„Eine der drängendsten Fragen von Arbeitnehmenden während der Pandemie zielt auf die verbindliche Ausgestaltung der Regelungen beim Homeoffice. Die künftige Landesregierung muss Antworten liefern, um Menschen, die von zuhause aus arbeiten, einen rechtlichen Rahmen zu garantieren“, erklärt Rudolf Weisshar, stellvertretender Diözesanvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) der Diözese Rottenburg-Stuttgart und langjähriger Betriebsrat. Seit Beginn der Coronapandemie erfuhr das sogenannte Homeoffice als ein Modell mobilen Arbeitens eine erhebliche Ausweitung und Aufwertung, ohne dass dafür ein klar geregelter und verbindlicher Rechtsrahmen existiert.
Laut Studien beklagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice die fehlende oder unzureichende Arbeitsplatzausstattung, die sich auf die Gesundheit der Beschäftigten in Form von Rücken- und Kopfschmerzen auswirkt. Konkret fordert der Arbeitnehmerverband, der über 3.500 Mitglieder repräsentiert, spezifisch eingerichtete, normgerechte Arbeitsplätze, deren Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten sind. „Ein weiteres großes Problem ist für viele Homeoffice-Beschäftigte der nicht klar abgegrenzte Arbeitsbereich, durch den es zu Störungen durch und für Familienangehörige kommt, die innerhalb des Familienlebens zu Konflikten führen können“, berichtet Weisshar.
Homeoffice führt bei vielen zu entgrenzten Arbeitszeiten
Ein Großteil der Menschen, die zuhause beruflich arbeiten, ist betroffen von entgrenzten Arbeitszeiten zu untypischen Zeitpunkten wie abends und am Wochenende. „Arbeitszeiten im Homeoffice sind jedoch in gleicher Weise wie beim Arbeiten im Betrieb von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes betroffen. Deshalb ist die neue Landesregierung gefordert, die Gewerbeaufsicht personell aufzustocken, um ein besonderes Augenmerk auch auf diesen Aspekt lenken zu können“, fordert Heidrun Krismer, Mitglied im Diözesanvorstand der KAB. „Denn gerade in der aktuellen Situation braucht es klare arbeitsfreie Zeiten im häuslichen Umfeld, um Erholungsphasen zu schaffen“, führt Krismer weiter aus.
„Große Sorgen machen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Coronapandemie ebenso um ihre Arbeitsplätze,“, berichtet Krismer. „Deshalb muss die Landesregierung die Sicherung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Blick haben. Der Tendenz zum Outsourcing muss entgegengewirkt werden!“
Die KAB im Fazit: Wir erwarten, dass das Land als Arbeitgeber und Tarifpartner die erhobenen Forderungen für die Arbeitnehmerschaft als Vorbild umsetzt. Die Weiterentwicklung der Gesetzgebung muss durch eine Bundesratsinitiative angestoßen werden. Der Rechtsrahmen dafür muss sich an den Erfahrungen der Telearbeit oder auch an Umsetzungsmodellen in anderen Staaten orientieren. Wir erwarten von der zukünftigen Landesregierung, darüber hinaus auf die Bundesebene einzuwirken, dass hinsichtlich Unfall und Haftung das Arbeiten zu Hause dem Arbeiten im Unternehmen versicherungsrechtlich gleichgestellt wird. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung der Diözese Rottenburg-Stuttgart fordert die Koalitionspartner auf, diese arbeits- und sozialrechtlichen Zielsetzungen im Koalitionsvertrag festzuschreiben.