen in Kirchengemeinden mit bis zu 2.500 Mitgliedern aus mindestens drei Personen, mit bis zu 6.000 Mitgliedern aus mindestens vier Personen und bei Gemeinden mit mehr als 6.000 Katholikinnen und Katholiken aus mindestens fünf Personen.

Wie werden die Vertretungsgremien gebildet?

Vertretungsgremien können auf zwei Wegen gebildet werden: Im ersten Fall ist das bisherige Kirchengemeinderats-Gremium oder sind Teile davon einverstanden, sich befristet weiter in einem Vertretungsgremium zu engagieren. Im zweiten Fall möchten sich die bisherigen Kirchengemeinderatsmitglieder nicht weiter engagieren. Dann wird bis zum 30. April 2025 eine Gemeindeversammlung einberufen. Darin kommen alle interessierten Gemeindemitglieder zusammen und wählen aus ihrer Mitte heraus das Vertretungsgremium. Bei beiden Varianten besteht die Aufgabe des Vertretungsgremiums darin, möglichst bald Neuwahlen des Kirchengemeinderats vorzubereiten. Ist eine Neuwahl bis spätestens zum 31. Juli 2026 indes nicht möglich, so wird eine Gemeindeversammlung einberufen und ein endgültiges Vertretungsgremium gewählt. Dieses ist dann bis zur nächsten Kirchengemeinderatswahl im Jahr 2030 im Amt.

Wie informiert die Diözese über die Wahlergebnisse?

Auf einer eigenen Onlineplattform informiert die Diözese Rottenburg-Stuttgart in Echtzeit über den Stand der Stimmauszählung im Anschluss an die Wahl der Kirchengemeinde- und Pastoralräte. Dort lassen sich ab Montag, 31. März 2025, auch die Medieninformationen über den Wahlausgang herunterladen.

 

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