Corona

In den Kirchen fallen die Mindestabstände

Symbolbild Pixabay

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart passt ihre Regelungen zur Feier von Gottesdiensten an. Die Maskenpflicht bleibt weiter bestehen.

Mit der Inkraftsetzung der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg passt auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart ihre Regelungen zur Feier der Liturgie erneut an. Dabei fallen nach fast zwei Jahren die Mindestabstände bei der Feier von Gottesdiensten in den Kirchen der Diözese, was in vielen kleineren Kirchen wieder eine regelmäßige Gottesdienstfeier ermöglichen wird.

Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleibt dagegen bestehen. Für Personen ab 18 Jahre ist eine FFP2- Maske vorgeschrieben, für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.

„Glücklicherweise können wir in den vergangenen Tagen sinkende Zahlen der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenz beobachten. Deswegen können auch in unserer Diözese weitere Lockerungen für die Feier der Liturgie ermöglicht werden“, teilt Bischof Dr. Gebhard Fürst in seiner aktuellen Mitteilung zur Feier der Liturgie mit.

Überbelegung nach Möglichkeit vermeiden

Nach dem Wegfall des Mindestabstands könnten in den Gemeinden entsprechende Markierungen, Absperrungen und, sofern vorhanden, auch bei der Kommunionspendung eingesetzte Plexiglaswände abgebaut werden und Stehplätze im Kirchenraum seien wieder möglich.

„Nach Möglichkeit soll in einer Übergangszeit aber eine Vollbelegung von Kirchen durch die Einhaltung von Abständen nach wie vor vermieden werden. Es ist ratsam, bereits vorbereitete Gottesdienstplanungen für die Kar- und Ostertage, die von einer reduzierten Belegungsmöglichkeit der Kirchen ausgehen, beizubehalten“, heißt es in der Mitteilung.

Weihwasserbecken können ab Ostern wieder befüllt werden

Die verpflichtende Höchstdauer von 60 Minuten bestehe nicht mehr. Aufgrund der fortdauernden Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske wird in der Mitteilung aber weiterhin empfohlen, die Dauer von 60 Minuten nicht weit zu überschreiten. Das Vorhalten von Hygienekonzepten für Gottesdienste sei nicht mehr notwendig. Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Kircheneingang sollte jedoch aufrechterhalten werden. Auch das regelmäßige, gründliche Lüften solle weiterhin beachtet werden.

Nicht mehr möglich sei es für die Kirchengemeinden künftig, sich freiwillig für eine 2- oder 3-G Regelung für einzelne Gottesdienste zu entscheiden, da es vergleichbare Regelungen auch in anderen Bereichen der Gesellschaft nicht mehr gibt und ein Ausschluss von Personen von der Gottesdienstfeier vermieden werden müsse.

Die Weihwasserbecken könnten ab Ostern wieder befüllt werden. Die Befüllung könne jedoch nur dann erfolgen, wenn eine häufige, mindestens wöchentliche, Reinigung und Neubefüllung gewährleistet ist, heißt es in der Mitteilung an die Kirchengemeinden weiter.

Weitere Nachrichten

Fastenzeit
Mit Josef Fussenegger, Vorsitzender des Kirchengemeinderats St. Martin in Wangen, endet unsere Impulsreihe "Was uns bewegt" in der Fastenzeit.
Weiterlesen
Nachruf
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart trauert um Prälat Franz Glaser. Der langjährige Domkapitular verstarb am 22. März im Alter von 85 Jahren.
Weiterlesen