Diözesanrat

Gremium mit umfangreichen Mitsprachemöglichkeiten

V.l.: Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn und Geschäftsführer Alexander Bair. Foto: Tina Campinge

V.l.: Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn und Geschäftsführer Alexander Bair. Foto: Tina Campinge

Geschäftsführer Alexander Bair und Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn sprechen im Interview zur bevorstehenden Diözesanratswahl.

Ende des Jahres wird der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart zum elften Mal gewählt. Eine wichtige Wahl, denn dieser Rat vereint in unserer Diözese durch das Rottenburger Modell gleich drei Funktionen in einem: Er ist zugleich Katholikenrat, Pastoralrat und Kirchensteuervertretung. Für fünf Jahre werden die neuen Diözesanrätinnen und -räte gewählt und setzen sich ab dem kommenden Jahr für alle Katholiken Württembergs sowie die Zukunft ihrer Kirche ein. Doch wer wählt hier wen und wer kann kandidieren? Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des aktuellen Diözesanrats, sowie Alexander Bair, Geschäftsführer des Diözesan- und Priesterrats, geben Antworten.
 

In diesem Jahr wird der 11. Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart gewählt. Was ist der Diözesanrat und was macht er?

Warmbrunn: Der Diözesanrat ist das oberste gewählte Ratsgremium in unserer Diözese. Dank des Rottenburger Modells vereint er drei Funktionen in einem. Als Katholikenrat vertritt er alle Katholikinnen und Katholiken Württembergs und bezieht zu wichtigen Themen Stellung. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in unserer Diözese. Das macht ihn zu einem äußerst wichtigen Gremium, das umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten in Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat.

Wie setzt sich das Gremium zusammen und wer ist darin vertreten?

Bair: Der Rat setzt sich zusammen aus dem Bischof, der zugleich Vorsitzender ist, dem Generalvikar, 56 gewählten Vertreter/innen aus all unseren Dekanaten, den 23 Mitgliedern des Priesterrats, 22 Vertreter/innen kirchlicher Verbände und Gruppen sowie beratenden Mitgliedern des Bischöflichen Ordinariats. Das gibt in Summe ein rund 130-köpfiges, engagiertes Gremium, das die ganze Diözese abbildet und vertritt.

Nun steht die Wahl des 11. Diözesanrats bevor. Wer wählt hier eigentlich?

Warmbrunn: Die Vertreterinnen und Vertreter aus den Dekanaten, wie ich einer bin, werden von den Mitgliedern der Kirchengemeinderäte gewählt. Am besten versteht man es vielleicht konkret an meinem Beispiel: Ich habe mich vor fünf Jahren als Vertreter meines Dekanats, dem Dekanat Esslingen-Nürtingen, für den 10. Diözesanrat aufstellen lassen. Gewählt haben mich dann die gewählten Kirchengemeinderätinnen und -räte aus dem Dekanat Esslingen-Nürtingen. 

Bair: Ja, so werden die Vertreter/innen der Dekanate gewählt. Darüber hinaus wird auch der Priesterrat, der als Ganzer dem Diözesanrat angehört, gewählt. Dabei stellen sich auch hier Kandidaten für eine bestimmte Region oder Gruppe zur Wahl. Die zu dieser Gruppe oder Region gehörenden Priester wählen jeweils ihre Vertreter. Schließlich kommen noch Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, verschiedener Berufsgruppen, der ausländischen Mitbürger-/innen, der Jugend und Orden hinzu. Vier Personen können vom Bischof frei berufen werden, alle anderen werden von ihren Mitgliedern und Gruppenangehörigen gewählt oder benannt.

Spannend ist nun sicherlich für einige Katholiken Württembergs die Frage nach der Kandidatur. Kann denn jeder Katholik unserer Diözese für den Diözesanrat kandidieren oder müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein?

Bair: Jeder Katholik, der in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann für den Diözesanrat kandidieren! Ein Kandidat oder eine Kandidatin muss dafür nicht bereits im Kirchengemeinderat oder Pastoralrat aktiv sein oder andere Voraussetzungen mitbringen. Umgedreht stellt solch ein paralleles Engagement aber natürlich auch kein Hindernis einer Kandidatur dar.

Warmbrunn: Wir Katholikinnen und Katholiken können für unser jeweiliges Dekanat kandidieren. Wer dieses Dekanat dann vertritt, entscheiden die Wählerinnen und Wähler. Übrigens werden pro Dekanat unterschiedlich viele Vertreter/innen gewählt. Wie viele im Dekanat zu wählen sind, hängt von der jeweiligen Anzahl der Katholik/innen ab und ist in unserer Satzung festgelegt. So hat das Dekanat Allgäu-Oberschwaben also beispielsweise vier Plätze im Diözesanrat während das Dekanat Balingen eine Person in das Gremium wählt. 

Jeder sich zur Wahl stellende Katholik Württembergs kann also von den Kirchengemeinderäten gewählt werden. Wann genau wird gewählt?

Bair: Der Priesterrat wird zuerst gewählt. Hier liegt der Wahlzeitraum zwischen dem 19. Oktober 2020 und dem 13. November 2020. Die Laienvertreter der Dekanate werden mittels Briefwahl zwischen dem 7. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 gewählt. Die abschließende, konstituierende Sitzung des 11. Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart findet dann vom 5. bis zum 6. März 2021 statt. Bereits am 30. Januar 2021 findet ein Einführungstag für die Neu- und Wiedergewählten statt. Als Kandidierende/-r können Sie sich diese beiden Termine gerne schon einmal vormerken.

Für Interessierte ist jetzt möglicherweise noch eine Frage ganz entscheidend: Bis wann können sie sich noch melden und vor allem bei wem?

Bair: Unsere Wahlordnung ist in dieser Hinsicht etwas kompliziert. Bei uns gibt es einen vorläufigen und einen endgültigen Wahlvorschlag. Der vorläufige Wahlvorschlag wird vom Dekanatswahlausschuss erstellt und am 17. Oktober 2020 im Dekanat veröffentlicht.  Am besten äußern Sie Ihren Wunsch zu kandidieren oder Ihren Wahlvorschlag so früh wie möglich beim Dekanatswahlausschuss, den Sie über die Dekanatsgeschäftsstelle erreichen. Alternativ können Sie sich mit Ihrer Bereitschaft zur Kandidatur oder Ihrem Wahlvorschlag bei Ihrem Kirchengemeinderat oder Pastoralrat melden. Jeder KGR/PaR kann einen Kandidaten/Kandidatin vorschlagen. Dieser ergänzende Vorschlag muss bis spätestens 13. November 2020 beim Dekanatswahlausschuss eingegangen sein. Diese ergänzenden Wahlvorschläge der KGR/PaR bilden mit dem vorläufigen den endgültigen Wahlvorschlag, der am 22. November veröffentlicht wird.

Warmbrunn: Wir freuen uns sehr, wenn Sie kandidieren und drücken Ihnen die Daumen für die Wahl!

Weitere Informationen

Sollten Sie noch mehr Informationen brauchen, schauen Sie gerne auf der Homepage des Diözesanrats vorbei. Dort finden Sie auch die Satzung des Rates sowie einen Informationsflyer zum Rat und Interviews mit derzeitigen Räten.

Flyer: Diözesanrat- Was ist das?

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