Diözesanrat

Großer Handlungsdruck in der Kirche

Bild: Tina Campinge

Beratungen zu den Konsequenzen der Missbrauchsstudie und zu den Haushaltsplanungen prägten die Sitzung des Diözesanrats am Wochenende.

Ein Sachstandsbericht zu den Konsequenzen der Missbrauchsstudie für die Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie finanzielle Beschlüsse zu den Haushaltsplanungen im Zuge der Corona-Krise standen unter anderem auf der umfangreichen Agenda der Juli-Sitzung des Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart.

Das Gremium tagte außerplanmäßig am Samstag in Rottenburg-Ergenzingen, um die aufgrund der Corona-Pandemie verschobene Diözesanratssitzung vom März nachzuholen. „Wir sind froh und dankbar, dass wir die Sitzung nun unter
den geltenden Hygienemaßnahmen durchführen konnten“, betont Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des  Diözesanrats. „Wichtigen Themen konnten wir so ausreichend Raum geben.“

Missbrauch: Diözesanräte fordern Umsetzungen

Das Thema “Konsequenzen aus der MHG-Studie“ stand ganz oben auf der Tagesordnung. Auf Basis einiger Empfehlungen des Diözesanrats, deren Umsetzung das Gremium im März 2019 von der Diözesanleitung forderte,
legte die Diözesanleitung in dieser Sitzung einen Sachstandsbericht vor.

„In unserer Diözese wurde eine Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch sowie auch eine Rahmenordnung zur Prävention bereits erlassen“, betont Warmbrunn. Bischof Dr. Gebhard Fürst ergänzt, dass auch die verbindliche Erklärung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs der Deutschen Bischofskonferenz „ein wichtiger Meilenstein im
entschlossenen Kampf gegen Missbrauch“ sei.

Ferner sei es jedoch dringend notwendig, dass die Deutsche Bischofskonferenz ihre im März dieses Jahres beschlossene Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids zur Umsetzung bringe. „Mit dieser Verabschiedung der Bischöfe wären wir endlich unter den Diözesen abgestimmt handlungsfähig“, meint Generalvikar Dr. Clemens Stroppel.

Durch eine Verabschiedung der Weiterentwicklung könne neben den bestehenden therapeutischen Hilfen auch Einmalzahlungen in Höhe von 5.000 Euro bis 50.000 Euro pro Fall festgelegt und ausgezahlt werden. „Diese Zahlungen werden, wie bereits kommuniziert, in unserer Diözese nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert“, untermauert Bischof Dr. Gebhard Fürst die im Diözesanrat beschlossene Erklärung vom November 2019.

„Der Druck ist groß, dass die vielen, auf dem Papier existierenden, Maßnahmen nun auch umgesetzt werden“, sagt Warmbrunn. „Aufschübe darf es einfach nicht weiter geben. Das ist der Grund, wieso wir als Diözesanrat das Thema auch stets im Visier behalten und Fortschritte konsequent einfordern.“

Diözesanrat stellt die Weichen

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie beschäftigte sich der Rat auch mit drängenden Fragen zu den finanziellen Auswirkungen dieser Krise. Dabei fasste er Beschlüsse zur Teilverwendung des Jahresüberschusses 2019, zur Erweiterung des Rücklagenmanagements, zur Fortschreibung des Eckdatenbeschlusses und zur Verteilung des Kirchensteueranteils Kirchengemeinden.

„Dank des guten Miteinanders von Diözesanrat und bischöflicher Verwaltung, mit dem klaren Fokus auf eine sparsame
Haushaltsführung, sind größere Einschnitte derzeit nicht erforderlich“, sagt Warmbrunn. „Losgelöst von der Corona-Pandemie dürfen wir andere Risikofaktoren nicht aus den Augen verlieren“, warnt Generalvikar Stroppel. „Die hohen Austrittszahlen in 2019, die erneut zu erwartenden hohen Austrittszahlen in diesem Jahr, aber auch der demografische
Wandel, werden uns weiterhin begleiten.“

Klare Worte zur Kleruskongregation

Deutliche und starke Worte fand das Gremium im Hinblick auf die letzte Woche von der Kleruskongregation im Vatikan veröffentlichte Instruktion “Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“. In einer gemeinsamen Erklärung vergangenen Donnerstag sprachen sich sowohl Bischof Fürst als auch
Johannes Warmbrunn klar für das Rottenburger Modell und damit der Mitverantwortung von Laien auf allen Ebenen aus. „Das Rottenburger Modell steht nicht zur Disposition“, sind sich beide einig. Das Gremium stellte sich klar hinter diese Äußerung.

Diözesanrat unterstützt Lieferkettengesetz

Das Gremium verabschiedete eine Erklärung zum Lieferkettengesetz. Darin fordert es den Bundestag auf, das bereits viel diskutierte Lieferkettengesetz zu verabschieden. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft soll sich die Bundesregierung für ein europäisches, rechtsverbindliches Instrument zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und Einhaltung international geltender Standards des Arbeits- und Umweltschutzes einsetzen.

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